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Tragödie

Tödlicher Unfall: Keine Entschuldigung vom Verursacher

Ravensburg / Lesedauer: 12 min

Tödlicher Unfall: Keine Entschuldigung vom Verursacher
Veröffentlicht:07.02.2018, 18:36

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Hinter dieser Brücke bei Hochdorf starb Erkan Kücüks Frau in den Trümmern seines Autos. Getötet durch ein Fahrzeug, das auf die Gegenspur geriet. Doch Verantwortung übernimmt dafür niemand.

Erkan Kücük spürt gar nichts, als er hilflos nach dem Puls seiner Frau tastet. Das ganze Blut, seine schwere Handverletzung, die Prellungen, die Quetschungen durch den Sicherheitsgurt, der sich beim Aufprall bei etwa 80 km/h in seinen Bauch gegraben hat, die brennenden Reifen seines Autos, der Gestank von Hitze und Rauch – all das hat der akute Schock in einen Nebel getaucht. Es herrscht ein Gefühlsvakuum in dem Kleinwagen, dessen Türen nach dem schweren Unfall verkeilt sind. Der Airbag seiner Frau auf dem Beifahrersitz ist aufgegangen. Kücük hört sich selber wie von weit her rufen: „Atme!“ Doch seine Frau antwortet nicht. Als er den Puls schließlich findet, fühlt er weniger ein Pochen als vielmehr das schwächer werdende Echo ihres Herzschlags. „Atme!“

Ungebremst ins Unglück

Es dauert ein wenig, bis die Rettungskräfte an der Unfallstelle auf der B 30 in der Nähe von Hochdorf bei Biberach ankommen. Die Polizei führt Erkan Kücük vom Fahrzeug weg, nachdem Einsatzkräfte seine Tür aufgestemmt haben. Man sagt ihm, jemand habe sein Auto frontal gerammt. Ungebremst. Später wird es heißen, der Unfallverursacher sei wegen einer Ohnmacht auf die Gegenspur geraten. Kücük schwirrt der Kopf. Ärzte wollen ihn versorgen. Doch Kücük hat nur eines im Kopf: den Atem seiner Frau. Atmet sie? Schließlich sagt ihm ein Polizist, dass sie nicht mehr lebt. Gestorben mit 26 Jahren an diesem warmen Frühsommertag im Juni 2017 . Gerissen aus einem Leben voller Pläne. Gerade auf dem Weg zum Bodensee. Irgendwo ein Eis essen gehen mit dem Mann, der sie liebt und den sie ebenso liebt. Verheiratet seit weniger als drei Jahren. Kinder kommen in diesen Lebensplänen vor. Eine fröhliche Familie, die der Vater mit seiner Arbeit im eigenen Internetcafé in Ravensburg versorgt.

Doch statt eines zukünftigen Vaters bleibt am 15. Juni 2017 am Rande dieser für schwere Unfälle berüchtigten B 30 ein Witwer zurück. Nicht nur verlassen von der Liebe seines noch jungen, 26 Jahre alten Lebens, sondern auch von sämtlicher Hoffnung. Daran ändert auch das Morphium nichts, das ihm der Arzt verabreicht, bevor der Krankenwagen Kücük im Zustand der Verschwommenheit in eine Klinik transportiert.

Die Hoffnungslosigkeit von der Unfallstelle hat sich bis heute, rund sieben Monate nach dem grauenhaften Unglück, in Erkan Kücük festgefressen. Sie trübt seinen Blick und lässt sein Lächeln mechanisch wirken. Er reißt sich zusammen, auch wenn das ohne Medikamente nicht mehr möglich ist. Er sitzt in einem Ravensburger Café, in dem er immer gemeinsam mit seiner Frau gefrühstückt hat. An seiner Seite ist jetzt aber nicht mehr seine Frau, sondern seine Schwester, die ihr Bestes gibt, um sich um ihren Bruder zu kümmern, obwohl sie in Nürnberg lebt.

