Festbesucher sieht rote Karte
Da er sich gegenüber der Polizei vollkommen unkooperativ und aggressiv verhielt, musste er vorübergehend festgehalten und zur Dienststelle verbracht werden. Dort wurde dem unter Alkoholeinfluss stehenden jungen Mann der Platzverweis für den Gigelberg und den Innenstadtbereich erklärt. Er muss außerdem die Kosten des Polizeieinsatzes tragen.
Gegen drei weitere notorische Störer hat die Polizei inzwischen bei der Stadt Biberach ein Aufenthaltsverbot für Veranstaltungsorte des Schützenfestes und für die gesamte Festdauer beantragt. Diese wurden am Montag vom Ordnungsamt bestätigt und den Betroffenen bereits zugestellt.
Wer in meist angetrunkenem Zustand beim Anpöbeln von anderen Festbesuchern oder beim Anzetteln von Streitereien von der Polizei angetroffen wird, muss auch in den kommenden Tagen konsequent mit einem Platzverweis und möglichen Polizeikosten rechnen. Bei beharrlichen Verstößen gegen Platzverweise oder nach der Begehung von Straftaten müssen Betroffene mit einem Aufenthaltsverbot der Stadt Biberach für das ganze Schützenfest rechnen, welches auch mit Gebühren verbunden ist.
(Erschienen: 19.07.2010 16:45)



