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VS verbietet Pappteller und Co.– doch keiner hält sich daran

Villingen-Schwenningen / Lesedauer: 4 min

Gemeinderatsbeschluss aus den 90ern wird nicht umgesetzt
Veröffentlicht:13.07.2019, 18:02

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Wie ernsthaft werden vom Gemeinderat getroffene Beschlüsse umgesetzt? Diese Frage müssen sich die Stadtverwaltung und die Kommunalpolitiker von VS gefallen lassen. Denn obwohl in den 90-ern klar beschlossen wurde, Styropor- und Pappteller bei städtischen Veranstaltungen und auf städtischem Grund zu verbieten, begegnet man ihnen auf beinahe jedem Fest.

Damals zumindest war die Marschrichtung offenbar klar: Der Gemeinderat hatte beschlossen, dass Styropor und Pappteller bei Veranstaltungen der Stadt und auf städtischem Grund verboten werden. Nach einigen internen Recherchen bestätigen auch die Damen von der Pressestelle der Stadtverwaltung die Informationen zum vor über 20 Jahren gefassten, aber heute aktuelleren Beschluss denn je: „Es richtig, dass es in den 90er-Jahren einen derartigen Beschluss gegeben hatte“, erklärt Madlen Falke von der Pressestelle der Stadtverwaltung.

Und mehr noch: Zumindest damals folgten den Worten auch Taten: Geschirr- und Spülwagen wurden seinerzeit angeschafft, und auch eine Satzungsänderung soll es gegeben haben. An die Satzungsänderung erinnert sich heute kaum jemand. An die Spülwagen hingegen schon: Die beiden Wagen wurden in Villingen und Schwenningen stationiert und sollten dort auch zum Einsatz gekommen, um die Sache mit dem Mehrweggeschirr sinnvoll und halbwegs kostengünstig handhaben zu können. Doch der gute Vorsatz verpuffte offenbar: „Sie sind nach einigen Jahren nicht mehr zum Einsatz gekommen“, erklärt Falke.

Rechtlich bindender Beschluss – doch der gute Wille verpufft

Die Wagen seien an das DRK übergeben worden, die organisatorische Abwicklung sollte über den Verein laufen. Aber: Es „stellte sich heraus, dass der zeitliche, organisatorische sowie finanzielle Aufwand für den Verein nicht mehr leistbar war.“ Die Folge: Einer der beiden Wagen, der kaputt war, wurde nicht mehr ersetzt. Der zweite wurde zunächst im Familienfreizeitpark eingesetzt und dann offenbar vor allem still, aber auch einigermaßen heimlich beerdigt. Der gute Wille ist also einfach verpufft.

Konkret: „Um Nachhaltigkeit zu fördern und eine Ausgeglichenheit von ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten im Handeln zu verankern, haben sich die Veranstaltungshäuser der Stadt (KTVS) einem Nachhaltigkeitskodex der Veranstaltungsbranche verpflichtet.“ Dieser Kodex biete Leitlinien für die Umsetzung nachhaltigen Handelns – unter www.fairpflichtet.de könne das eingesehen werden, so die Verwaltung und verweist auf das allerdings merklich jüngere Bündnis und seinen Auftritt im Internet. Allerlei Regeln für den „nachhaltigen Unternehmer“ gibt es darin nachzulesen. Darin geht es zwar auch um Verpflichtungen – unter anderem um die Abgabe einer Art Rechenschaftsbericht über die nach einem Jahr erreichten Ziele und die gefassten Maßnahmen. Aber: Es handelt sich auch um eine freiwillige Selbstverpflichtung.

Dann wenigstens eine „Freiwillige Selbstverpflichtung“

Diese freiwillige Selbstverpflichtung, beteuert man in der städtischen Pressestelle, nehme man in der Verwaltung ernst. Es gehe beispielsweise um den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen und Energie, aber auch um kompostierbares Einweggeschirr aus Bambusfasern, das dort genutzt werde. „Auch bei Großveranstaltungen wie der Langen Schwenninger Kulturnacht sind sich die Veranstalter ihrer umweltpolitischen Verantwortung bewusst“, betont Madlen Falke und setzt hinzu: „Die Verwendung von Plastikeinwegbechern und -geschirr ist daher nicht gestattet.“ Geregelt werde das beispielsweise in den Teilnahmebedingungen.

Externen Veranstaltern allerdings eine solche Auflage zu erteilen, sei „immer mit einer gewissen Gratwanderung verbunden“. Gerade für Vereine bedeute dies einen erheblichen Mehraufwand, den sicherlich nicht jeder Verein tragen könne. „Im Zweifel würde es für das ein oder andere beliebte Fest das Aus bedeuten. Auch für nicht städtische Veranstalter könnte dies ein Hinderungsgrund sein, wenn es darum geht, ihre Veranstaltungen in VS durchzuführen“, wägt man bei der Verwaltung ab. Selbstverständlich aber hoffe man, „dass sich die Veranstalter selbst ihrer ökologischen Verantwortung bewusster werden und mehr und mehr auf Mehrweg oder umweltbewusstere Materialien setzen“. Und, O Du Fröhliche, ein Schritt in die „richtige Richtung“ sei beispielsweise beim Weihnachtsmarkt schon getan: 2018 wurden die Weihnachtsmarkttassen eingeführt und durfte Glühwein nur noch in Tassen ausgeschenkt werden – ein krasser Gegensatz zu den Bergen an Styroporbechern der Vorjahre.