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Amphetamin

Heroinsuchte Seriendiebin verurteilt: „Haft ist das Beste, was ihr passieren kann“

Ulm / Lesedauer: 3 min

Eine 20-Jährige ging mit ihrem Freund auf Beutezug, um sich Drogen leisten zu können. Das Neu-Ulmer Amtsgericht verurteilt sie zu einer Haftstrafe.
Veröffentlicht:20.02.2019, 21:27
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Mit 14 Jahren ging es mit Marihuana los, es folgten Amphetamine und Methadon, mit 16 Jahren zum ersten Mal auch Heroin : Das Abrutschen in die Abhängigkeit ging bei der heute 20-Jährigen schnell – und damit auch das Abrutschen in die Kriminalität.

Denn um an Heroin zu kommen, fehlten ihr und ihrem Freund das Geld. Deshalb gingen sie regelmäßig auf Diebestour, um sich ihre Drogensucht finanzieren zu können. Nun stand die junge Frau vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht, wo sie das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Thomas Mayer zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilte.

Gleich sieben Anklageschriften

Es waren gleich sieben Anklageschriften, die Staatsanwältin Patrizia Rabe zu Beginn zu verlesen hatte. Die meisten davon waren Diebstähle – und breit gefächert: Einmal wollte die Angeklagte mit ihrem Freund, der anderweitig verfolgt wurde und mit dem sie inzwischen verlobt ist, Kleidung mitgehen lassen, ein anderes Mal teure Parfums – und einmal sogar einen Zahnsteinentferner aus einer Praxis. Am gewinnbringendsten wäre ihr Tat im Kaufland in Ulm gewesen: Dort wollten sich die beiden mit zwei Elektroscootern und vier Flachbildfernsehern im Wert von insgesamt 1179 Euro aus dem Staub machen. In allen Fällen wurden die beiden aber erwischt, die Beute blieb zurück.

Verkaufen und mit dem Geld Heroin kaufen.

Angeklagte

Immer, wenn Richter Mayer nachfragte, was sie mit dem Diebesgut machen wollte, antwortete die Angeklagte, die mit 16 Jahren bei ihren Eltern rausgeflogen ist und in einer Obdachlosenunterkunft wohnte, mit ausdrucksloser Stimme: „Verkaufen und mit dem Geld Heroin kaufen.“ Die 20-Jährige hat etwa 4000 Euro Schulden, mehrere Vorstrafen, sitzt derzeit wegen einer widerrufenen Bewährungsstrafe im Frauengefängnis in Aichach, das ihr ein vorbildliches Verhalten bescheinigt. Ihr zweijährige Tochter lebt von Geburt an in einer Pflegefamilie, es bestehe allerdings Kontakt.

Staatsanwältin Rabe forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Trotz der mehreren Anklagen „dürfte jedem klar sein, dass wir hier nur einen Bruchteil von Sachen verhandelt haben, die sich abgespielt haben“. Verteidiger Mihael Milosevic, der von einem „fast schon drehbuchreifen“ Drama sprach, plädierte ebenfalls für eine Haftstrafe, deren Länge er ins Ermessen des Gerichts legte.

Die Haft war das Beste, was der Angeklagten passieren konnte.

Richter Thomas Mayer

Dieses verurteilte die 20-Jährige wegen gewerbsmäßigen Diebstahls zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Die junge Frau sei in einem Zustand der „drogenbedingten Verwahrlosung“ gewesen, so Mayer. „Es war irgendwie Alltag für sie, zu stehlen.“ Damals sei sie zudem noch nicht so weit für eine Therapie gewesen – „und wäre es jetzt in Freiheit auch noch nicht“, betonte er und fügte im Hinblick auf die bereits widerrufene Bewährung hinzu: „Die Haft war das Beste, was der Angeklagten passieren konnte.“ Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe werde nun wahrscheinlich zurückgestellt, das heißt: Langzeittherapie statt Haft. Der Strafrest werde dann wohl zur Bewährung ausgesetzt, so Mayer weiter.