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Ausgesetzt: Arzt und Polizei lassen Hündin frieren

Laichingen / Lesedauer: 5 min

Heftige Reaktionen: Rottweiler-Dame in Feldstetten über Nacht angebunden – Was droht dem Täter?
Veröffentlicht:19.01.2016, 18:07

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Fahrlässig den Tod eines Hundes in Kauf genommen hat ein Unbekannter in Feldstetten. Er band eine Rottweiler-Hündin am Zaun eines Gewerbebetriebs an – und überließ das Tier seinem Schicksal. Bei hohen zweistelligen Minusgraden am Wochenende. Erst am Montag wurde der Hund gerettet. Im Internet entlädt sich der Ärger aber auch über einen Tierarzt. Er war mitverantwortlich dafür, dass der Hund nach seiner Entdeckung noch eine Nacht länger angebunden im Freien ausharren musste.

Die Ausgangslage: Am Sonntag entdeckte ein Passant das Tier gegen 22 Uhr angebunden am Zaun einer Firma in Feldstetten. Die Rottweiler-Hündin hatte weder eine Hütte als Schutz noch Wasser und etwas zu fressen. Unklar war, wie lange das Tier dort schon ausgeharrt hatte. Der Mann rief die Polizei, die dann aus Ehingen eintraf. Bei dem Tier handelte es sich offensichtlich um einen ausgesetzten Hund. Der Halter: nicht auszumachen. Ein hinzugezogener Tierarzt bescheinigte den Beamten dann jedoch: Es sei kein Problem für das Tier, eine weitere Nacht angebunden am Zaun zu verbringen – obwohl es schon am Tag bitterkalt war. In der Nacht fiel das Thermometer dann in den zweistelligen Minusbereich. Immerhin: Der Hund bekam eine Decke. Am Montag veranlasste die Laichinger Stadtverwaltung, dass der Hund – er wirkte aggressiv – ins Ulmer Tierheim kam.

Das sagt der Tierarzt-Kollege: Franz Florian Rempesz ist Tierarzt in Laichingen. Er wurde von der Stadt am Montag angefragt, ob er helfen könne, den Hund dem Tierheim zu übergeben. Weil er jedoch keinen Fangstab hatte und den Hund auch nicht narkotisieren wollte („Ich wusste zu wenig über den Hund. Vielleicht wäre er danach nicht mehr aufgewacht“), war er an der Rettung nicht beteiligt. Über das Verhalten seines Kollegen, der der Polizei noch am Sonntag geraten hatte, den Hund noch eine Nacht länger im Freien zu belassen, sagt er: „Das ist gefährlich.“ Und über den Hundehalter, der die Rottweiler-Hündin ausgesetzt hat, sagt er: „Das ist kriminell – unabhängig davon, ob es Winter ist.“ Pauschal sei es schwierig zu sagen, ab wann es für Hunde draußen zu kalt sei. Grundsätzlich müssten diese aber eine Hütte als Schutz und Wasser sowie Futter vorfinden. Ohne diese Versorgung drohe einem Tier der Tod – Hunden, die sich eher in Wohnungen aufhalten, jedoch früher und Hunden, die häufiger im Freien unterwegs sind, später. Hunde kämen grundsätzlich aber besser mit Kälte klar, als Menschen. „Ihr Haarkleid passt sich an“, sagt Rempesz und verweist darauf, dass Hunde vom Wolf abstammen und sich deshalb im Winter durchaus problemlos im Freien aufhalten könnten. Hunde auszusetzen, verurteilt er jedoch. Sie seien „Schutzbefohlene“.

Wie geht es dem Hund jetzt? Die Rottweiler-Hündin hat im Ulmer Tierheim einen neuen Namen bekommen: Sie heißt jetzt „Hope“ (Hoffnung). „Ihr geht es gut, sie ist wohlauf“, sagt Mandy Langer vom Tierheim. Lange, so vermutet sie, hätte „Hope“ aber nicht mehr durchgehalten. Möglicherweise sei sie schon seit Samstag an dem Zaun angebunden gewesen. Arbeiter der Firma hätten zumindest schon am Samstag Hundegebell gehört. Zitternd sei das Tier im Ulmer Tierheim (rund 100 unterschiedliche Tiere leben derzeit dort) angekommen. „Sie hat bei uns dann vor allem sehr viel getrunken“, sagt Langer. „Hope“ habe sich mittlerweile gut eingelebt im Tierheim – sie sei ein liebes, aufgewecktes Tier, keinesfalls aggressiv. Dies sei der Situation vor Ort geschuldet gewesen. Langer schätzt „Hope“ auf vier bis fünf Jahre alt, ihr „Gesäuge“ (Zitzen) weise daraufhin, dass sie auch schon einmal Welpen auf die Welt gebracht hatte. Zwar ist „Hope“ gechipt, jedoch ist der Chip unbrauchbar. Die Adresse des Halters findet sich nicht darauf. Grund: Der Chip ist nicht registriert. Langer kritisiert vor allem die Polizei: „Zwar war es spät am Sonntag. Wir sind aber immer erreichbar. Und es gibt auch Polizeizwinger“, sagt Langer. Wie alle anderen Tiere soll „Hope“ jetzt an einen neuen Besitzer vermittelt werden.

Das sagt das Gesetz: Um Fundhunde kümmert sich zunächst das Ordnungsamt der Stadt. Aber auch am Dienstag war der Halter des Tieres noch nicht ermittelt. Mittlerweile sind die Polizei und das Veterinäramt eingeschaltet. Grundsätzlich handelt es sich beim Aussetzen eines Hundes um eine Ordnungswidrigkeit, teilt das Landratsamt in Absprache mit dem Veterinäramt mit. Hintergrund: Tiere werden vor dem Gesetz je nach Auslegung teils noch immer als „Sachen“ behandelt. Im schlimmsten Fall erwartet den Halter eine Geldbuße. Die Veterinärbehörde behält es sich vor, eine Strafanzeige zu stellen. Das Ulmer Tierheim hat eine solche schon angekündigt.

Die Reaktionen : heftig! Vor allem im Internet lassen User ihrer Wut über den Hundehalter aber vor allem den Tierarzt freien Lauf. Einige empfehlen, den Arzt selbst über Nacht in der Kälte „auszusetzen“, und ihm die Zulassung zu entziehen. Manche hantieren auch mit gravierenden Beschimpfungen, „Obertrottel“ ist das Harmloseste. Auch die Polizei, die am Sonntag wieder abgerückt ist, bekommt ihr Fett weg. Auf SZ-Nachfrage gibt die Polizei zu bedenken: „Wir sind nicht die Hundeprofis.“ Man habe danach gehandelt, wie es der Tierarzt als Sachverständiger empfohlen habe. Dies sei gängige Praxis.

Wer weiß, wem „Hope“ gehört, der soll sich melden bei der Stadt Laichingen unter 07333 / 8521.

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