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Urteil

Wüstenrot erleidet Schlappe vor Gericht

Wirtschaft / Lesedauer: 3 min

Landgericht Stuttgart weist die Kündigung eines Bausparvertrages durch die Kasse ab
Veröffentlicht:27.11.2015, 20:10

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Das Landgericht Stuttgart hat vor wenigen Tagen ein bemerkenswertes Urteil gefällt: Es gab einer Frau Recht, die gegen die Kündigung ihres Bausparvertrages durch die Bausparkasse Wüstenrot geklagt hatte. „Das Urteil ist eine Wende in der Rechtsprechung um 180 Grad“, sagte Thomas Basten , Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Marburg, gegenüber der „Schwäbischen Zeitung. Die Entscheidung des Landgerichts weiche erstmals ab von den Entscheidungen anderer Gerichte, die den Bausparkassen in der Argumentation gefolgt waren, ein Festhalten am gut verzinslichen Bausparvertrag sei treuwidrig. Nach Meinung von Basten, der die Frau vor Gericht vertrat, könnten die meisten Bausparkunden von diesem Urteil profitieren. „Da es sich um die allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Standardvertrages handelt, gibt es viele vergleichbare Fälle.“

Viele Bausparkassen verschicken zurzeit Tausende von Briefen, mit denen sie alte, über dem heutigen Marktdurchschnitt verzinste Bausparverträge kündigen. Schätzungen zufolge wurden inzwischen bereits mehr als 200000 Verträge gekündigt. Betroffen sind in der Regel Verträge, die die Zuteilungsreife erreicht haben – der Bausparer also ein Darlehen in Anspruch nehmen kann –, die volle Bausparsumme jedoch noch nicht erreicht ist. In den aktuellen Kündigungsfällen besteht die Zuteilungsreife häufig seit mehr als zehn Jahren. Diese Verträge sind mit bis zu fünf Prozent verzinst – eine Rendite, die mit risikoarmen Anlageformen zurzeit nicht zu erzielen ist und unter der die Bausparkassen leiden.

Lange Zuteilungsreife kein Kriterium für Kündigung

Dies ist auch bei der Bausparerin der Fall, die erfolgreich gegen die Kündigung geklagt hat: Sie hatte 1999 einen Bausparvertrag über 100000 D-Mark (gut 51000 Euro) abgeschlossen. Ab dem Jahr 2002 hätte sie ein Darlehen in Anspruch nehmen können. Dies hat sie aber nicht getan, sondern den Vertrag weiterlaufen lassen. Für ihr Guthaben bekommt sie 4,5 Prozent Zinsen.

Wüstenrot hatte daraufhin den Vertrag gekündigt. Die Argumentation der Bausparkasse: Die Frau habe das Darlehen nicht in Anspruch genommen, obwohl dies bereits seit Jahren möglich gewesen sei. Daran ließe sich erkennen, dass sie den Bausparvertrag als reine Kapitalanlage missbrauche und gleichsam zweckentfremde. Dem folgte das LG Stuttgart nicht. Es entschied, dass der Vertrag nicht wirksam gekündigt sei und zu unveränderten Bedingungen fortbestehen müsse. Dazu Basten: „Meine Mandantin lebt in einer Eigentumswohnung und hätte bei Bedarf ein Baudarlehen in Anspruch nehmen können. Sie hatte bislang aber keinen Kapitalbedarf. Das kann morgen jedoch schon anders sein.“

Das Gericht war der Argumentation Bastens gefolgt, die dieser untermauerte, dass im Vertrag sogar ausdrücklich Bedingungen für den Fall vorgesehen sind, dass das Darlehen nicht in Anspruch genommen wird – etwa eine Rückzahlung der Abschlussgebühr. „Eine Nichtinanspruchnahme des Darlehen war bei Vertragsabschluss durchaus als Möglichkeit vorgesehen“, so Basten.

Auf Anfrage der „ Schwäbische Zeitung “ weist Wüstenrot auf vorausgegangene Gerichtsverfahren hin, die zu Gunsten der Bausparkassen ausgegangen sind: „Uns liegen insgesamt 36 aktuelle Urteile von verschiedenen deutschen Landgerichten vor, die die Rechtmäßigkeit der Kündigungen von Verträgen bestätigen, die seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind“, sagte ein Wüstenrot-Sprecher. Das Urteil des LG Stuttgarts stelle sich somit gegen die überwiegende Rechtsauffassung.

Wüstenrot argumentiert, dass Bausparverträge in der Sparphase – wir normale Darlehen auch – nach zehn Jahren kündbar sind. Maßgeblich sei dabei die Zuteilungsreife des Bausparvertrags. Wegen ihrer besonderen Konstruktion seien Bausparverträge zudem nicht vergleichbar mit Kündigungen anderer langlaufender Sparverträge, die zurzeit etliche Gerichte beschäftigen. So hat das Oberlandesgericht Stuttgart jüngst entschieden, dass die Sparkasse Ulm die hochverzinsten Scala-Sparverträge einhalten muss.

Auswirkungen auf weitere Entscheidungen hält Wüstenrot für „sehr begrenzt“. Gleichwohl werde man „die Urteilsbegründung mit der gebotenen Sorgfalt prüfen“. Man behalte sich vor, in Berufung zu gehen.