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SPD: Langenargen hat unsachlich über Folgen von Bürgerentscheid berichtet

Langenargen / Lesedauer: 2 min

Ein vermeintlich wertendes Protokoll über finanzielle Folgen des Bürgerentscheids Mooser Weg erzürnt den SPD-Vorsitzenden in Langenargen. Die Gemeinde wehrt ab.
Veröffentlicht:15.05.2018, 18:05

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Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Charlie Maier, hat am Montagabend nachgehakt, warum das Kurzprotokoll über die Gemeinderatssitzung im April – erschienen im aktuellen „Montfort-Boten“ – vor der Veröffentlichung nicht dem Gremium vorgelegt worden ist. Sein Vorwurf: Im Abschnitt über die finanziellen Auswirkungen des Bürgerentscheids zum Mooser Weg tauchten wertende Formulierungen auf.

Die Antwort des Bürgermeisters Achim Krafft : Im Mitteilungsblatt sei wie üblich ein Kurzprotokoll abgedruckt, das den wesentlichen Verlauf der Sitzung und das Ergebnis zum Inhalt habe und nicht abgesegnet werden müsse. In einem Protokoll würden hingegen Gemeinderäte persönlich zitiert, weshalb es diesen vorzulegen sei. Dass die Vorgehensweise rechtmäßig ist, habe die kommunale Rechtsaufsicht bestätigt. Konkret kritisierte Charlie Maier den Satz: „Mit teilweise sehr kritischen unsachlichen Worten wurde die Notwendigkeit der Darstellung der wirtschaftlichen Folgen im Gremium hinterfragt und abgelehnt.“ Achim Krafft entgegnete, dass Formulierungen, wie „schäbig“, die in den Zuschauerreihen gefallen seien, „durchaus unsachlich sind“.

Aber nicht nur einige Zuschauer, auch der SPD-Fraktionschef hatte offenbar seine Probleme mit den Ausführungen zu den finanziellen Auswirkungen des Bürgerentscheids, die Langenargen demnach 1,6 Millionen Euro kosten und Steuererhöhungen nach sich ziehen sollen: „Das finde ich nicht in Ordnung.“ Seine Meinung: Die Positionen im Haushalt, die nicht umgesetzt werden könnten, weil die Wiese am Mooser Weg nicht bebaut wird, hätten unter Vorbehalt eingestellt werden müssen – „abhängig vom Ausgang des Bürgerentscheids“. Der Bürgermeister hingegen betonte, dass es sich bei dem Areal, dessen Bebauung im Gemeinderat mehrheitlich beschlossen worden war, um einen „singulären Sonderfall“ handle, bei dem jeder das Recht habe, über die finanziellen Auswirkungen Bescheid zu wissen.