„Ich kann das nicht verstehen“

Und doch: diese Hoffnungslosigkeit. Mehr noch: Sie weicht zeitweise einer Verzweiflung, die mehr mit den Folgen des Unglücks als mit dem Unfall selbst zu tun hat. Vor allem mit einem Stück Papier, das Kücük in einem großen Aktenordner abgeheftet hat und in dem die Staatsanwaltschaft Ravensburg in dürren Zeilen mitteilt, dass sie das Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen den Unfallverursacher, einen 57-Jährigen aus Rheinland-Pfalz, eingestellt hat. „Das mit dem Geld, mit dem verlorenen Geschäft, das kann ich alles aushalten. Aber das kann ich nicht verstehen“, sagt Erkan Kücük und bewegt die Finger seiner linken Hand, die aus einem Verband herausragt. Vor ein paar Tagen war die Operation. Ob noch mehr kommen – er weiß es nicht. „Und es ist ihm auch egal“, sagt seine Schwester, die immer wieder dagegen ankämpft, dass ihr die Tränen kommen, die alles nur noch hilfloser erscheinen lassen würden.

Heute, sieben Monate nach dem Unfall, ist nicht nur Kücüks Frau gestorben und begraben, sondern auch seine berufliche Existenz. Unmittelbar nach dem Unglück, am Morgen nach dem Crash, hat er, gegen den Willen der Ärzte, noch immer schwer verletzt, das Krankenhaus verlassen, um seine Frau in die Türkei zu überführen, wo die Beerdigung stattfand. An Details kann er sich nicht mehr erinnern. Er weiß aber, dass er neben der Hölle seiner persönlichen Trauer noch durch die bürokratische der türkischen Behörden gehen musste.

Sein Internetcafé in der Charlottenstraße hat er aufgeben müssen. „Die Schmerzen“, sagt Kücük knapp. Und immer wieder die Frage: Warum noch arbeiten? Wofür am Morgen aufstehen? Für was? Und vor allem: für wen? Im Augenblick arbeitet eine Therapeutin mit Kücük an dieser Frage. „Jetzt ist es noch zu früh“, sagt seine Schwester und versucht sich an einem aufmunternden Lächeln.

Der noch immer andauernde emotionale Ausnahmezustand ist aber nur ein Teil von Erkan Kücüks Problemen. Aufgrund seiner augenblicklichen Arbeitsunfähigkeit lebt er von seinen eisernen Reserven und der Unterstützung seiner Familie. Als Selbstständiger war er privat versichert. Eine gesetzliche Krankenkasse nimmt ihn jetzt in dieser Phase nicht auf, er muss jeden Arztbesuch aus eigener Tasche begleichen, bis der Versicherer des Unfallgegners zahlt. Wann, ist ungewiss. Immerhin: „Ich habe es hinbekommen, das Geschäft aufzulösen und null auf null herauszukommen.“ Dabei war das Café vielversprechend. Erkan Kücük hat oft 14 Stunden gearbeitet. Sein Fleiß hat auch seine Bank überzeugt, sodass sie ihm Kredite für sein Geschäft gewährte.

Unglücksfall wird zum bürokratischen Vorgang

Und jetzt? „Man findet immer was, wenn man arbeiten will“, sagt der gebürtige Freiburger. Vielleicht in zwei, drei Monaten. Wenn das mit den Schmerzen besser ist. Bis dahin muss sich Kücük durch Papierberge wühlen. Durch die Unterlagen der gegnerischen Versicherung, die trotz der Eindeutigkeit der Unfallursache jeden noch so kleinen Anspruch nur schleppend begleicht, wie Kücük resigniert sagt: „Die Beerdigungskosten von 6000 Euro haben die erst jetzt bezahlt.“ Am meisten aber wühlt das Geschwisterpaar die Frage auf, warum sich kein Gericht mit den Geschehnissen auf der B 30 am 15. Juni 2017 befassen will.

