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Fernscheinwerfer

Diese Beleuchtung dürfen Lkw-Fahrer nutzen

Bad Waldsee / Lesedauer: 2 min

Verkehrsministerium klärt Frage nach Fernscheinwerfern
Veröffentlicht:02.12.2019, 18:00

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Über „Unvorschriftsmäßige lichttechnische Einrichtungen an Nutzfahrzeugen“ haben sich die CDU-Landtagsabgeordneten Raimund Haser, Thomas Dörflinger (verkehrspolitischer Sprecher) und Sigfried Lorek (polizeipolitischer Sprecher) und Vertreter des Verkehrs- und des Innenministeriums kürzlich mit Spediteuren unterhalten.

Zum Gespräch hatte Spediteur Christian Gröger aus dem Landkreis Ravensburg gebeten, der sich laut Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion für die Anbringung und Beibehaltung von Zusatzbeleuchtung an Nutzfahrzeugen einsetze.

Dabei gehe es insbesondere um helle Fernscheinwerfer und andere Designleuchten an Lkw. Diese würden den Fahrern die oft ermüdende Arbeit erleichtern, könnten aber für andere Verkehrsteilnehmer ein Risiko darstellen. Eigenen Angaben zufolge spreche Gröger laut Pressemittielung für viele seiner Kollegen.

Nach einem konstruktiven Gespräch sind wir zu einem guten Ergebnis für die Spediteure, aber auch für das Verkehrs- und Innenministerium gekommen.

Raimund Haser

„Nach einem konstruktiven Gespräch sind wir zu einem guten Ergebnis für die Spediteure, aber auch für das Verkehrs- und Innenministerium gekommen“, wird Raimund Haser zitiert. Dies gelte vor allem für die Thematik Fernscheinwerfer.

Das Verkehrsministerium habe diesbezüglich folgende Klarstellung veröffentlicht: „Nach § 49a StVZO sowie UN-Regelung 48 sind an der Front von schweren Nutzfahrzeugen (...) maximal drei Paar typgenehmigte und nach vorn gerichtete Fernscheinwerfer für weißes Licht erlaubt. Deren Anbauhöhe und die Breitenausrichtung sind nicht reglementiert.

Falls an solchen Fahrzeugen bereits zwei Paar ‚untere‘ Fernscheinwerfer verbaut sind, der Fahrzeughalter aber wegen besserer Ausleuchtung der Fahrbahn zwei Paar ‚obere‘ Fernscheinwerfer zum Beispiel am Kabinendach anbringen möchte, so ist das möglich, falls ein Paar der ‚unteren‘ Fernscheinwerfer fachgerecht und nachhaltig stillgelegt wird.

Was die Designbeleuchtung angeht, werden wir die bestehenden Handlungsoptionen prüfen und an einer guten Lösung für alle Seiten arbeiten.

Raimund Haser

Diese Stilllegung sowie der korrekte Anbau, Schaltung und die Typgenehmigung der zusätzlichen Fernscheinwerfer (...) sind von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur (...) zu bestätigen.“ „Ich freue mich, dass wir im Hinblick auf die Fernscheinwerfer eine Klarstellung seitens des Verkehrsministeriums erhalten haben. Was die Designbeleuchtung angeht, werden wir die bestehenden Handlungsoptionen prüfen und an einer guten Lösung für alle Seiten arbeiten“, so Haser.