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Stadt weist auf Anleinepflicht für Hunde hin

Ehingen / Lesedauer: 1 min

Stadt weist auf Anleinepflicht für Hunde hin
Veröffentlicht:04.04.2018, 15:14

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Jeder Hund braucht für eine artgerechte Haltung viel Bewegung und Auslauf. Doch die Hunde sollten beim Spaziergang angeleint und kontrollierbar sein. Darauf weist die Stadt Ehingen in einer aktuellen Mitteilung hin.

Denn oftmals werden durch freilaufende Hunde andere Fußgänger belästigt, verängstigt oder sogar bedroht oder verletzt, wie die Statdverwaltung erklärt. Es könne zu gefährlichen Situationen kommen, wenn der Hund davon rennt, außer Sichtweite gerät und der Besitzer keine Kontrolle mehr über ihn hat. Um solche Vorfälle zu verringern oder bestenfalls zu vermeiden, weist die Stadt Ehingen auf den Paragraf 13 der Polizeiverordnung hin. Demnach müssen Tiere so gehalten und beaufsichtigt werden, dass niemand anders gefährdet wird.

Durch Zuruf einwirken

Außerdem ist hier geregelt, dass auf öffentlichen Flächen innerhalb von Ortschaften Hunde an der Leine zu führen sind. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Hunde nur dann ohne Leine laufen, wenn der Besitzer durch Zuruf auf das Tier einwirken kann oder dieser jederzeit die Möglichkeit hat, den Hund an die Leine zu nehmen. Dies ist besonders auch bei Waldspaziergängen wichtig, um die Wildtiere zu schützen