Ortswechsel – die Unglücksbrücke bei Hochdorf : Erkan Kücük steht mit seiner Schwester auf einer Erhöhung am Waldrand. Von dort aus ist gut zu sehen, was der Unglücksfahrer gesehen haben muss, als er zum Zeitpunkt des Unglücks auf die linke Spur zog. Auffällig ist: Vor der Brücke, am rechten Fahrbahnrand, kündigt ein großes Schild an, dass in 200 Metern zu den zwei Fahrspuren nach der Brücke rechts eine weitere dazukommt. Hat der Unfallverursacher dieses Schild ganz einfach falsch interpretiert und ist in der Annahme auf Kücüks Spur gewechselt, von dort komme kein Gegenverkehr? War er abgelenkt? Unaufmerksam? Kücük weiß es nicht. Er stellt nur Fragen. Zum Beispiel diese: „Wenn der Mann ohnmächtig war, warum ist er dann ausgeschert und geradeaus auf unserer Spur gefahren und nicht ganz von der Straße abgekommen?“ Warum hat die ermittelnde Staatsanwaltschaft kein Gutachten zum genauen Unfallhergang in Auftrag gegeben, möchte Kücük gerne wissen? Warum kein medizinisches Gutachten über den Zustand des Unfallverursachers, das hätte klären können, ob der Mann vor oder nach dem Unfall an gesundheitlichen Problemen litt, die eine solche Ohnmacht erklären könnten. „Warum reicht es, wenn einer einen so schweren Unfall baut, bei dem jemand stirbt, zu sagen, er ist einfach so ohnmächtig geworden?“, fragt die Schwester mit lauter Stimme, um gegen den tosenden Lärm der B 30 anzukommen. „Kein Fahrverbot. Keine Geldstrafe. Nichts!“ Jeder Falschparker habe mit größeren Konsequenzen zu rechnen.

Ein Umstand, der auch die Anwältin von Erkan Kücük weitgehend ratlos zurücklässt: Nach dem Unfall sei es lediglich zu einer routinemäßigen Untersuchung im Krankenhaus durch den diensthabenden Arzt gekommen – und zwar ohne Ergebnis: keine Auffälligkeiten beim Blutzucker, Blutdruck, kein Alkohol oder andere Substanzen, die eine angebliche Kreislaufentgleisung hätten erklären können. Ein echtes medizinisches Fachgutachten, das dem Zustand des Unfallverursachers tiefer auf den Grund geht, das sich zum Beispiel auch mit der Möglichkeit eines Suizidversuchs befasst, hat es nie gegeben. Rechtsanwältin Christine Thurau , Fachanwältin für Strafrecht, sagt: „So ein Gutachten hätte seitens der Staatsanwaltschaft angeordnet werden müssen. Das ist aber nicht geschehen.“ Den Satz wiederholt die Anwältin auch auf die Frage, ob es ein Gutachten zur Präzisierung des Unfallhergangs gegeben hat, um anhand von Spuren klären zu können, wie genau der Fahrtverlauf des Unfallverursachers war und ob dieser mit seinen Aussagen vereinbar wäre.

Viele Möglichkeiten, um den Fall doch noch vor ein Gericht zu bringen, bleiben Rechtsanwältin Christine Thurau nicht mehr. Die Angelegenheit liegt im Augenblick am Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart. Dort wird sich ein Senat aufgrund der Aktenlage den Fall ansehen und dann entscheiden, ob das Schicksal des Ehemannes der Getöteten doch noch verhandelt wird. Eine Anhörung dazu ist nicht geplant. Es handelt sich um ein rein schriftliches Verfahren.

Staatsanwaltschaft: Gutachten nicht notwendig

Und die Staatsanwaltschaft Ravensburg? Auf Nachfrage bei der zuständigen Pressereferentin, Erste Staatsanwältin Christine Weiss, heißt es am Telefon: „In dem Bescheid steht alles drin, was es dazu zu sagen gibt, mehr kann ich Ihnen auch nicht sagen. Gutachten wurden keine eingeholt aus den Gründen, wie dies aufgeführt wird, weil sie nicht für notwendig erachtet worden sind.“ Auf die Frage, ob der Staatsanwaltschaft auch ohne Gutachten irgendwelche Erkenntnisse über den genauen Unfallhergang vorliegen, etwa wie der Verursacher auf die falsche Spur geriet, ob er noch einmal in irgendeiner Form zu reagieren versucht hat – bleibt mit Verweis auf die Akte unbeantwortet.

