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Gutachterausschuss

Acht Städte und Gemeinden gründen gemeinsamen Gutachterausschuss

Friedrichshafen / Lesedauer: 2 min

Der neue Ausschuss soll Bodenrichtwerte für Grundstücksmarktbericht erheben
Veröffentlicht:22.06.2020, 13:42

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Acht Städte und Gemeinden gründen zum 1. Juli 2020 einen gemeinsamen Gutachterausschuss. Wie die Stadt Friedrichshafen mitteilt, sind neben Friedrichshafen auch Tettnang , Meckenbeuren, Neukirch, Kressbronn, Langenargen, Eriskirch und Immenstaad Gründungsmitglieder. Die Geschäftsstelle des Ausschusses wird bei der Stadt Friedrichshafen angesiedelt. Dem Gutachterausschuss gehören zukünftig 24 ehrenamtliche Gutachter aus den beteiligten Kommunen an.

Bei der Novellierung der Gutachterausschussverordnung im Oktober 2017 wurde laut Stadtverwaltung gezielt eine Möglichkeit geschaffen, dass sich mehrere benachbarte Gutachterausschüsse innerhalb eines Landkreises zusammenschließen können. Ziel der Zusammenarbeit ist es, Bodenrichtwerte und sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten zu erheben und in einem gemeinsamen Grundstücksmarktbericht zu veröffentlichen. Mit der Bildung des Ausschusses reagiere man auf die geänderten Anforderungen an Gutachterausschüsse, indem die Voraussetzungen einer verbesserten Basis für die notwendige Ableitung der gesetzlich vorgeschriebenen Wertermittlungsdaten geschaffen werden, heißt es weiter.

Die Anzahl der ehrenamtlichen Gutachter im Gutachterausschuss Östlicher Bodenseekreis setzt sich folgendermaßen zusammen: Friedrichshafen stellt acht Gutachter, Meckenbeuren und Tettnang je drei Gutachter, Neukirch, Kressbronn, Langenargen, Eriskirch und Immenstaad jeweils zwei Gutachter. Außerdem gehört ein Vertreter des Finanzamtes dem Gutachterausschuss an.

Schon im September vergangenen Jahres wurden im Gemeinderat Friedrichshafen und in den darauffolgenden Monaten auch in den weiteren beteiligten Städten und Gemeinden Grundsatzbeschlüsse gefasst, die die Verwaltungen der einzelnen Gemeinden ermächtigten, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu erarbeiten. Die Details für die Umsetzung des Gutachterausschusses sind in dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geregelt. Die Vereinbarung muss nach der Unterzeichnung durch das Regierungspräsidium Tübingen noch genehmigt werden.

Die künftige Geschäftsstelle des Ausschusses ist innerhalb der Verwaltung als eigenständige Abteilung im Amt für Vermessung und Liegenschaften eingegliedert. In seiner Aufgabe ist der Gutachterausschuss unabhängig und weisungsungebunden tätig. Für die zu erfüllenden Aufgaben wird die Anzahl der Mitarbeiter in der Geschäftsstelle um drei Stellen erweitert. Rund 1600 Kauffälle werden künftig jährlich erfasst und ausgewertet. Die gesetzlichen Vorgaben von einer Mindestkaufgröße von 1000 Kauffällen sind laut Verwaltung somit erfüllt.

Durch den Zusammenschluss der bisher bei den einzelnen Städten und Gemeinden angesiedelten Gutachterausschüsse entsteht für alle Beteiligten und deren Bürger ein Mehrwert, heißt es weiter. Der Immobilienmarkt des östlichen Bodenseekreises werde gebündelt erfasst und dargestellt, was zu einer Vereinfachung in der Anwendung der Marktdaten beitragen soll.