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Lagerschuppen

Oberdischingen ehrt verdiente Blutspender

Oberdischingen / Lesedauer: 3 min

Rathaus soll durch Rampe barrierefrei werden - Feuerwehr bekommt Lagerschuppen
Veröffentlicht:17.10.2018, 18:49

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Bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderates Oberdischingen sind verdiente Blutspender geehrt worden. Außerdem hat das Gremium über einen barrierefreien Zugang zum Rathaus und einen Lagerschuppen für die Feuerwehr gesprochen. Auch die neuen Bauplätze waren Thema.

Verdiente Blutspender erhalten Ehrennadeln

Ohne die freiwilligen Blutspenden könnten viele Leben nicht gerettet werden, hat Bürgermeister Friedrich Nägele bei der Gemeinderatssitzung in Oberdischingen am Dienstag erklärt und verdiente Blutspender geehrt. Für zehn Blutspenden erhielten die Ehrennadel in Gold Martin Bergert, Michael Schenk, Sina Schilling und Kay-Uwe Sperber. Für 25 Blutspenden ausgezeichnet wurden Josef Rapp und Bettina Schenk, für 50 Blutspenden Silvia Krall.

Das Rathaus bekommt einen barrierefreien Zugang

Nachdem kürzlich ein Rollstuhlfahrer nicht in das Rathaus hereinkam und noch nicht mal die Klingel erreichen konnte, um um Hilfe zu bitten, hat der Gemeinderat beschlossen, nun mit einer Rampe einen barrierefreien Zugang zu schaffen. Diese Rampe soll vor den geplanten Fassadenarbeiten eingerichtet werden. Das Angebot der Firma Mast aus Rißtissen war mit 2773 Euro am günstigsten und wurde angenommen.

Feuerwehr bekommt einen Lagerschuppen

Schon im vergangenen Jahr war für die Feuerwehr im Haushalt ein Lagerschuppen eingeplant und konnte jedoch nicht umgesetzt werden. In diesem Lagerschuppen will die Feuerwehr Sandsäcke lagern, die derzeit noch im Feuerwehrhaus sind. Dadurch entstehen im Feuerwehrhaus Platzprobleme, im Hinblick auch auf ein drittes Feuerwehrfahrzeug soll nun dieser Lagerschuppen errichtet werden. Die Feuerwehr hat sich bereit erklärt, viel in Eigenarbeit zu übernehmen, so dass hauptsächlich Materialkosten anfallen. Mit 10 734 Euro ist die Firma Holz Hafner in Donaurieden der günstigste Bieter.

Honorar für Bachuntersuchung muss erhöht werden

Bei der Erstellung einer Hochwassergefahrenkarte für den Dischinger Bach und den Beobachtungen bei Hochwasser in der Vergangenheit haben sich erhebliche Diskrepanzen ergeben. Bei einer Besprechung mit dem Landratsamt und dem Büro Fasnacht wurde beschlossen, die geplante Flussgebietsuntersuchung zu überarbeiten und anzupassen. Die Honorargebühren des Ingenieurbüros mussten daher ebenfalls angepasst werden. Ergänzende Vermessungen des Gewässerprofils, Erstellung eines Niederschlags-Abfluss-Modells, eines Geländemodells und eine zweidimensionale hydraulische Berechnung mit Darstellung der Überflutungsflächen sowie eine Machbarkeitsstudie für mögliche Hochwasserschutzmaßnahmen mit Kosten-Nutzen-Analyse erhöhen das Honorar des Inneiurbüros auf 24 944 Euro. Das sind 2414 Euro mehr als vorgesehen, die Kosten werden mit 17 500 Euro bezuschusst.

Beschlussfassung für Bebauungsplan

Im geplante Neubaugebiet „Oberdischingen Nord“ sollen 38 Bauplätze entstehen. Die Zufahrt erfolgt über den Galgenweg und im Südosten über die Normannenstraße. In dem reinen Wohnbaugebiet ist keinerlei Gewerbe, auch kein Hotel oder Gasstätte, erlaubt. Eine Verkehrsbelastung wird es nur durch die Anwohner geben, erklärten der Architekt Clemens Künster und Bürgermeister Nägele bei der Besprechung der Stellungnahmen der Behörden und Träger der öffentlichen Belange zu dem Baugebiet. Vom Immissionsschutz des Landratsamtes wurden keine Lärmschutzmaßnahmen gefordert, das südöstlichste Grundstück, das bei Nacht geringfügig betroffen gewesen wäre, ist aus dem Bebauungsplan herausgenommen worden. Durch die Reduzierung von 39 auf 38 Grundstücke werden die verbliebenen Grundstücke im östlichen Bereich von 710 auf 850 Quadratmeter vergrößert.

Verschoben im Vergleich zum Vorentwurf wurde die Baugrenze aller nördlichen Grundstücke im neuen Bauabschnitt um 1,50 Meter nach oben. Wegen des zwingend notwendigen fünf Meter breiten Streifens für die Ableitung des Oberflächenwassers wird es dadurch den künftigen Bauherren ermöglicht, näher an das erforderliche Pflanzgebot und mehr in die „Tiefe“ bauen zu können. Der Bushaltestellenbereich wird als öffentliche Verkehrsfläche aufgenommen.