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Schreckschusswaffe

Betrunkener droht mit Waffe

Ellwangen / Lesedauer: 2 min

Betrunkener droht mit Waffe
Veröffentlicht:16.05.2013, 19:10

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Das Ellwanger Amtsgericht verurteilt Hartz-IV-Empfänger zu einer Freiheitsstrafe.

Mit einer Schreckschusswaffe sind drei junge Leute auf dem Ellwanger Bahnhofsvorplatz bedroht worden. Der Täter, ein 46 Jahre alter Mann aus Dinkelsbühl, war zur Tatzeit am 26. Oktober vergangenen Jahres gegen 20 Uhr so schwer alkoholisiert, dass Amtsgerichtsdirektor Frank Heyer in der Gerichtsverhandlung am gestrigen Donnerstag einen Zustand der Schuldunfähigkeit des arbeitslosen Hartz-IV-Empfängers nicht ausschließen konnte: Der Strafrichter verurteilte deshalb den mehrfach vorbestraften, gelernten Baggerfahrer wegen eines Vergehens des vorsätzlichen Vollrausches zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten.

Wenn der 46-Jährige Schnaps und Bier trinkt, wird er gefährlich, dann hat er sich nicht mehr unter Kontrolle, dann weiß er nicht mehr, was er macht. So war es auch am 26. Oktober, als er von Dinkelsbühl mit dem Bus nach Ellwangen kam, um Freunde zu besuchen. Doch zu diesem Besuch kam es nicht mehr. Am Busbahnhof vor dem Ellwanger Bahnhof traf der stark Alkoholisierte – er hatte fast 2,5 Promille im Blut – auf drei junge Leute beim Chillen. Von den folgenden Taten – die Anklage spricht von vorsätzlichem unerlaubten Führen einer Schusswaffe, vorsätzlichem unerlaubten Besitz von Munition, Diebstahl mit Waffen und Bedrohung – weiß der Hartz-IV-Empfänger nichts mehr. Zur Besinnung kam er erst nach der Ausnüchterung bei der Polizei . Die Schreckschusspistole und die Munition habe er im Wald gefunden, berichtete er.

„Er hat mir meine Zigarette aus der Hand genommen“, sagte ein 20-jähriger Geschädigter aus Ellwangen als Zeuge. „Er wollte, dass wir ein Taxi rufen.“ Kurz darauf habe der Mann die Waffe gezogen und sie den beiden anderen jungen Leuten an den Kopf gehalten. „Ich habe auch Schiss gehabt“, so der 20-jährige Zeuge, der mit seinem Handy die Polizei verständigt hat: „Wir haben uns auf der anderen Straßenseite versteckt, bis die Polizei da war.“ Die beiden 18 und 15 Jahre alten Opfer drückten dann die Waffe weg. Der lallende Täter hatte zeitweise einen Blackout.

Der Angeklagte, der für seine beiden, inzwischen volljährigen Kinder rund 18 000 Euro Unterhaltsschulden hat, ist mehrfach vorbestraft, seine ein Dutzend Einträge im Bundeszentralregister reichen von Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort über Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung und sexuellen Missbrauch bis hin zu Diebstahl, Betrug und falscher Versicherung an Eidesstatt. Er verbüßte schon mehrere Freiheitsstrafen, Bewährungsauflagen hatte er nie erfüllt.

Staatsanwältin Melanie Kordeuter plädierte deshalb auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, ohne Bewährung. Dem Antrag folgte auch das Gericht. „Da kann man Todesangst kriegen“, sagte Richter Frank Heyer in Bezug auf die Bedrohung mit der Waffe in der Urteilsbegründung. Die Tat sei kein Bagatelldelikt.