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Mann beißt Polizisten „wie ein wilder Hund“ - und brüllt Nazi-Parolen

Ehingen / Lesedauer: 4 min

Amtsgericht Ehingen verurteilt ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung
Veröffentlicht:10.01.2019, 17:30

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Weil er, wenn er Alkohol trinkt, unfassbar aggressiv wird - und das vornehmlich gegen Polizeibeamte - ist ein 37-Jähriger am Amtsgericht Ehingen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Auch im Sommer 2017 hat der Mann an einem warmen Tag schon am Mittag zur Flasche gegriffen und ließ sich dann von seiner damaligen Lebensgefährtin mit dem Auto abholen. Als die ihm ins Gewissen reden wollte, schlug er ihr mehrmals ins Gesicht - die Frau blutete und flüchtete sich in die Tankstelle in Allmendingen . Als der Mann bemerkte, dass sie Hilfe suchte, setzte er sich betrunken und ohne Führerschein ans Steuer und fuhr etwa 300 Meter weit weg auf einen Feldweg.

Mir ist schwarz vor Augen geworden.

Betroffener Polizeibeamter

Dort weigerte er sich, den Polizisten, die ihn ausfindig gemacht hatten, seine Personalien zu nennen. Als ihm ein Polizist das Handy aus der Hand nehmen wollte, schlug er nach ihm, der Polizist fing den Schlag ab, verletzte sich dabei aber an der Hand - noch heute hat er deshalb Schmerzen beim Greifen.

Doch damit nicht genug. Als die Beamten dem Betrunkenen Handschellen anlegen wollten, biss dieser sich plötzlich im Oberschenkel eines Polizisten fest. „Mir ist schwarz vor Augen geworden“, erklärte der Polizeibeamte in der Verhandlung. „Der hat fast gebissen wie ein wilder Hund. Ich hatte gar nicht vermutet, dass ein Biss von einem Menschen so tief sein kann.“ Die Wunde blutete, noch heute kann man die Narbe sehen.

So, jetzt hast du auch ein Problem. Ich habe nämlich Hepatitis und Aids.

Angeklagter

Der Beißer habe dann sogar noch hämisch gelacht und gesagt: „So, jetzt hast du auch ein Problem. Ich habe nämlich Hepatitis und Aids“ - ein bloße Behauptung, um noch eins draufzusetzen, wie sich später herausstellte.

Beide Polizeibeamte beleidigte der Mann mehrmals, vor allem mit sexualisierten Kraftausdrücken. Das hatte er auch schon zwei Monate vorher gemacht, als die Polizei ebenfalls wegen eines Streits mit der Lebensgefährtin von deren Vermieter gerufen worden war.

Der Mann war wieder betrunken, lief mit einer Metallsäge im Hof herum und zeigte sich wiederum aggressiv gegenüber den eintreffenden Beamten. Ein Bissversuch scheiterte am Handschuh eines Polizisten, ebenso scheiterte ein Kopfstoßversuch und das Ziel, die Beamten und die später hinzugekommen Rettungskräfte zu bespucken. Doch drückte der Betrunkene einem Polizisten seine Finger ins Gesicht und ins rechte Auge und drückte ihn gegen die Wand.

Angeklagter rief Nazi-Parolen

Neben den zahlreichen Beleidigungen rief er zudem Nazi-Parolen. Der 37-Jährige ist mehrfach vorbestraft, zuletzt wurde er in Riedlingen im vergangenen Oktober zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Auch damals ging er unter anderem Polizisten an.

Der Verurteilte nimmt schon seit langer Zeit Drogen, später wechselte er zum Alkohol. Seit mehr als fünf Jahren leidet er unter psychogenen Krampfanfällen und ist deshalb Frührentner. Die Krampfanfälle seien möglicherweise eine Folge von traumatischen Kindheitserfahrungen in der Familie, wie ein psychiatrischer Gutachter vor Gericht erklärte. Der 37-Jährige handle aggressiv und enthemmt, wenn er Alkohol getrunken hat. Doch in den verhandelten Fällen habe er zielbewusst gehandelt und sei nicht im Vollrausch gewesen, weshalb er schuldfähig sei.

Bei Polizisten entschuldigt

Bei seinem Urteil hielt der Richter dem Angeklagten zugute, dass er sich während der Verhandlung bei den Polizeibeamten entschuldigt hatte. Außerdem habe er die Hoffnung, dass der 37-Jährige endlich eine stationäre Suchttherapie in Angriff nehme – eine der Bewährungsauflagen. Doch machte der Richter auch klar, dass der Angeklagte noch gerade so eine Bewährungsstrafe erhalten hat. Besonders hervor hob der Richter noch einmal die Tat in Allmendingen: „Es ist schlichtweg ein widerwärtiges Verhalten, jemandem in ein Körperteil zu beißen, sodass es zu einer klaffenden Fleischwunde führt“, erklärte er. Und auch der hämische Kommentar hinterher „gehe gar nicht“.