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Vermisstensuche

Polizei sieht Vermisstensuche über Facebook kritisch

Laichingen / Lesedauer: 2 min

Polizei sieht Vermisstensuche über Facebook kritisch
Veröffentlicht:08.02.2018, 19:29

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Was tun, wenn das eigene Kind nach der Schule nicht nach Hause kommt? Die Sorge bei den Eltern ist groß. Wer weiß, was passiert ist. Früher war klar: Polizei benachrichtigen, Freunde anrufen, bestimmte Orte absuchen.

Doch seit es die Sozialen Medien gibt, kommt oftmals noch ein weiterer Schritt hinzu: Facebook-Post absetzen. Häufig auch mit einem Bild des vermissten Kindes. So auch passiert am Mittwochabend in einer Facebook-Gruppe mit mehr als 2000 Mitgliedern, in der vorwiegend Themen rund um Laichingen eine Rolle spielen. Eine Mutter hatte ihren Sohn als vermisst gemeldet – bei der Polizei, aber auch in der besagten Gruppe, denn der Siebenjährige war auch rund anderthalb Stunden nach Schulende nicht nach Hause gekommen.

Bei Facebook platzierte sie dann ein Foto des Jungen mit einer detaillierten Beschreibung. Der Post wurde kommentiert und die Vermisstenmeldung weiter verbreitet. Nach kurzer Zeit konnte der Fall zum Glück geklärt werden. Der Junge hatte den Bus verpasst und war zwischenzeitlich bei Freunden untergekommen. Am Donnerstagmorgen war der Facebook-Post auch schon wieder gelöscht.

Die Polizei sieht diesen Schritt dennoch sehr kritisch. „Das birgt auch Gefahren“, so ein Sprecher des Polizeipräsidiums Ulm. Nicht nur, dass damit Persönlichkeitsrechte verletzt werden, die Bilder könnten auch in falsche Hände geraten. Pädophile würden gezielt danach suchen und sie womöglich auch weiterverbreiten. Wenn erst einmal Bilder im Netz unterwegs seien, verliere man die Kontrolle.

Mehr Vertrauen in die Polizei

Gleichzeitig warb der Polizeisprecher für mehr Vertrauen in die Behörde und deren Erfahrungen. Nachdem die Mutter sich der Polizei gemeldet habe, seien sofort erste Fahnungsmaßnahmen eingeleitet worden: „Eine Streife war unterwegs, Anrufe wurden getätigt“, zählt der Sprecher Beispiele auf.

Öffentliche Fahnungen mit Bild würden erst dann getätigt, wenn die Gefahrenlage das erfordert. Das sei abhängig vom Alter des Vermissten, seinen Gewohnheiten und anderen Parametern. „Wir wissen schon, wann welche Maßnahme Sinn hat“, so der Sprecher. „Wir können es aber auch nicht verhindern, wenn sich jemand darüber hinwegsetzt.“