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Unternehmenssanierung

ESUG erleichtert Sanierung bei Krisen

Wirtschaft / Lesedauer: 3 min

Memminger Autohaus Hofmann hofft durch neues Insolvenzrecht auf eine Perspektive
Veröffentlicht:24.10.2014, 20:08

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Mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung von Unternehmenssanierungen – kurz ESUG – soll Unternehmen, die in eine existenzbedrohende Krise gerutscht sind, der Neustart erleichtert werden. Die Memminger Autohausgruppe Hofmann , die am 21. Oktober beim Amtsgericht Memmingen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eingereicht hat, versucht auf diese Weise die Sanierung. Das Unternehmen ist nach Aussage von Geschäftsführer Markus Hofmann „wegen der Rabattschlachten bei Neuwagen“ in eine Liquiditätskrise geschlittert. Zudem hätte ihn die neue Geschäftspolitik einiger Marken auf dem falschen Fuß erwischt. Indirekt gab Hofmann aber auch zu, in den vergangenen Jahren zu schnell gewachsen zu sein. „Das Unternehmen ist zu komplex geworden.“

Wenn die Rahmenbedingungen stimmen, bestehen trotz der aktuellen Misere gute Aussichten für einen erfolgreichen Neuanfang – was auch am reformierten Insolvenzrecht liegt. Als einen „Schritt nach vorn“ bezeichnet Dr. Frank Nikolaus, Vorsitzender des Berufsverbands der Unternehmensrestrukturierer TMA Deutschland, das im März 2012 in Kraft getretene ESUG. In der Praxis, so Nikolaus, sei ein wesentlicher Punkt, dass nun auch vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durchgeführt werden können. Das sei ein großer Vorteil, da das Tagesgeschäft nicht vollständig an einen „kenntnislosen“ Verwalter übergeben werde. Das Management – sofern es weiter das Vertrauen der Gläubiger genießt – bleibe an Bord, was in der Regel einen schonenderen Verfahrensablauf ermögliche.

Im Fall des Memminger Autohauses hat sich Markus Hofmann aber gegen die Eigenverwaltung entschieden. „Die Hürden dafür sind zu hoch gewesen“, sagt der Unternehmer. Eine dieser Hürden können die Automobilhersteller sein, die sich mitunter gegen die Eigenverwaltung ihrer Händler sträuben. „Die wollen Einfluss nehmen“, sagt ein Anwalt hinter vorgehaltener Hand. Und auch die Gerichte bauen zuweilen Hürden auf und lehnen die Eigenverwaltung ab. „Diese Möglichkeit lässt sich zwar in keinem Gesetz nachlesen, ist in der Praxis aber die normative Kraft des Faktischen“, erlärt der Rechtsexperte.

Noch entscheidender für eine erfolgreiche Sanierung ist Nikolaus zufolge aber die Möglichkeit, dass die Beteiligten – Schuldner und Gläubiger – nun auch den Insolvenzverwalter selbst bestimmen können. „Die Einflussnahme der Gläubiger ist ein wesentlicher Fortschritt. Die bislang vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter haben häufig weniger auf die längere Fortführung, als vielmehr auf die rasche Erledigung hingearbeitet – weil es schneller ging und oftmals auch lukrativer war“, sagt Nikolaus.

Im Fall des Memminger Autohauses übernimmt der Stuttgarter Rechtsanwalt Rüdiger Weiß diese Aufgabe – eine Wahl, auf die laut Hofmann der wichtigste Gläubiger Opel bestanden hat. Weiß, ein Fachanwalt für Insolvenzrecht, sei mandatiert, „um für das Unternehmen eine Perspektive zu erarbeiten“. Drei Monate hat Weiß nun Zeit, um für das Autohaus ein tragfähiges Zukunftskonzept zu erarbeiten. Darüber abstimmen wird dann der vorläufige Gläubigerausschuss, dem neben Opel auch das Arbeits- und das Finanzamt Memmingen angehören – Parteien, die an einem Überleben des Unternehmens interessiert sind.