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Bebauungsplan Mühlberg II nimmt nächste Hürde

Hochberg / Lesedauer: 3 min

Artenschutzgutachten für Wohngebiet in Hochberg liegt vor – Keine historische Straße laut Verwaltung
Veröffentlicht:11.10.2018, 17:40

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Eine unendliche Geschichte könnte ihr Happy End bekommen: Das Artenschutzgutachten für das Neubaugebiet Mühlberg II in Hochberg hat keine Konsequenzen für den Bebauungsplan. Auch die Stellungnahmen aus der Anhörung der Behörden und öffentlicher Träger stehen dem Bauvorhaben nicht mehr im Weg. Im Mühlberg II sollen 17 Einfamilienhäuser gebaut werden.

Das Landratsamt Sigmaringen hatte erst eine Zeitlang nach der Aufstellung des Bebauungsplans Mühlberg II das Artenschutzgutachten wegen einer möglichen Population von Fledermäusen in Auftrag gegeben. Den späten Zeitpunkt begründete das Landratsamt vor ein paar Monaten wie folgt: „Im Rahmen des laufenden Verfahrens wurde von der Stadt Bad Saulgau für eine abschließende Stellungnahme eine Artenschutzprüfung nachgefordert, die vorab nicht vorgenommen wurde.“ Aufgrund der Strukturen vor Ort seien Erkenntnisse wichtig, ob streng geschützte Arten wie Fledermäuse dort leben würden und durch die geplanten baulichen Nutzungen gefährden könnten.

Nistkästen sind notwendig

Bei der öffentlichen Gemeinderatssitzung vor zwei Wochen teilte Stadtbaumeister Pascal Friedrich dem Gremium das Ergebnis des Artenschutzgutachtens mit, das erst ab dem Beginn der Vegetationsperiode von der Diplom-Biologin Tanja Ilg erstellt werden konnte. Pascal Friedrich fasste das Ergebnis kurz zusammen. „Bei dem Gutachten konnte keine Fledermausquartiere oder andere streng geschützten Vogelarten und keine Fortpflanzungsstätten festgestellt werden.“ Allerdings seien, so Tanja Ilg im Fazit ihres Gutachtens, funktionserhaltende Ausgleichsmaßnahmen in Form von Nistkästen für Fledermäuse und höhlenbrütende Vögel zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktion notwendig.

Die Geschichte des Baugebiets Mühlberg II in Hochberg beginnt schon vor Jahrzehnten. Die marode Straße zum Mühlberg hinauf muss saniert und verbreitert, der Kanal sowieso erneuert werden. An den Kosten sollen sich die Grundstückseigentümer beteiligen, da die Straße bisher noch nicht abgerechnet ist. Für die Grundstückseigentümer könnten je nach Grundstücksgröße Erschließungsbeiträge in fünfstelliger Höhe fällig werden. Die Eigentümer wehren sich dagegen, argumentieren immer noch damit, dass es sich um eine historische Straße handelt – erst kam die Straße, dann das Baugebiet.

Zwei Erschließungsanlagen

Aus Sicht der Stadtverwaltung steht jedoch schon viel länger fest, dass es sich um keine historische Straße handelt. „Die Rechtssprechung ist nach zahlreichen Prüfungen unumstritten. Es ist keine historische Straße“, sagt Bad Saulgaus Erster Beigeordneter Richard Striegel. In den seit Jahren anhaltenden Diskussionen wurde jedenfalls vom Gemeinderat Bad Saulgau der Entschluss gefasst, zwei verschiedene Erschließungsanlagen festzulegen – eine für das Neubaugebiet, die andere für den Altbestand.

Ein weiteres Problem: Für die neue Straße muss Grundstück erworben werden. Die Eigentümer wollen aber ihre Flächen nicht hergeben. „Wir rechnen mit der Unterstützung der Anlieger, mit denen wir versuchen, ein Einvernehmen zu erzielen“, ergänzt Striegel, der deshalb auf die Unterstützung der Grundstückseigentümer hofft. „Wir reden hier von ein paar Quadratmetern Grundstücksflächen“, so Striegel. Mit den zwei Erschließungsanlagen sei die Verwaltung den Anliegern schon entgegen gekommen. Striegel macht dabei nochmal deutlich, dass der Bebauungsplan nichts mit den Erschließungsbeiträgen zu tun habe.

Viele junge Familien wollen im Mühlberg II ihr Haus bauen, wurden aber immer wieder vertröstet. Sie wandten sich öfter an die Stadtverwaltung und an Hochbergs Ortsvorsteherin Andrea Schneider. „Wir stehen weiterhin hinter dem Bebauungsplan“, sagt Schneider. Es könne nicht sein, dass Hochberg links und rechts überholt werde. Und Bad Saulgaus Bürgermeisterin Doris Schröter machte in der Gemeinderatssitzung den Bauwilligen Hoffnung. „Wir wollen jetzt dieses Verfahren mit Hochdruck zügig zu Ende bringen.“