StartseiteRegionalBayernGericht verurteilt Augsburger Blumenmaler zu Geldstrafe und zehn Monaten auf Bewährung

Augsburgblume

Gericht verurteilt Augsburger Blumenmaler zu Geldstrafe und zehn Monaten auf Bewährung

Augsburg / Lesedauer: 3 min

Gericht verurteilt Augsburger Blumenmaler zu Geldstrafe und zehn Monaten auf Bewährung
Veröffentlicht:19.09.2012, 14:25

Artikel teilen:

In Augsburg kennt sie jeder. Fast überall ist sie im Stadtbild zu finden, meist an Häuserwänden oder Stromverteilerkästen — die sogenannte Augsburgblume. Mittlerweile gibt es sie sogar auf T-Shirts. Die Stadt Augsburg selbst erwog zeitweise sogar, das Motiv für Marketingzwecke zu nutzen. Den weitgehend unbekannten Erschaffer des Graffitis verurteilte das Amtsgericht Augsburg am Mittwoch allerdings wegen Sachbeschädigung in 470 Fällen. Der 25-jährige Bernhard T. erhielt zehn Monate auf Bewährung und muss eine Geldstrafe von 12.000 Euro zahlen.

„Ich wollte die Welt ein bisschen schöner machen“, sagte T. in seinem Geständnis. Der junge Mann ohne abgeschlossene Berufsausbildung machte einen gelangweilten Eindruck und antwortete auf die Fragen von Richter Michael Nißl nur einsilbig. Auf die Idee für das Motiv sei er eines Abends gekommen, als er auf eine Freundin gewartet habe. „Es ist ein schönes Motiv zum überall Hinmalen gewesen.“ Als Graffiti sieht er die Blume nicht. Er spricht von „Straßenkunst“.

Sein Anwalt Marco Müller unterstrich, dass T. niemals Kapital aus dem Motiv geschlagen habe und beschrieb seinen Mandanten als „außergewöhnliche Person“. Er habe vor allem ideelle Motive gehabt und der Bevölkerung etwas mitgeben wollen. „Ich finde die Blume schön auf dem Schaltkasten, und das sehen 80 Prozent da draußen genauso“, war sich Müller sicher. Dass der Verteidiger mit dem Motiv sympathisiert, zeigte nicht zuletzt ein Anstecker mit der Augsburgblume an seinem Sakko.

Dass es sich dabei um Sachbeschädigung handelte, wie Richter Nißl betonte, darüber machte sich der Angeklagte nach eigenen Angaben keine Gedanken. Der Sachschaden wird auf rund 70.000 Euro geschätzt. Die mediale Aufmerksamkeit, die seine Blume hervorrief, nahm T. durchaus wahr. „Es war ein interessantes Gefühl“, sagte er. Die Idee der Stadt Augsburg, das Motiv zu Werbezwecken zu nutzen, habe er zwar „gut“ gefunden, aber auch „ein bischen übertrieben“. Befriedigung und Ansporn habe er dadurch nicht empfunden.

Zwtl: Maler der Augsburgblume ist mehrfach vorbestraft

Bei Polizei und Justiz ist T. kein Unbekannter. Bereits mehrmals wurde er wegen verschiedener Drogen- und Verkehrsdelikte verurteilt. Mal war er mit 1,7 Promille Alkohol auf einem Fahrrad unterwegs, ein anderes Mal saß er zugekokst am Steuer eines Autos. Auch aktuell gibt es noch Bewährungsauflagen.

Nach der Urteilsverkündung zeigte sich T. reuig. „Ich sehe ein, dass ich Mist gebaut habe, großen Mist. Es tut mir leid. Es kommt nicht mehr vor“, sagte er. Richter Nißl ließ keinen Zweifel daran, dass ihn nur sein Geständnis und seine Einsicht vor einer Gefängnisstrafe bewahrt haben. Nißl zeichnete das Bild eines unreifen und arroganten Menschen, der es bisher nicht schaffte, eine Grundlage für sein eigenes Leben zu schaffen, obwohl er über Begabungen verfüge.

Vielleicht schafft T. es ja nun, seine Begabungen zu nutzen. Er will Kunst studieren. Ob die Augsburgblume ihm dabei helfen kann, weiß er nicht, er hofft aber, dass sie ihm als „Türöffner“ dient. Draußen vor dem Gerichtssaal trug am Mittwoch ein Jugendlicher ein T-Shirt mit der Augsburgblume und war sichtlich begeistert, den bislang unbekannten Künstler zu sehen: „Hey supercool, Mann!“