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Gemeinderat lehnt Solarpark ab – Eigentümer will jetzt ein Bürgerbegehren

Rechtenstein / Lesedauer: 3 min

Grundstückseigentümer will Bürgerentscheid über den Bau der Photovoltaikanlage
Veröffentlicht:13.02.2019, 18:12

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Die Gemeinde Rechtenstein lehnt einen geplanten Solarpark auf einer privaten landwirtschaftlichen Fläche vorerst ab. Diesen in nicht-öffentlicher Sitzung gefassten Beschluss hat Bürgermeisterin Romy Wurm am Dienstag während der öffentlichen Gemeinderatssitzung bekanntgegeben. Gegen diese Entscheidung möchte der Grundstückseigentümer ein Bürgerbegehren anstreben und hat dafür auch schon die entsprechenden Unterschriften gesammelt.

Schon mehrfach hatte der Rechtensteiner Gemeinderat über einen auf der Gemarkung geplanten Solarpark nicht-öffentlich beraten. Jetzt hat das Gremium das Vorhaben vorerst abgelehnt. Sechs Ratsmitglieder hatten sich gegen die Anlage ausgesprochen und zwei dafür. Auf einer privaten landwirtschaftlichen Fläche im Gewann Erisfeld/Bubenäcker plant die EnBW einen 12,5 Hektar großen Solarpark zu errichten. Der Grundstückseigentümer aus Rechtenstein würde dafür seine Flächen an das Unternehmen verpachten. Aktuell wird die Fläche landwirtschaftlich bewirtschaftet. Das entsprechende Grundstück befindet sich in einem landwirtschaftlich benachteiligten Gebiet, in dem ein Solarpark grundsätzlich zulässig wäre.

Persönlichkeitsrechte wahren

Weil lediglich eine Privatperson von der Entscheidung betroffen ist, habe der Gemeinderat die Abstimmung nicht-öffentlich getroffen, um die Persönlichkeitsrechte des Eigentümers zu wahren, berichtet Romy Wurm während der Ratssitzung. Weil dieser der Veröffentlichung nun aber zugestimmt habe, wurde der Beschluss am Dienstag öffentlich verkündet.

Ich möchte, dass alle Rechtensteiner über das Vorhaben abstimmen können, nicht nur die Ratsmitglieder.

Ein Rechtensteiner

Ob er Einsicht in das nicht-öffentliche Protokoll bekommen könne, um die genaue Begründung für die Ablehnung nachlesen zu können, wollte der Grundstückseigner, der mit seiner Familie bei der Sitzung anwesend war, wissen. Das lasse die Gemeindeordnung nicht zu, erklärte der Geschäftsführer der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen, Markus Mussotter, der auch den entsprechenden Gesetzestext zitierte.

Unterschriftenliste abgegeben

Der Rechtensteiner möchte die Entscheidung des Gemeinderates jedoch nicht einfach hinnehmen und strengt jetzt ein Bürgerbegehren mit anschließendem Bürgerentscheid an. „Ich möchte, dass alle Rechtensteiner über das Vorhaben abstimmen können, nicht nur die Ratsmitglieder“, sagte er während der Sitzung. Eine entsprechende Unterschriftenliste hatte der Mann bereits am Montag im Rathaus abgegeben. 29 Bürger haben sich darauf für einen Bürgerentscheid zum Solarpark ausgesprochen. Sieben Prozent aller wahlberechtigten Bürger müssen für das Bürgerbegehren unterschreiben, damit es zulässig ist.

„Ich stelle mich nicht gegen einen Bürgerentscheid“, betont Bürgermeisterin Romy Wurm. Wenn sich die Mehrheit der Rechtensteiner letztlich für einen Solarpark auf der Gemarkung entscheide, sei das für sie auch völlig in Ordnung. „Auch der Gemeinderat verschließt sich ja nicht völlig gegen das Vorhaben, nur passt es für uns eben zum jetzigen Zeitpunkt nicht“, fügt sie hinzu.

Aktuell prüfe das Landratsamt, ob ein Bürgerbegehren für ein privatwirtschaftliches Projekt wie dieses generell rechtens ist. Sind die Voraussetzungen für einen solchen Entscheid gegeben, wird als Nächstes der Gemeinderat abstimmen, ob er das Begehren zulässt. Romy Wurm betonte gegenüber dem Grundstückseigentümer, dass es ihr wichtig sei, dass beide Seiten im konstruktiven Gespräch blieben.