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Drückjagd

Rechtsanwalt will Jäger anzeigen

MESSKIRCH - / Lesedauer: 3 min

Die Drückjagd in und um Meßkirch ruft Tierschützer und die Justiz auf den Plan
Veröffentlicht:16.12.2013, 18:45

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Für die einen war es notwendige Pflicht, für die anderen ein regelrechtes Massaker: Die revierübergreifende Drückjagd im Waldgebiet zwischen Inzigkofen, Göggingen und Meßkirch (die SZ berichtete), bei der vor gut einer Woche innerhalb von drei Stunden 81 Wildschweine von 181 Jägern erlegt wurden, hat den Ärger von Tierschutzorganisationen und eines Rechtsanwalts auf sich gezogen. Grund für die umfangreiche Drückjagd sei eine zunehmend unkontrollierte Vermehrung von Schwarzwild im Kreis gewesen, hatte das Landratsamt vergangene Woche mitgeteilt.

Dominik Storr , ein auf Jagdrecht spezialisierter Rechtsanwalt aus Neustadt am Main, hat durch Hinweise mehrerer Tierschutzorganisationen – unter anderem Peta – Wind von der Drückjagd bekommen und stellt nun Strafanzeige. Seiner Meinung nach war die Jagd, bei der innerhalb von drei Stunden so viele Wildschweine erlegt worden seien wie sonst in einem ganzen Jahr, rechtswidrig. „Es wird – möglichst bis Weihnachten – eine umfangreiche Strafanzeige ausgearbeitet“, sagt der Rechtsanwalt. Die Tiere würden seiner Meinung zuerst gemästet und dann wie Schädlinge behandelt. Für deren Bekämpfung seien aber nicht die Jäger, sondern das Ordnungsamt zuständig.

Revierübergreifende Jagden sind laut Dominik Storr rechtswidrig

„Jagden in dieser Größenordnung sind nicht mehr angemessen, und revierübergreifende Jagden halte ich für absolut rechtswidrig. Zudem verstoßen sie gegen das Tierschutzgesetz“, sagt Storr. Ein weiterer Punkt, den er kritisch sieht, ist die Ausbildung der Jäger. „Es besteht die Gefahr, dass sie auch die größten Wildschweine – sogenannte Leitbache – schießen, die man gar nicht erlegen darf“, sagt Storr. „Zudem ist es heutzutage einfach, einen Jagdschein zu bekommen, und vielen Jägern geht es doch hauptsächlich um Trophäenjagd.“ Nur der Revierpächter wisse laut Storr, welches die Leitbachen der Wildschweingruppe sind, andere Jäger würden häufig einfach drauflos schießen.

Diesen Vorwürfen widerspricht Kreisjägermeister Jürgen Klaiber vehement. Die revierübergreifende Drückjagd werde vom Ministerium für ländlichen Raum gefordert. Es sei teilweise sogar in Pachtverträgen der Gemeinden verankert, dass Jäger an Drückjagden teilnehmen müssten.

„Wenn ein einzelnes Revier das durchführt, ist es nicht mehr zeitgemäß, nicht mehr effektiv. Der Jagddruck ist höher und es dauert länger – deswegen waren wir mit elf Revieren beteiligt.“ Zudem gelte: Die Jäger erlegen zuerst die kleinsten Tiere, dann die größten – Leitbachen würden sie gar nicht erschießen. „Somit ist sichergestellt, dass die Rottenstruktur erhalten bleibt. Und eine führende Bache erschießt sowieso niemand, denn das ist eine Straftat.“

Auch die Vorwürfe der mangelnden Ausbildung weist Klaiber – selbst Vorsitzender der Jägerprüfungskommission im Landkreis – zurück. „Der Rechtsanwalt kann gerne mal kommen und sich bei der Jagdprüfung versuchen; man sagt schließlich nicht umsonst ,das grüne Abitur’“, erklärt der Kreisjägermeister.

„An Drückjagden nehmen keine Sonntagsjäger teil“

Wer an Drückjagden teilnehme, habe auch viel Jagderfahrung und sei ausreichend geschult. „Man kann da nicht pauschalisieren: Auch der 70-Jährige kann Wild gut ansprechen, bringt entsprechende Schießfertigkeiten mit und hat teilweise an über 50 Drückjagden teilgenommen – da nehmen keine Sonntagsjäger teil“, sagt Klaiber. Der Revierpächter, dem das entsprechende Waldstück gehört, wähle die Leute nach Eignung und Erfahrung aus.

Die Fronten zwischen den Jägern und dem Anwalt sind indes verhärtet, Storr hat die Strafanzeige fest im Blick. Sollte sie tatsächlich kommen, ist der Justiziar vom Landesjagdverband in Stuttgart für die Angelegenheit zuständig.