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Regierungskoalition

Mollath entzweit die Abgeordneten

München / Lesedauer: 4 min

CSU und FDP nennen Entscheidungen „vertretbar“, Opposition spricht von „Totalversagen“
Veröffentlicht:09.07.2013, 23:05

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Es ist, als ob die bayerischen Landtagsabgeordneten der Regierungskoalition und der Opposition in zwei verschiedenen Untersuchungsausschüssen dem Fall Gustl Mollath nachgegangen wären: Die überprüfbaren Entscheidungen von Justiz und Finanzbehörden seien „alle vertretbar“ gewesen, fasste der Ausschussvorsitzende Florian Herrmann (CSU) die Ergebnisse des Gremiums zusammen. Dagegen sprach die SPD-Abgeordnete Inge Aures von einem „Versagen auf der ganzen Linie“. Die Zeit von Justizministerin Beate Merk (CSU) sei „um“.

Seit 2006 sitzt Gustl Mollath in der Psychiatrie, unter anderem, weil er seine Frau misshandelt haben soll. Er sieht sich dagegen als Opfer eines Komplotts seiner früheren Frau und der Justiz, weil er auf Schwarzgeldgeschäfte in Millionenhöhe hingewiesen habe. Die Nürnberger Justiz glaubte damals den Misshandlungsvorwürfen von Mollaths Frau, nicht aber seinem Schwarzgeldhinweis. Inzwischen geht die Steuerfahndung diesem aber nach.

Der Untersuchungsausschuss sollte der Frage nachgehen, ob die Exekutive in den zahlreichen Verfahren Fehler gemacht hat. CSU und FDP nahmen die Abgrenzung der Judikative sehr genau. Ob Mollath zurecht in der geschlossenen Anstalt verharren muss, habe der Ausschuss nicht überprüfen können, sagte Ausschussvorsitzender Herrmann. Keine der von der Opposition erhobenen Vorwürfe und auch keine Verschwörungstheorie hätten sich bestätigt, erklärte Justizministerin Beate Merk. Die FDP-Abgeordnete Brigitte Meyer relativierte die Aussagen des großen Koalitionspartners ein wenig: Verschiedene Entscheidungen hätte man vielleicht auch anders treffen können, aber so wie es gemacht wurde, sei es „vertretbar“ gewesen.

„Merk muss entlassen werden“

Die Oppositionsfraktionen von SPD , Freien Wählern (FW) und Grünen konnten sich mit der Koalition nicht einmal auf eine gemeinsame Sachverhaltsschilderung einigen. Schon da hätten CSU und FDP „manipulative Einflussnahmen“ versucht, kritisierte der Grünen-Fraktionsvorsitzende Martin Runge.

Aus der Sicht der Opposition ist die Justizministerin rücktrittsreif. Merk müsse sich das „Totalversagen“ der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft zurechnen lassen, die zusammen mit anderen immer nur versucht habe, Mollath „hineinzutunken“, nicht aber zu helfen, kritisierte SPD-Frau Aures. Dem Rechtsausschuss des Landtags habe Merk Informationen, die zu einer anderen Sicht der Angelegenheit hätten führen können, vorenthalten.

Der stellvertretende Untersuchungsausschussvorsitzende Florian Streibl (FW) erweiterte das Sündenregister Merks aus seiner Sicht um den Vorwurf der mehrfachen „Begünstigung“. Dass aus einer Fassung des Wiederaufnahmeantrags alles herausgestrichen worden sei, was den Vorwurf der Rechtsbeugung gegen den erkennenden Nürnberger Richter Otto B. beinhaltet habe, gehe auf Intervention des Nürnberger Generalstaatsanwalts Hasso Nehrlich und Merks zurück, sagte Streibl: „Die Justizministerin muss entlassen werden. das steht fest“.

Dem Justizministerium habe eine 106 Seiten lange Verteidigungsschrift Mollaths, die konkrete Vorwürfe wegen Steuerstraftaten beinhaltet habe, seit 2004 vorgelegen. Diese Angaben waren in einem internen Revisionsbericht der HypoVereinsbank später als zutreffend bewertet worden. Die Ignorierung dieser Unterlage habe Steuerstraftäter begünstigt, weil sich diese heute zum Teil auf Verjährung berufen könnten, so Streibl.

Aures erinnerte daran, dass jedes Jahr der Unterbringung Mollaths in der Psychiatrie den Steuerzahler 100000 Euro koste: „Eines Tages werden die Schuldigen gesucht und da ist auch Merk dran“, sagte die SPD-Abgeordnete. Merk warf ihrerseits der Opposition ein „erschütterndes Verständnis von den Prinzipien unseres Rechtsstaats“ vor. Wenn dies politisch opportun zu sein scheine, solle sich die Justizministerin demnach in die Entscheidungen unabhängiger Gerichte einmischen.

Dauer wirft Fragen auf

Ebenfalls am Dienstag veröffentlichte das Justizministerium in Teilen die Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde, die Mollaths Anwalt Gerhard Strate am 5. Juli erhoben hat. „Gerade die Dauer der Unterbringung des Herrn Mollath wirft Fragen auf“, erklärte dazu Justizministerin Merk. Mit zunehmendem Zeitablauf müsse diese Dauer „immer stärker ins Gewicht fallen“. Vorsichtig deutet die Ministerin einen neuen Aspekt an, der zur Entlassung Mollaths führen könnte: Es bleibe abzuklären, inwieweit der große Öffentliche Zuspruch „positiven Einfluss auf Herrn Mollath“ haben könne.

Die Staatsanwaltschaft sei außerdem vom Justizministerium gebeten worden, „Möglichkeiten der Lockerung“ bei der Unterbringung Mollaths zu prüfen, so Merk weiter. Mollath brauche keine „Brosamen“ von Merk, sondern sein Recht, erklärte dazu Grünen-Fraktionschef Runge.