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Drogenschmuggel

In den Tiefen des Drogenschmuggels: Aussagen der Polizei angezweifelt

Erbach / Lesedauer: 3 min

Eigentlich sieht der Prozess am Ulmer Landgericht recht klar aus. Drei Männer werden wegen Drogenschmuggels angeklagt. Doch dann kommt es anders.
Veröffentlicht:27.11.2018, 14:01

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Eigentlich sah der Prozess am Ulmer Landgericht, in dem gegen drei wegen Drogenschmuggels und -handels angeklagte Männer zwischen 35 und 37 Jahren, die in der Region ihren Wohnsitz haben, verhandelt wird, für Außenstehende zu Beginn recht klar aus.

Das Trio war beim Schmuggel einer größeren Menge Marihuana an der Grenze zwischen Deutschland und Tschechien festgenommen worden, die Beweislage schien ziemlich klar. Inzwischen ist aber vieles unklar, wie auch der zweite, acht Stunden minus Mittagspause dauernde, Verhandlungstag zeigte.

An diesem Verfahren werden wir noch sehr viel Spaß haben.

Verteidiger

Insgesamt gab es mehrere Unterbrechungen, in denen sich das Gericht unter Vorsitz von Wolfgang Fischer jeweils zur Beratung zurückzog. Verfahrensfehler, Anträge, Anregungen und ähnliches waren der Grund dafür. Der Verteidiger einer Mitangeklagten – als Haupttäter gilt ein Discothekenbetreiber aus Erbach, gegen den auch noch ein Verfahren wegen Anstiftung zum Mord läuft – meinte am Ende spöttisch: „An diesem Verfahren werden wir noch sehr viel Spaß haben.“

Schon am ersten Verhandlungstag hatten die Anwälte der drei Angeklagten vor allem „wegen Verfahrenshindernissen und unzureichenden Akten“ die Einstellung des Verfahrens gefordert. Dies lehnte das Gericht ebenso ab, wie das Abnehmen der Fußfesseln bei den Angeklagten.

In der Folge wollte die Verteidigung eine Änderung der Anhörung von Zeugen, von denen sieben geladen waren, aus Zeitgründen letztlich aber nur drei zu Wort kamen. So sollte der Hauptermittler des Polizeipräsidiums Ulm als Erster in den Zeugenstand treten, weil dessen Aussagen von besonderer Bedeutung seien. Diesem stimmte das Gericht zu.

Ausführlich und bewundernd schildert Polizist die Vorgänge

Der Polizeibeamte schilderte in aller Ausführlichkeit die Vorgeschichte des 3. März dieses Jahres, an dem die Festnahme erfolgte. Dies war der Tag als der Discothekenbetreiber wegen des Verdachts des Drogenhandels abgeführt wurde. Die Polizei erlangte durch die Überwachung der Telekommunikation der Angeklagten und verdeckte Ermittlungen Erkenntnisse. Ausführlich und fast bewundernd schilderte der Polizist, wie raffiniert das Trio und andere nicht vor Gericht stehende, mit diesem Trio mutmaßlich zusammenarbeitende Männer vorgegangen seien. Sie hätten zum Beispiel bei verschiedenen Drogen-Beschaffungsfahrten insbesondere in die Niederlande, nach Spanien und Tschechien viele mobile Telefone mit sich geführt, bei denen geschickt ständig die Sim-Karten gewechselt wurden. Auf viele Fragen wusste er aber keine oder keine genaue Antwort, weil er an diversen Vorgängen und Operationen nicht selbst beteiligt war. Die Verhaftung der mutmaßlichen Täter habe er aber selbst vorgenommen.

Angeklagter 2

Die danach als Zeugen auftretenden zwei Beamten der Bundespolizei am Standort Pirna, die an der tschechischen Grenze eingesetzt waren, berichteten, wie sie bei einer „ganz normalen“ Kontrolle des Kurierfahrzeugs – ein Begleitfahrzeug, in dem die Insassen offensichtlich vorausfahrend die Lage checken sollten, verschwand zu diesem Zeitpunkt – nichts gefunden hätten.

Der Beamte vom Polizeipräsidium Ulm wurde am Nachmittag noch einmal von der Verteidigung lange und intensiv befragt. Unter anderem erzählte er, dass es gegen den Hauptangeklagten wegen Drogenhandels früher schon andere Verfahren gegeben habe. Er sei bei Observationen selbst dabei gewesen und aus Tschechien habe die deutsche Polizei ermittlungstechnische Unterstützung erhalten. Und auch Interpol in Moldawien habe Hinweise gegeben. Die Verteidiger zweifelten manche Aussagen des Polizeibeamten an oder bezeichneten sie als mitunter leicht verwirrend. Das Verfahren sei „kontaminiert“, es gebe prozessuale Probleme und man widerspreche der Verwertung von Beweisen vor allem aus der verdeckten Ermittlung.