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Überfall

Fünf Jahre Haft für Serien-Sextäter

Ulm / Lesedauer: 4 min

Er hat vier Frauen in Ulm, in Vöhringen, bei Illertissen und in Ulm sexuell genötigt und verletzt - Das Landgericht fällt sein Urteil schnell
Veröffentlicht:04.06.2018, 20:42

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Ein sexsüchtiger Serientäter ist am Montag nach nur zweitägiger Verhandlung vom Ulmer Landgericht zu fünf Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden. Ihm wurden mehrere Überfälle auf junge Frauen in Ulm und im Landkreis Neu-Ulm nachgewiesen, sodass er wegen sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung angeklagt war.

Die Große Strafkammer integrierte am Ende des Verfahrens eine bereits erfolgte Verurteilung des Landgerichts Memmingen , das den jetzt 26-jährigen Mann aus Afrika wegen mehrerer Übergriffe auf Frauen im vergangenen Jahr zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monate verurteilt hatte. Bis zum jetzigen Verfahren in Ulm war das Urteil noch nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte Revision eingelegt hatte.

Angeklagter nimmt Widerspruch zurück

Die Verteidigerin gelang es jedoch in einem Vier-Augen-Gespräch während einer Prozesspause, ihren Mandanten zu überzeugen, den Widerspruch zurückzunehmen. So konnte eine Gesamtstrafe gebildet werden. Dadurch kam der Mann mit einer Strafe von fünf Jahren angesichts der Schwere der Schuld noch einigermaßen passabel davon.

Während der Prozesse in Ulm und Memmingen 2017 hatte der Asylbewerber die Vorwürfe der Staatsanwaltschaften bestritten. Er habe nur Kontakt zu den Frauen aufnehmen wollen und keinerlei Gewalt angewendet. Wohl wiederum auf Anraten der einfühlsamen Verteidigerin bestätigte er am Ende des Prozesses gestern vor den Richtern die Anklageschriften in vollem Umfang und entschuldigte sich bei seinen Opfern und dem Gericht. „Es tut mir leid“, sagte er, bevor das Urteil fiel.

Mädchen schreit in Todesangst

Das war geschehen: Der Asylbewerber passte im August 2016 ein 16-jähriges Mädchen ab, das wie er auf dem Radweg von Bellenberg nach Vöhringen unterwegs war. Er verwickelte die Jugendliche in ein für sie unangenehmes Gespräch.

In Vöhringen angekommen, war der Angeklagte zunächst plötzlich verschwunden. Das Mädchen wartete am Nachmittag auf einem Spielplatz auf Freunde, als der Mann wieder auftauchte. Als sie flüchten wollte, zerrte er sie vom Rad und warf sie mit voller Wucht auf den Boden. Dann legte er sich auf das Opfer – wohl um die 16-Jährige zu vergewaltigen. Das Mädchen schrie in Todesangst um Hilfe und wehrte sich vehement. Bei dem Gerangel mit dem 1,85 Meter großen Mann erlitt die Jugendliche mehrere Verletzungen. Der Mann flüchtete, als Menschen auf die Schreie aufmerksam wurden.

Jungen Frauen aufgelauert

Die Kriminalpolizei fahndete von diesem Zeitpunkt an nach einem unbekannten gefährlichen Serientäter. Denn wenige Wochen vor diesem brutalen Übergriff hatte ein Mann ein junges Liebespaar an einem Baggersee bei Illertissen beim Sex überrascht und versucht, gewissermaßen als Dritter im Bunde, mitzumachen. Die junge Frau konnte zunächst flüchten, wurde aber von dem Täter eingeholt, nachdem dieser einen Stein nach ihr geworfen hatte. Sie erlitt schmerzhafte Prellungen und einen Schock, der bis heute nachwirkt. Für beide Taten wurde der Asylbewerber in Memmingen zu drei Jahren und neun Monate verurteilt.

Kurz darauf trieb der Mann, wie berichtet, in Ulm sein Unwesen. Er spürte an zwei Tagen im Herbst 2016 in den frühen Morgenstunden jungen Frauen auf, die unabhängig voneinander, auf dem Heimweg von Partys waren.

Studentin wurde erheblich verletzt

Eine Auszubildende verfolgte er bis zu deren Haustür in der Söflinger Straße und nötigte sie dort sexuell. Nur wenige Tage danach griff der Asylbewerber eine junge Medizinstudentin in der Nähe der Donau an und verletzte sie bei dem sexuellen Übergriff erheblich.

Bei jedem der angeklagten Fälle wurden Spermaproben an der Unterwäsche der Opfer genommen, sodass der Täter zweifelsfrei identifiziert werden konnte.

Gericht zeigt Milde

Die Staatsanwältin hielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten für angemessen, die Verteidigerin riet dem Gericht in ihrem Plädoyer, ihren Mandaten wegen minder schwerer Fälle zu vier Jahren Freiheitsentzug zu verurteilen. Erstens sei es nicht zu Vergewaltigungen gekommen und zweitens sei strafmildernd zu berücksichtigen, dass der Mann nicht vorbestraft ist und aus einem anderen Kulturkreis stammt. Da laufe einiges anders als hierzulande, meinte die Anwältin.

Das Landgericht folgte der Sichtweise der Staatsanwältin, blieb jedoch mit fünf Jahren Freiheitsstrafe weit unter deren Antrag von sechs Jahren und drei Monaten.