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Bankenzockerei

Schranke für Bankenzockerei

Brüssel / Lesedauer: 2 min

EU-Kommissar Barnier stellt Vorschlag für Bankenunion vor – Kritiker vermissen Trennbanken-Regelung
Veröffentlicht:30.01.2014, 07:05

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Die EU-Kommission will das Geld der Sparer besser vor Risiken durch Bankenzockerei schützen. Entsprechende Vorschläge hat EU-Kommissar Michel Barnier am Mittwoch vorgestellt. Seine ursprünglichen Pläne, die größten Geldhäuser zu einer Ausgliederung ihres riskanten Investmentbankings zu zwingen, gab er allerdings auf.

Das EU-Parlament forderte bereits Änderungen. „Wenn uns die Krise eines gelehrt hat, dann dass das Finanzkasino vom Kundengeschäft zwingend abgetrennt werden muss“, so SPD-Europaabgeordneter Peter Simon . „Diesen verwässerten Vorschlag werden wir im Europaparlament nicht passieren lassen“, kündigte auch der Chef der CSU-Parlamentarier, Markus Ferber, an. Unsere Korrespondentin Anja Ingenrieth erklärt die Kernpunkte von Barniers Plan:

Was will die

Sparer sollen künftig nicht mehr mit ihrem Geld für Spekulationsverluste der Banken im Investmentgeschäft haften müssen. Zugleich will die EU verhindern, dass Institute durch riskante Verluste in Schieflage geraten und vom Steuerzahler gerettet werden müssen. Die Kommissionsvorschläge basieren auf dem Bericht einer EU-Expertengruppe. Der forderte allerdings eine strikte Trennung von Investmentbanking und Einlagengeschäft.

Welche Banken sind betroffen?

Die Regeln sollen für Institute gelten, deren Bilanzsumme über 30 Milliarden Euro liegt und die ein Handelsvolumen von mehr als 70 Milliarden Euro aufweisen. Der Kommission zufolge sind europaweit rund 30Geldhäuser betroffen, darunter die Deutsche Bank, die Commerzbank sowie einige Landesbanken.

Was wird den Banken verboten?

Barnier will den Eigenhandel zur reinen Gewinnmaximierung verbieten. Das bedeutet: Banken sollen nicht mehr mit Spareinlagen der Kunden riskante Wertpapiergeschäfte auf eigene Rechnung machen dürfen. „Diese Tätigkeiten bergen zahlreiche Risiken, ohne den Bankkunden oder der Wirtschaft konkrete Vorteile zu bieten“, heißt es in dem Papier Barniers. Der Handel mit Staatsanleihen der EU-Länder ist jedoch ausgenommen.

Muss Deutschland sein Trennbanken-Gesetz nun ändern?

„Es ist nicht erforderlich, dass Deutschland seine Gesetze noch einmal überarbeitet", stellte Kommissar Barnier gestern klar. In Deutschland gilt bereits eine nationale Trennbanken-Regel, derzufolge der Eigenhandel ab bestimmten Schwellenwerten bis Juli 2015 in ein Tochterunternehmen ausgegliedert werden muss, das wirtschaftlich vom klassischen Einlagengeschäft unabhängig ist. Deutsche-Bank-Co-Chef Jürgen Fitschen kündigte an, mit dem EU-Vorschlag gut leben zu können.