StartseiteRegionalRegion Ulm/Alb-DonauErbachGerichtsmedizinerin liefert grausige Details zum Erbacher Angelseemord

Angelseemord

Gerichtsmedizinerin liefert grausige Details zum Erbacher Angelseemord

Erbach / Lesedauer: 3 min

Zentimetergroßes Loch klafft im Schädel des Opfers – Polizeibeamte werten Handydaten des Angeklagten aus
Veröffentlicht:18.06.2018, 16:51

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Der fünfte Prozesstag des Angelseemords ist mit einer Schilderung grausiger Details zu Ende gegangen. Die Gerichtsmedizinerin, welche die Leiche aus dem Erbacher See obduziert hatte, erklärte anhand von Fotos, wie ein mehrere Zentimeter großes Loch im Schädel zum Tod des Opfers geführt hat. Zudem berichteten Polizeibeamte, wie sie mit Hilfe von Handydaten Bewegungsprofile des Mobiltelefons des Angeklagten erstellt haben.

Anhand der gefundenen Spuren müsse der Täter mindestens acht oder neun Mal auf sein Opfer eingeschlagen haben, erklärte die zuständige Gerichtsmedizinerin auf Nachfrage des vorsitzenden Richters Gerd Guggenhan. Die entstandenen Verletzungen seien zudem einem, wie dem im See gefundenen, Zimmermannshammer sehr eindeutig zuzuordnen. Da der Täter sowohl mit dem stumpfen als auch dem spitzen Ende des Hammers auf das Opfer eingeschlagen habe.

Der Tatverdächtige des Anglersee-Mordes von Erbach will nur Helfer gewesen sein

Die Schläge mit der „Klaue“ (spitze Seite) haben entsprechend rundliche Kanten im Schädel des Opfers verursacht und auch zum sofortigen Tod geführt. Ob es sich jedoch bei dem gefundenen Stück um das Mordwerkzeug handelt, könne die Ärztin nicht 100-prozentig sagen. Eine genaue Abfolge der Schläge könne die Gerichtsmedizinerin nicht festlegen, ob ein zum Tatzeitpunkt frischer Bruch des linken Zeigefingers eine Abwehrverletzung ist, ist ebenfalls unklar. Die Vermutung der Staatsanwaltschaft legt jedoch nahe, dass das Opfer mit mehreren Schlägen erst bewusstlos geschlagen und dann mit gezielten Schlägen der „Klaue“ getötet wurde.

Handy sendet plötzlich drei Tage lang keine Ortungsdaten

Neben der Gerichtsmedizinerin sagten am fünften Verhandlungstag zwei Polizeibeamte aus, die sich mit Handydaten des Angeklagten beschäftigt hatten. Nach einem Rechtshilfegesuch an die USA lieferte das FBI (Federal Bureau of Investigation) eine DVD mit Google-Daten, mit denen sich ein Bewegungsprofil des Handys des Angeklagten erstellen ließ. Die Daten lieferten vom 13. April ab ausführlich, wie der Standort des Handys sich innerhalb Göppingens aber auch in Richtung Stuttgart und an den Erbacher Baggerseen bewegt.

Mit einer Fahrt zum Stuttgarter Bahnhof am 20. April um 18 Uhr, (mutmaßlich Vorabend der Tat) reißt der Datenfluss jedoch abrupt ab und setzt erst am Nachmittag des 23. April wieder ein. Eine Filterung durch das FBI oder ein Datenverlust bei Google selbst habe laut dem leitenden Oberstaatsanwalt, Christof Lehr, der in den Vereinigten Staaten extra nachfragte, nicht stattgefunden.

Da in der betreffenden Zeit jedoch Anrufe mit der Sim-Karte getätigt wurden, geht der ermittelnde Beamte davon aus, dass das Handy des Angeklagten ausgeschaltet und die Sim-Karte entnommen wurde, um diese mit einem anderen Mobiltelefon zu benutzen. Da entsprechende Daten von den Mobilfunkanbietern jedoch nur sieben Tage gespeichert würden, könne man diese Anrufe keinem Gerät zuordnen, so der Beamte weiter.

Der Prozess wird bereits am morgigen Mittwoch, 20. Juni, am Landgericht Ulm fortgesetzt. Bis dahin soll geklärt werden, in welcher Weise die Mutter und der Bruder des Opfers vernommen werden sollen. Die Vertretung der Nebenklage hatte eine Videovernehmung angeregt.