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Narrengericht

Schelklingens Bürgermeister wehrt sich vor dem Narrengericht

Schelklingen / Lesedauer: 2 min

Ulrich Ruckh widerlegt die beim Narrengericht gegen ihn vorgebrachten Beschuldigungen
Veröffentlicht:21.02.2020, 19:18

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Mit einer gewissen Eloquenz hat sich Schelklingens Bürgermeister Ulrich Ruckh am Samstag gegen die beim Narrengericht gegen ihn vorgebrachten Anschuldigungen verteidigt. Gelegenheit dazu bekam er bei einer Verhandlung anno Domini 1647 und einer weiteren im Jahr 2020.

Jeder honorige Politiker würde angesichts massiver Vorwürfe der Art, wie sie Bürgermeister Ruckh über sich ergehen lassen musste, zurücktreten. Nicht so Schelklingens Stadtpräsident. Er trat hervor und behauptete die Stellung als leitendes Mitglied der Verwaltung einer Stadt, die ihre frommen Kontrahenten im Kloster Urspring längst überlebt hat. Dem Verein zur Pflege des Brauchtums Schelklinger Waldhutzla ist die wahrheitsgemäße Darstellung der Historie an der Ach zu verdanken.

Historisches Verfahren

Hier hausten im 29. Jahr des dreißigjährigen Krieges brandschatzend und stehlend französische Regimenter. Verarmte Einwohner sollen sich in den Wäldern des Klosters Urspring mit Brennholz und in den Fischteichen am Manzenbühl mit dringend benötigter Nahrung versorgt haben. Das und noch mehr nicht verhindert zu haben wurde dem damaligen Amtsbürgermeister Johann Luib zur Last gelegt.

Unter großer Anteilnahme der heutigen Bevölkerung ließ der geschichtsbeflissene Verein das aus genannten Vorfällen resultierende Gerichtsverfahren haargenau so ablaufen, wie es sich zugetragen. Mitwirkende waren Eugen Hermann als Erzähler, Karl Heuschmid als Stadtammann, Ulrich Ruckh als beklagter Amtsbürgermeister, Advokat Peter Seifried als sein Fürsprecher namens Schindhau, Jürgen Bloching als anklagender Klosterhofmeister Pankraz aus Urspring, Anna, Ebbe, Janina, Sabina und weitere als Volk vor der Volksbank.

Vereinpräsident Heuschmid als Graf Franz Ludwig Schenk von Castell

Dazu kamen als Zeugin der Anklage die mehr oder weniger ehrwürdige Mutter Äbtissin Maria Gertrud Schenk von Castell und der damalige Stadtschreiber Arnald Schreyber. Als Richter amtete der kaiserliche Stadtmamman. Über allem thronte der erlauchte, hochwohlgeborene und später gestorbene Franz Ludwig Schenk von Castell, Herr und Graf von Schelklingen. Allein schon dieser Name bürgt für historische Genauigkeit. Die Verkörperung seiner Gestalt oblag Vereinspräsident Engelbert Heuschmid.

Die Spannung vor historischer Kulisse stieg, als der gefesselte Angeklagte von zwei Soldaten in Landsknechtuniform vorgeführt wurde. Stumm nahm er auf der Anklagebank Platz. Das Verfahren endete mit einem Vergleich, anders als die folgende Verhandlung über Vergehen des jetzigen Bürgermeisters. Hier ging es um die Aktdarstellung einer prähistorischen Dame auf Schelklinger Grund, den Ersatz der Stadthallentoiletten durch Häfele und die Missachtung des Funkensonntags durch die Stadtverwaltung.

Das Urteil lautet: Freibier!

Mit enormer Sachkenntnis wies Ulrich Ruckh alle Vorwürfe langatmig zurück und freute sich, dass ihn die Verurteilung zu Freibier immer noch billiger als eine neue Stadthalle kommt. In fünf Jahren wird das Spektakel in aller Frische erneut dargeboten.