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Strafbefehl

Prozess wegen Beleidigung: Firmenchef akzeptiert Strafbefehl

Ehingen / Lesedauer: 1 min

Firmenchef zieht Einspruch gegen Strafbefehl wegen Beleidigung zurück
Veröffentlicht:25.04.2018, 18:44

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Ein Unternehmer aus der Region, der gegen einen Strafbefehl wegen Beleidigung Einspruch eingelegt hatte (die „ Schwäbische Zeitung “ berichtete), hat am zweiten Verhandlungstag vor dem Ehinger Amtsgericht seinen Einspruch zurückgezogen. Damit ist der Strafbefehl über 20 Tagessätze zu je 150 Euro rechtskräftig.

Was war geschehen? Ein Streufahrzeug des Unternehmens war im Dezember vergangenen Jahres im Großen Lautertal neben der Straße einen Abhang eineinhalb Meter hinuntergestürzt und auf der Seite liegengeblieben. Feuerwehr und Polizei, die sich vor Ort um eine Bergung des Unimogs bemühten, versuchten mehr als eine Stunde lang, das Unternehmen zu erreichen, denn der Fahrer war nicht mehr vor Ort. Als das endlich klappte, wurde der Stadtbrandmeister am Telefon als „Volldepp“ beleidigt.

Ob es der Chef des Unternehmens selbst war, der den Helfer beleidigte, wollte das Amtsgericht klären. Dies war für den Vorsitzenden Richter Wolfgang Lampa nicht ganz einfach, da der Beschuldigte vor Gericht eisern schwieg. Somit wäre es schwer geworden, ihm zu beweisen, dass er es gewesen ist, der im Dezember am Telefon war.

Besprechung im Richterzimmer

Aus diesem Grund war die Hauptverhandlung beim ersten Termin unterbrochen worden und es wurden weitere Zeugen geladen. Am Dienstagnachmittag aber folgte nun die 180-Grad-Kehrtwende des Unternehmers vor dem Ehinger Amtsgericht. Nachdem Richter Lampa Anwalt und Staatsanwalt vor Beginn der eigentlichen Verhandlung in sein Richterzimmer zitiert hatte, folgte eine kurze Unterredung zwischen Anwalt und Beschuldigtem, die die Kehrtwende zur Folge hatte. Der ursprüngliche Strafbefehl ist somit rechtskräftig.