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Neubau im Baugebiet Kapellenösch ist Nachbarn ein Dorn im Auge

Meßkirch / Lesedauer: 4 min

Stadt möchte Bebauungsplan ändern – Landratsamt und Anwohner kritisieren Verfahren
Veröffentlicht:04.12.2013, 18:50

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Normalerweise gehört die Änderung eines Bebauungsplans nicht zu den spannendsten Aufgaben im Alltag von Verwaltung und Gemeinderat. Doch beim Baugebiet Kapellenösch II in Igelswies ist das etwas anderes – und das gleich in mehrfacher Hinsicht. Denn diesmal hagelt es Kritik: von den Anwohnern und vom Landratsamt. Dass der Bauherr mit dem Bau seines Hauses begonnen hat, bevor klar ist, wie das Verfahren ausgehen wird, gießt zusätzlich Öl ins Feuer.

Die Verwaltung möchte den Bebauungsplan unter anderem deshalb ändern, um den Weg für ein Wohnhaus mit drei Wohneinheiten freizumachen. Bislang sind dort nur Häuser mit zwei Wohneinheiten erlaubt. Damit hat sie allerdings fast alle Nachbarn auf den Plan gerufen, die der Stadt während der Anhörungsphase denn auch ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie fürchten beispielsweise um den dörflichen Charakter ihrer Straße, „denn diese Bauweise wird ein deutlich erhöhtes Verkehrsaufkommen mit sich bringen“, heißt es in mehreren Stellungnahmen. Ein Anwohnerpaar, das nicht namentlich genannt werden möchte, bedauert, dass die Straße durch den Neubau ihres naturnahen Charakters beraubt werde. Die Kritik eines Familienvaters geht in eine ähnliche Richtung: „Unterwasser ist nicht der Campus Galli, auf dem laufend gebaut wird“, sagt er. Ihn stört, dass seine Kinder künftig nicht mehr so frei auf der Straße spielen könnten wie bisher. Schon jetzt parkten häufig Autos auf dem Gehweg, weil die Straße so schmal sei, und behinderten die Kinder dadurch beim Radfahren.

Derlei grundsätzliche Bedenken kann Stadtbauamtsleiter Thomas Kölschbach nicht teilen. Die Erlaubnis von mehr Wohneinheiten als bisher bedeute nicht zwingend ein höheres Verkehrsaufkommen. „Und wenn jemand sein Auto halb auf dem Gehweg parkt, ist das zwar nicht schön – aber dagegen habe ich keine städtebauliche Handhabe“, sagte er am Dienstag im Gemeinderat. Zudem ändere sich an der erlaubten Grundfläche und Geschosszahl von Neubauten überhaupt nichts. Und: Bei zurzeit 16 freien Bauplätzen in dem Wohngebiet müsste ohnehin jederzeit damit gerechnet werden, dass neue Häuser entstehen.

Was sich tatsächlich ändern solle, sei minimal: „Im alten Bebauungsplan wurden First- und Traufhöhe festgelegt“, sagte Kölschbach. Künftig werde nur noch die Firsthöhe festgelegt, die lediglich 50 Zentimeter höher sein dürfe als bisher. Zudem könne die Dachneigung künftig flexibler gehandhabt werden: „Dann sind eben auch Pult- und Flachdächer erlaubt.“ Eine dramatische Veränderung im Vergleich zum Ist-Zustand kann er nicht erkennen.

Die geplante Änderung des Bebauungsplans hat indes auch den Fachbereich Baurecht im Landratsamt auf den Plan gerufen. In deutlichem Ton hat die Behörde ihre Bedenken geäußert – so deutlich, dass Joachim Bach (FWV) in der Ratssitzung die Frage aufwarf, ob es zwischen Landratsamt und Verwaltung „ein Kommunikationsproblem“ gebe. Von „gravierenden Abwägungsfehlern“ ist in der Stellungnahme die Rede, Begründungen für verschiedene Änderungen würden fehlen. Zudem geht es um die Frage, „warum (...) für einen einzigen Bauherrn die Änderungsplanung vorgenommen“ wird.

„Das ist eine Unterstellung“, sagt Kölschbach. „Hintergrund der Änderung ist, dass wir den Bebauungsplan generell so aufpeppen wollen, dass er architektonisch flexibler wird.“

Wolfgang Henkel, Leiter des Fachbereichs Baurecht im Landratsamt, versteht wiederum die Kritik an der Kritik nicht. „Es ist nun mal eine Tatsache, dass nicht zu allen Punkten Stellung genommen wurde“, sagt er. „Unsere Aufgabe ist es, darauf hinzuweisen.“ Schließlich sei es unschön, wenn wegen formaler Fehler eine „Satzung hops geht“. Grundsätzlich halte er dieses Planverfahren aber für „eher unspektakulär“.

Was hingegen alle problematisch finden, ist, dass der Bauherr bereits baut. „Damit hat er unberechtigterweise angefangen, und darauf haben wir ihn auch hingewiesen“, sagt Henkel. Gut möglich, dass dies bei den Kritikern den Eindruck verstärkt, dass das Planänderungsverfahren ihm zuliebe angestrengt wurde. „Das ist aber natürlich nicht so“, sagt Kölschbach dazu.

Bei allem Hin und Her: Allzu große Hoffnungen, dass die Planänderung am Ende doch ausbleibt, sollten sich die Nachbarn wohl nicht machen. Der Gemeinderat stimmte dem Bebauungsplanentwurf und seiner erneuten Auslage einstimmig zu.