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Ton im Angelsee-Mordprozess wird schärfer

Erbach / Lesedauer: 3 min

Ton zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft wird schärfer – Psychologe soll Vernehmungsfähigkeit von Mutter und Bruder klären
Veröffentlicht:20.06.2018, 18:13

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Der Ton zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigern im Mordprozess, dessen Tat an einem Erbacher Angelsee spielt, wird schärfer. In der Diskussion um die Vernehmung von Mutter und Bruder des Mordopfers sowie in Sachen Mordmotiv (Blutrache) verhärten sich die Fronten. Zumindest was die Vernehmung weiterer Zeugen aus Albanien angeht, scheint Bewegung in den Fall zu kommen.

Die für den Nachmittag angesetzte Videovernehmung der Mutter und des Bruders des Mordopfers ist am Mittwoch erneut verschoben worden. Ein Arzt hatten den beiden Zeugen aufgrund psychischer Belastung ein Attest ausgestellt. Die Mutter hätte bereits vor dem Leichenfund einen Zusammenbruch erlitten und habe in einem Krankenhaus behandelt werden müssen. Zudem befinden sich beide Zeugen in einem entsprechenden Schutzprogramm.

Verteidiger bemängeln Attest

Deswegen plädierten Staatsanwaltschaft und der Vertreter der Nebenkläger für einen Videovernehmung. Dem wollten die Verteidiger jedoch nicht zustimmen. Zudem bemängelten sie das Attest. „Das Attest ändert nichts an der Sachlage. Wir haben keine Diagnose und keine Begründung. Das ist von einem Hausarzt, da haben wir gar nicht die Qualifikation. Wir brauchen da schon einen Facharzt und nicht jemanden, der zwei oder drei Zeilen schreibt“, so Verteidiger Dirk Meinicke , der zudem erneut das Mordmotiv und die Gefährdungssituation der Zeugen anzweifelte und auf das Konfrontationsrecht pochte.

Der Tatverdächtige des Anglersee-Mordes von Erbach will nur Helfer gewesen sein

Bei dieser Aussage platzte Oberstaatsanwalt Christof Lehr erstmals ein wenig der Kragen. „Mit genau dieser Begründung ,keine Gefährdung durch Blutrache’ ist der Asylantrag des Mordopfers abgelehnt worden. Heute ist er tot. Der Bruder wird in Kürze 18 Jahre alt“, so Lehr. Bei einer Videovernehmung sehe und höre die Kammer den Zeugen. Die Wahrheitsfindung werde hier, so Lehr, nicht behindert. Dem entgegnete Meinicke, dass Zeugen belastende Aussagen leichter treffen würden, wenn sie nicht im selben Raum mit dem Beschuldigten seien. Nach etwa einer Dreiviertelstunde Beratung entschied sich die Kammer die psychologische Situation der Zeugen durch ein Expertengutachten klären zu lassen, sofern diese zustimmen.

Albanische Spezialeinheit soll in Ulm aussagen

Die Diskussion um die Videovernehmung brachte erneut den Punkt auf den Tisch, in welcher Form im Ausland lebende Zeugen befragt werden sollen. Diese sollen, laut Kammer, Licht in die Vorgeschichte der Tat in Deutschland bringen. Neben dem wegen eines Tötungsdelikts inhaftierten Onkel des Opfers sollen auch zwei Mitglieder einer albanischen Spezialeinheit in Ulm aussagen, die sich explizit mit organisiertem Verbrechen und Blutrache beschäftigen.

Generell gestaltet sich die Zeugenbefragung in dem Fall schwierig. Von fünf für die Fortsetzung am kommenden Mittwoch geladenen Zeugen ist einer abgeschoben worden, einer zwischenzeitlich verstorben und einer unauffindbar.