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Mautpflicht

Politische Entscheidungen machen Handwerk für Kunden teurer

Ulm / Lesedauer: 3 min

Die Vollversammlung der Handwerkskammer Ulm fordert eine unbefristete Ausnahme vom Fahrverbot und von kommenden Mautpflichten.
Veröffentlicht:11.12.2018, 17:00

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Vollversammlung der Handwerkskammer Ulm fordert eine unbefristete Ausnahme vom Fahrverbot und von kommenden Mautpflichten.  Das Parlament des regionalen Handwerks innerhalb der Handwerkskammer Ulm hat in seiner jüngsten Sitzung nachdrücklich eine unbefristete Ausnahme von den Dieselfahrverboten für Fahrzeuge des Handwerks gefordert.

Zudem warnen die Handwerker vor einer Ausdehnung der Mautpflichten auf Fahrzeuge mit bis zu 2,4 Tonnen. Sie kritisieren einen Wildwuchs der bürokratischen Anforderungen für Handwerksbetriebe, die perspektivisch die Leistungen für die Kunden massiv verteuern würden. „Das Wissen und die Zeit und die Leistung eines Handwerkers werden auf der Baustelle oder beim Kunden gebraucht. Das darf nicht am Schreibtisch zwischen Bergen von Papier und Anträgen und Bürokratie vergeudet werden“, sagt Präsident Joachim Krimmer .

Europa-Abgeordneter zu Gast

Die Vollversammlung der Handwerkskammer Ulm hatte sich im Vorfeld der anstehenden Europawahlen den Europa-Abgeordneten Norbert Lins (CDU) zum Gesprächspartner eingeladen. Lins sprach an, er wolle sich in der kommenden Legislatur besonders für kleine und mittlere Unternehmen einsetzen. Präsident Krimmer machte deutlich, dass auch das regional handelnde Handwerk ein großes Interesse an einer funktionierenden Europäischen Union und einer guten EU-Politik habe.

Anhand der Tachographenpflicht für Handwerksbetriebe oder der diskutierten Maut für Fahrzeuge ab 2,4 Tonnen forderte die Vollversammlung politisches Feingefühl, dass kleine und mittlere Unternehmen von diesen bürokratischen Monstern und Kostentreibern freihalte. Fahrverbote und Überbürokratisierung schränken ein. Knapp 10 Prozent der Handwerksbetriebe haben mit mindestens einem Dieselfahrzeug ständig Aufträge in einer der von Fahrverboten betroffenen Zonen, wie beispielsweise Stuttgart oder Reutlingen, zu erfüllen.

Mit Jahresbeginn drohen hier nun strikte Fahrverbote für alle Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 oder schlechter. Das betrifft mehr als 32 Prozent der im Handwerk zugelassenen Fahrzeuge im Gebiet der Handwerkskammer Ulm. „Es soll zwar Sondergenehmigungen für das Handwerk geben“, so Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm, „aber diese führen bei unseren Handwerkerinnen und Handwerkern nicht zu weniger Unsicherheit. Im Gegenteil, wer sich langfristig für einen reibungslosen Betriebsablauf absichern will, muss sich aktuell bereits mit dem Thema Nachrüstung oder Neukauf auseinandersetzen“, so Mehlich weiter.

Der Politik scheint nicht bewusst zu sein, dass Fahrverbote und die Überbürokratisierung dazu führen, dass wir Handwerkerinnen und Handwerker unserer Arbeit nicht mehr nachgehen können.

Joachim Krimmer, Präsident der Handwerkskammer Ulm

Um diesem Bremsen der Wirtschaftskraft des regionalen Handwerks entgegenzutreten, muss es eine Ausnahme der Fahrverbote für Handwerker geben – und zwar unbefristet. Denn die Kosten, die man dem Handwerk auferlege für Umrüstung der Dieselflotte oder etwaigen Neukauf, müssen letztlich vom Verbraucher getragen werden. „Der Politik scheint nicht bewusst zu sein, dass Fahrverbote und die Überbürokratisierung dazu führen, dass wir Handwerkerinnen und Handwerker unserer Arbeit nicht mehr nachgehen können, und dass das beim Kunden und Verbraucher ankommt“, so Joachim Krimmer.

Die Delegierten der Vollversammlung aus den Landkreisen Bodenseekreis, Ravensburg, Alb-Donau, Biberach, dem Stadtkreis Ulm, Heidenheim sowie dem Ostalbkreis verabschiedeten ein Positionspapier mit 25 konkreten Forderungen an die Politik zum Abbau von bürokratischer Überregulierung.

„Wenn wir weiterhin so viel Gesetze ins Land zementieren, dann wird es uns gehen wie mit dem Flächenverbrauch: Irgendwann ist das Land zugepflastert und wir werden vom leichtesten Regen überschwemmt. Jeder der heute ein neues Gesetz erlässt, muss dafür eine bestehende gesetzliche Regelung vom Tisch nehmen und abschaffen“, so die konkrete Forderung der Vollversammlung, die Mehlich zusammenfasst.

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