Anklagebank
Geschäft auf Ebay bringt Mann beinahe ins Gefängnis
Ulm / Lesedauer: 3 min
Der Mann auf der Anklagebank macht sich nichts vor: „Mir ist klar: Ich hab’ Mist gebaut“, sagt er zu Richter Thomas Mayer. Er weiß: Das schnelle Geschäft im Internet, das ihm voriges Jahr 730 Euro eingebracht hat, kann ihn die Freiheit kosten und seine Zukunftspläne zunichtemachen. Denn sein Vorstrafenregister ist beachtlich. „Da sind Sie ein Garant unseres Arbeitsplatzes“, sagt der Richter kopfschüttelnd mit Blick auf die lange Liste der Straftaten, die der Angeklagte begangen hat.
Der 32-jährige Neu-Ulmer kam schon früh mit dem Gesetz in Konflikt. Bereits als 15-Jähriger stand er in Ulm vor Gericht. Weitere Prozesse folgten: Unterschlagung, Leistungserschleichung, Hehlerei, Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, versuchte Strafvereitelung. Die ersten paar Mal kam er noch mit milden Strafen davon. Doch dann geriet er immer weiter auf die schiefe Bahn und musste mehrmals ins Gefängnis – unter anderem wegen Betrugs, Diebstahls und Urkundenfälschung.
Richter Thomas MayerSie haben schon viele Jahre ihres Lebens im Gefängnis verbracht.
Zuletzt wurde er am Landgericht Ulm verurteilt: drei Jahre und acht Monate Haft. „Es ist erschreckend“, sagt Richter Thomas Mayer zum Angeklagten. „Sie haben schon viele Jahre ihres Lebens im Gefängnis verbracht.“ Im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg hat der Neu-Ulmer zuletzt eine Drogentherapie gemacht. Im November 2017 wurde er entlassen. Wenige Monate später wurde er erneut straffällig.
Im Internet wollte er damals ein neuwertiges Handy verticken, um rasch an Geld zu kommen. Er stellte es sowohl bei Ebay ein als auch beim Kleinanzeigenportal des Online-Unternehmens. Als das Telefon bereits verkauft war, ließ er die Auktion auf der anderen Plattform einfach weiterlaufen und kassierte ein zweites Mal ab. Deshalb musste er sich jetzt wegen Betrugs vor dem Amtsgericht Neu-Ulm verantworten.
AngeklagterEs war sehr schwierig nach der Haftentlassung.
„Woher sollen wir annehmen, dass Sie jetzt keine Straftaten mehr begehen werden?“, fragte Thomas Mayer den Angeklagten streng. „Es war sehr schwierig nach der Haftentlassung“, schilderte dieser. Er habe keine Wohnung gefunden, keine Arbeit. Eigentlich habe er gar nicht mehr nach Ulm und Neu-Ulm zurückgewollt, „damit ich nicht wieder in diese Kreise gerate“. Denn wenn er durch die Hirschstraße gehe, „kenne ich sofort fünf, zehn Leute“ – die nicht unbedingt Gutes im Schilde führten.
Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe räumt er unumwunden ein. „Ich hätte vom Verkauf zurücktreten müssen“, ist ihm klar. Inzwischen habe sich jedoch vieles in seinem Leben zum Besseren gewendet. Er ist verheiratet, seine Frau bekommt ein Kind. Er selbst hat eine Ausbildungsstelle angetreten, lässt die Finger von den Drogen: „Ich bin sauber.“
Richter Thomas MayerSie müssen endlich mal Verantwortung übernehmen.
Der Verteidiger plädiert für eine Geldstrafe, der Staatsanwalt für eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Richter Thomas Mayer gibt dem 32-Jährigen noch eine Chance: Sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, plus 600 Euro Geldbuße ans Rote Kreuz. Und ein Jahr lang das Verbot, Verkaufsangebote ins Internet zu stellen, insbesondere bei Ebay. Mayer appelliert eindringlich an den Angeklagten: „Sie müssen endlich mal Verantwortung übernehmen.“