Verbraucherinfos
Wer zu schnell einen Anwalt beauftragt, zahlt selbst
Das Gericht gab einer Versicherung Recht, die die Anwaltskosten einer Ex-Kundin nicht übernehmen wollte. Die Klägerin war wegen einer zunächst ausbleibenden Zahlung in Höhe von 23 815 Euro bereits nach wenigen Tagen zu einem Anwalt gegangen, ohne zunächst selbst mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen. Das Gericht meinte, die sofortige Einschaltung eines Anwalts sei nicht nötig gewesen. Die bloße Nichtzahlung lasse nicht darauf schließen, dass sich das Unternehmen seiner Zahlungspflicht entziehen wollte (Aktenzeichen: 133 C 7736/11).
(Erschienen: 29.08.2011 17:22)
Das Gericht gab einer Versicherung Recht, die die Anwaltskosten einer Ex-Kundin nicht übernehmen wollte. Die Klägerin war wegen einer zunächst ausbleibenden Zahlung in Höhe von 23 815 Euro bereits nach wenigen Tagen zu einem Anwalt gegangen, ohne zunächst selbst mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen. Das Gericht meinte, die sofortige Einschaltung eines Anwalts sei nicht nötig gewesen. Die bloße Nichtzahlung lasse nicht darauf schließen, dass sich das Unternehmen seiner Zahlungspflicht entziehen wollte (Aktenzeichen: 133 C 7736/11).
(Erschienen: 29.08.2011 17:22)










