In dieser Akte, die der „Schwäbischen Zeitung“ vorliegt, nimmt die Staatsanwaltschaft Bezug auf Zeugen, die über das Fahrverhalten des Unfallverursachers allerdings unterschiedliche Aussagen machen: Während die einen Zeugen sagen, der Unfallverursacher sei „total reaktionslos“ unterwegs gewesen, meint ein anderer, es habe für ihn so ausgesehen, als habe der Unfallverursacher nach dem Wechsel auf die Gegenspur noch versucht, wieder nach rechts einzuscheren. Unter anderem aus diesen Angaben leitet die Staatsanwaltschaft ab, dass „der Nachweis einer Sorgfaltspflichtverletzung nicht gelingt“. Dieser ist aber Voraussetzung für eine etwaige Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung. Der Unfallverursacher verweigert als Beschuldigter inzwischen jede weitere Aussage zum Tag des Unglücks. Zuvor hatte er noch an der Unfallstelle laut Vernehmung gesagt, er habe sich schon den ganzen Tag nicht wohl gefühlt – was die Frage aufwirft, ob und wann jemand, der von sich behauptet, es gehe ihm nicht gut, fahrlässig handelt, wenn er sich trotzdem hinter ein Lenkrad setzt.

Im Zweifel für den Angeklagten

„Wir ermitteln, dann treffen wir irgendwann eine Entscheidung. Die Kollegin hat das Verfahren eingestellt“, sagt Weiss. Im Bescheid über die Einstellung der Ermittlungen steht, dass im vorliegenden Fall „im Zweifel für den Angeklagten“ entschieden werden müsse. Es könne nicht festgestellt werden, dass der Beschuldigte die Verursachung des Verkehrsunfalls infolge körperlicher Beeinträchtigungen hätte voraussehen können. Mit anderen Worten: Die Staatsanwaltschaft hat in ihren Ermittlungen gar nicht oder zumindest nicht erschöpfend nach einer anderen Erklärung als der vom Verursacher angebotenen gesucht. Sie nimmt vielmehr das Ohnmachts-szenario zur Grundlage der Frage, ob der Fahrer eine solche Ohnmacht hätte voraussehen können – und damit seine Sorgfaltspflicht verletzt hätte. Die Ohnmacht als solche wird ohne gutachterliche Aufklärung zur Tatsache erhoben.

Dann heißt es im Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft in Stuttgart, die eine Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung bereits zurückgewiesen hat: „Weitere Ermittlungsansätze ergeben sich nicht. Insbesondere ist davon auszugehen, dass der nunmehr umfassend schweigende Beschuldigte seinen behandelnden Arzt nicht von der Schweigepflicht entbindet.“

In der Biberacher Wohnung, die sich Kücük und seine Ehefrau gekauft haben, erinnert jeder Raum, jedes Bild, jede Dekoration, jede Blume an den Verlust. „Sie hat das alles gemacht“, sagt Erkan Kücük und deutet auf die Wohnzimmerwand, die jemand mühevoll mit weißen Ziersteinen verkleidet hat. Sie glitzern, wenn direktes Licht auf sie fällt. Im Schlafzimmer über dem Ehebett hängt ein überdimensionales Hochzeitsbild. Es zeigt eine junge Frau am glücklichsten Tag ihres Lebens. Und einen Erkan Kücük, der noch keine hängenden Schultern hatte und diesen erloschenen Blick. Ihre Sachen hängen noch im Schrank. Dann sagt die Schwester diesen Satz: „Hätten die das Verfahren auch dann eingestellt, wenn wir nicht Kücük, sondern Müller heißen würden?“

Kücük will ein Urteil

„Ich will doch nur, dass ein Richter diesen Fall prüft“, sagt Kücük. Er ist bereit, jedes Urteil anzunehmen, sagt er. Aber dass es überhaupt keines geben soll, weil es gar nicht erst zu einer Gerichtsverhandlung kommt, macht ihn fassungslos. „Ich weiß, dass Menschen Fehler machen.“ Selbst mit einer solchen Erklärung könnte er besser leben als mit gar keiner. Nur ein kleines Zeichen, dass für die Tragödie irgendjemand einsteht und Verantwortung übernimmt. Nur ein bisschen.

Seit dem Unfall traut sich Kücük nicht mehr, einen Beifahrer in seinem Auto mitzunehmen. Der Unfallverursacher hat sich bis zum heutigen Tag weder bei Kücüks Anwältin noch bei Kücük selbst gemeldet. Obwohl es – fern von der Frage nach der juristischen Schuld – unzweifelhaft sein Auto war, das Erkan Kücüks Frau aus dem Leben gerissen hat. Eine Entschuldigung hat es nie gegeben. Oder auch nur eine Geste des Bedauerns.