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Datenklau

49-Jähriger räumt Datenklau vor Gericht ein

Laichingen / Lesedauer: 3 min

Firma Schuk ausgespäht – Amtsgericht Augsburg mindert aber die Strafzahlung
Veröffentlicht:25.01.2018, 10:42

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„Der Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnisseen passiert ziemlich oft.“ Jürgen Reutlinger ist davon überzeugt. Nicht nur, weil er zig Beispiele kennt, sondern weil seine Firma mit 160 Beschäftigten selbst betroffen ist. Der 50-Jährige, der in Laichingen wohnt, leitet die Schuk GmbH mit Hauptsitz in Neu-Ulm. Am Mittwoch war der Geschäftsführer in Augsburg, als Zeuge geladen vor dem Amtsgericht. Auf der Anklagebank zwei Männer, einer war sein früherer Mitarbeiter.

Der 49-Jährige hatte bis zu seinem Ausscheiden neun Jahre lang bei Schuk den Geschäftsbereich „Bauteilesauberkeit“ geleitet – ein seit Jahren boomender Markt. Kunden sind Automobilfirmen und die Industrie. Im August 2016 hatte der Angeklagte in Schelklingen mit 16 Mitarbeitern ein Konkurrenzunternehmen aufgemacht – ein halbes Jahr nachdem er das Unternehmen Schuk verlassen hatte. Auch in Laichingen hat Schuk eine Niederlassung.

Der Angestellte hatte Ende Februar 2016 gekündigt und war daraufhin sofort freigestellt worden. Die Vorsichtsmaßnahme des Arbeitgebers kam jedoch zu spät, wie am Mittwoch im Prozess zur Sprache kam. Schon ab September des Vorjahres hatte der Angeklagte auf seinem Firmencomputer sich Zugang zu sensiblen Kundendaten verschafft: die Kalkulation von Preisen, Kundenadressen, Gesprächspartner, Umsatzzahlen. Es fiel auch nicht auf, als er im November beim Steuerberater des Unternehmens in einer Mail bat, ihm Umsatzzahlen zurückliegender Jahre zu melden. Der Angeklagte bekleidete immerhin eine Spitzenposition bei Schuk, verdiente monatlich 10 000 Euro. Die so gewonnen Informationen gaben die Angeklagten als Businessplan ihrer eigenen Firma aus, mit denen sie bei Banken um Kredite verhandelten.

Ihnen unterlief nur ein entscheidender Fehler: Der Angestellte bei Schuk hat bei dem Datenklau Spuren hinterlassen, er benutzte Computer und Handy der Firma (wir berichteten). „Ohne dieses Dummheit“, so Reutlinger, „hätte ich vermutlich kaum etwas beweisen können.“

Der Prozess verlief, anders als erwartet, gänzlich unspektakulär. Denn der Hauptangeklagte bekannte sich gleich zu Prozessbeginn schuldig Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse seines früheren Arbeitgebers verraten zu haben. Der 49-Jährige hatte zunächst Einspruch gegen einen Strafbefehl, der ihn zu 76 000 Euro verurteilte, eingelegt. Thorsten Storp, sein Verteidiger, focht am Mittwoch nur noch die Höhe der zu verhängenden Geldstrafe an. Mit Erfolg. Nach einem Rechtsgespräch der Verteidiger mit Staatsanwalt und Gericht stellte Amtsrichterin Birgit Geißenberger einige Anklagepunkte vorläufig ein. Der 49-Jährige wurde verurteilt zur Zahlung von 9000 Euro (150 Tagessätze zu 60 Euro).

Sein Mitgesellschafter in der neuen Firma, beschuldigt der Beihilfe, erhielt eine Geldstrafe von 4800 Euro (120 Tagessätze zu 40 Euro). Dem 60-Jährigen (Verteidiger: Ingo Hoffmann) gehört außerdem eine kleine Maschinenbaufirma. Beiden Angeklagten geht es nach eigenen Angaben wirtschaftlich schlecht. Ihr gemeinsames Unternehmen kämpft noch mit Startschwierigkeiten.

Im Gerichtsaal verfolgte auch der Rechtsanwalt des Geschädigten den Prozess. Wie Reutlinger sagte, prüft seine Firma eine zivilrechtliche Klage. Auf die Angeklagten könnten so noch hohe Schadenersatzforderungen zukommen. Er habe damals rund zehn Prozent seiner Kunden an den neuen Konkurrenten verloren. Davon seien viele inzwischen wieder zu ihm zurückgekehrt.