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Gerichtssaal

Angeklagter schlägt sich im Gerichtssaal selbst krankenhausreif

Ulm / Lesedauer: 3 min

Ein 48-jähriger Mann wird am Landgericht Ulm wegen versuchten Totschlags zu Haft verurteilt - Nach dem Richterspruch rastet er aus
Veröffentlicht:26.10.2016, 20:06

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Zu einem Eklat ist es am Mittwochvormittag im Schwurgerichtssaal des Ulmer Landgerichts gekommen, nachdem ein 48-jähriger Mann wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden war. Mitten in der Urteilsbegründung brach der Angeklagte zunächst in Tränen aus und schlug danach mit aller Kraft mehrfach die Fäuste auf seinen Kopf und in sein Gesicht, als wolle er sich umbringen.

Mehrere Justizbeamte mussten den schreienden und wild um sich schlagenden Mann bändigen, bis Sanitäter und eine Notärztin eintrafen, die eine sofortige Einweisung in die Universitätsklinik veranlasste. Wie schwer die Verletzungen sind, die sich der Angeklagte zugefügt hatte, war gestern nicht zu erfahren.

Auffällig aggressiv hat sich der Asylbewerber aus Albanien schon während der vergangenen fünf Verhandlungstage immer wieder gezeigt und war zahlreichen Zeugen ins Wort gefallen.

Noch aggressiver soll er jedoch in einer Flüchtlingsunterkunft in Blaustein (Alb-Donau-Kreis) aufgetreten sein, wo er mit seiner Familie im Sommer 2015 untergebracht wurde. So wie er warteten in dieser Containerunterkunft mehrere Familie mit Kindern aus Albanien auf den Bescheid, ob sie in Deutschland bleiben können oder in ihr Heimatland abgeschoben werden.

Wie die Beweisaufnahme ergab, soll der Albaner von Anfang an seine Landsleute drangsaliert haben. Mehrfach hatte er ihnen laut Zeugenaussagen den Tod angedroht und Kinder und ältere Ehepaare geschlagen. Im Verlauf des Prozesses beklagte der Angeklagte das Verhalten seiner Landsleute, die im Gegensatz zu ihm nicht Arbeit in Deutschland suchten, sondern angeblich herumlungerten und den ganzen Tag Alkohol tränken und sich nicht an hygienische Anstandsregeln gehalten hätten. In einem anonymen Brief an die Justizbehörden beschwerten sich die Nachbarn des Angeklagten über das Verhalten des Mannes: „Wir sind regelrecht terrorisiert worden und manchmal aus Angst mitten in der Nacht weggelaufen“, heißt es in dem Schreiben. .

Die Situation spitzte sich dramatisch zu, als der unmittelbare Zimmernachbar eine Strafanzeige stellte, nachdem der Angeklagte seine Tochter geschlagen habe. Am 20. März dieses Jahres forderte der Albaner seinen Zimmernachbarn auf, die Anzeige zurückzunehmen, sonst bringe er ihn und seine ganze Familie um. Im Verlauf eines Wortgefechts holte der Angeklagte aus der Küche seines Wohnraumes ein Fleischerbeil und ging auf den Nachbarn los, um ihn mit einem gezielten Schlag auf den Kopf zu töten oder zumindest den Tod in Kauf zu nehmen – so die Anklage.

Den ersten Schlag fing das Opfer durch eine erhobene Hand ab, wobei er leicht verletzt wurde, weitere mutmaßliche Tötungsversuche wurden durch die herbeigerufenen Frauen des Angeklagten und des Opfers verhindert. Die erdrückenden Beweise durch Zeugenaussagen und ein Handy-Video vom Tatgeschehen, das vorgeführt wurde, hinderten den Angeklagten nicht, eine eigene Version dem Schwurgericht aufzutischen. Demnach habe ein angeblicher Neffe der Ehefrau des Angegriffenen ihm in der Unterkunft an diesem Tag angedroht, ihn zu töten, wenn er nicht verschwinde. Als dieser dann seinen 17-jährigen Sohn zu Boden geschlagen habe, habe er das Fleischerbeil geholt und sei dazwischen gegangen. Das Schwurgericht sah diese Version durch die intensive Beweisaufnahme widerlegt, zumal der ominöse Neffe, den der Angeklagte angab, nicht auffindbar war.

Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, die Staatsanwaltschaft forderte zwei Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung. Möglicherweise war es die Tatsache, dass das letztlich gefällte Urteil deutlich darüber lag, die den Angeklagten so fassungslos machte, dass er vollkommen ausrastete und sich selbst schwer verletzte.