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Rechtsstaat

Söder führt Bayerisches Oberstes Landesgericht wieder ein

München / Lesedauer: 3 min

Bayerns Justizminister erläutert Pläne zur Wiedererrichtung des Obersten Landesgerichts – Es sei Ausdruck bayerischer Eigenstaatlichkeit
Veröffentlicht:19.04.2018, 18:58

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Nicht einmal ganz zwölf Jahre ist es her, da schloss das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) seine Tore. Aus fiskalischen Gründen: Der damalige Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) hielt im Rahmen seiner Sparpolitik das freistaatliche Unikum, das pro Jahr rund 1,5 Millionen Euro kostete, für entbehrlich. Jetzt ist wieder genug Geld da, sodass der neue Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am vergangenen Mittwoch die Wiedererrichtung des BayObLG verkündete.

Die Begründung war zunächst ausschließlich patriotisch: Es gelte, die „Eigenstaatlichkeit der bayerischen Justiz“ zu stärken: „Ein Oberstes Landesgericht gibt es nur in Bayern.“ Landesjustizminister Winfried Bausback (CSU) blieb es überlassen, die für viele überraschende Entscheidung sachlich zu begründen. Es gehe vor allem um die „gleiche Rechtsanwendung in ganz Bayern“, sagte Bausback am Donnerstag in München.

Das BayObLG 2.0 sei ein „weiterer Meilenstein für eine noch stärkere bayerische Justiz in einem starken Rechtsstaat“, schwärmte Bausback. Von der Frage, ob die Abschaffung des Gerichts ein Fehler gewesen sei, ließ er sich nicht in die Ecke treiben. Damals, so Bausback, seien fiskalische Bedenken im Vordergrund gestanden. Heute stehe die Forderung nach einer Stärkung des Rechtsstaats ganz oben auf der Agenda.

Das BayObLG neu soll im Wesentlichen dieselben Zuständigkeiten bekommen wie das BayObLG alt. Bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten würden damit abschließend in Bayern „und nicht in Karlsruhe“ entschieden, erläuterte Bausback. Allerdings mit der Einschränkung, dass über „bayerisches Landesrecht“ gestritten wird.

Wichtig kann das BayObLG für kleine und mittlere Straftäter sowie in Bußgeldverfahren werden: Bei Revisionen über Berufungs-Strafurteile von Landgerichten und sogenannten Sprungrevisionen gegen Urteile des Strafrichters am Amtsgericht soll ebenfalls das BayObLG anstelle der drei bayerischen Oberlandesgerichte (OLG) zuständig sein. Bausback verspricht sich davon „noch mehr Rechtssicherheit in Bayern“.

Die anderen Zuständigkeiten, die das neue BayObLG übernehmen soll, sind eher exotischer Natur wie die sofortigen Beschwerden gegen Entscheidungen der Vergabekammern, Disziplinarverfahren gegen Notare oder Musterverfahren in Kapitalanlagesachen. In Verhandlungen mit dem Bund will Bausback dem BayObLG noch einige weitere Zuständigkeiten verschaffen.

Hauptsitz des BayObLG neu soll wieder München sein. Gesetzlich fixiert werden darüber hinaus Außensenate in Nürnberg und Bamberg, teilte Bausback mit. Neue Justizgebäude würden nicht gebraucht, da die BayObLG-Senate an bestehende Gerichte angeflanscht werden. In München sei man allerdings noch auf der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten, sagte Bausback. Die vom BayObLG erwarteten „richtungsweisenden Urteile und Beschlüsse“ werden nach den Worten des Justizministers relativ preiswert generiert werden. Das zusätzliche Gericht soll pro Jahr nur Mehrkosten in Höhe von rund einer Million Euro verursachen – wenig im Vergleich zum jährlichen Justiz-Personalkostenetat von 1,456 Milliarden Euro, meinte der Minister. Die Richter am „Obersten“ sollen aus den vorhandenen OLG-Senaten rekrutiert werden. Einen nur für das BayObLG zuständigen Generalstaatsanwalt will man sich sparen. Diese Aufgabe soll von den an den OLGs bestehenden Generalstaatsanwaltschaften mit erledigt werden.

Richterverein begrüßt BayObLG

Der Bayerische Richterverein begrüßte laut dpa die geplante Wiedereinführung des Obersten Landesgerichts. „In Zeiten von Gerichtsschließungen in anderen Bundesländern zeigen die Pläne der bayerischen Staatsregierung den politischen Willen zur Stärkung des Rechtsstaats im Interesse der Bürgerinnen und Bürger“, schrieb die Vorsitzende Andrea Titz in einer Erklärung.