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Rettungshubschrauber

Rettungshubschrauber fliegt Schwerverletzten nach Unfall in Klinik

Kirchberg / Lesedauer: 2 min

Ein 75-jähriger Autofahrer wollte nach links abbiegen und achtete dabei nicht auf ein entgegenkommendes Auto. Bei dem Crash sind insgesamt vier Menschen schwer verletzt worden.
Veröffentlicht:17.08.2020, 15:24

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Bei einem Verkehrsunfall sind am Sonntag in Kirchberg vier Menschen schwer verletzt worden. Wie die Polizei mitteilt, wollte ein 75-jähriger Autofahrer nach links abbiegen und achtete dabei nicht auf ein entgegenkommendes Auto. Alle vier Verletzten wurden in Krankenhäuser gebracht. Den Gesamtsachschaden schätzt die Polizei auf ungefähr 27.000 Euro.

Wie es im Polizeibericht heißt, fuhr gegen 13.15 Uhr ein 75-jähriger Autofahrer von Kirchberg nach Dettingen. An der Einmündung wollte der Fahrer nach links in Richtung Kellmünz abbiegen. Dem 75-Jährigen kam ein anderes Auto entgegen. Auf dessen Vorfahrt achtete der 75-Jährige laut Polizei nicht. Er fuhr los und prallte gegen das entgegenkommende Auto.

Dabei zog sich der Mann schwere Verletzungen zu. Ein Rettungshubschrauber brachte ihn in ein Krankenhaus. Auch der 53-jährige Lenker des anderen Wagens, sein gleichaltriger Beifahrer und eine weitere Insassin trugen schwere Verletzungen davon. Rettungskräfte brachten die Männer und die 59-Jährige in Krankenhäuser.

Fahrzeuge werden abgeschleppt

Die Fahrzeuge waren nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit. Abschlepper bargen sie. Die Polizei weist darauf hin, dass in Baden-Württemberg die Unfallursache „Vorfahrt und Vorrang“ in den vergangenen Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen zählte, auch mit tödlichen Folgen.

Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment.

Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut.

Wer die Vorfahrt zu beachten hat, müsse, so die Polizei, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren dürfe nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert.