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Windkraft

CDU beklagt Wirrwarr bei Windkraft

Stuttgart / Lesedauer: 3 min

Opposition fordert Naturschutz-Vorgaben – Minister sieht Verdrehung der Tatsachen
Veröffentlicht:04.03.2013, 20:50

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„Führende Energie- und Klimaschutzregion“ soll Baden-Württemberg werden, so hatte es Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) im Juli 2012 bei seiner Regierungserklärung zur Energiewende angekündigt. In Sachen Windkraft ist der Südwesten davon allerdings meilenweit entfernt: Baden-Württemberg bildet im Ländervergleich mit rund 380 Windrädern das Schlusslicht. Im vergangenen Jahr kamen nur neun Windkraftanlagen mit einer Leistung von 19 Megawatt hinzu. In Bayern sind im gleichen Zeitraum 81 Anlagen entstanden mit einer Leistung von 200 Megawatt. Somit stehen im Freistaat insgesamt 554 Anlagen.

Grün-Rot sei „an den eigenen Vorgaben gescheitert“, sagt Peter Hauk , CDU-Fraktionsvorsitzender im Stuttgarter Landtag. 1000 neue Windräder bis 2020 hat die Landesregierung als Ziel vorgegeben, statt derzeit 0,8 Prozent sollen rund zehn Prozent des verbrauchten Stroms durch Windkraft entstanden sein. Alles „große Sprüche“, wie Hauk sagte. „Doch bisher ist davon nichts erreicht.“

Drei Ministerien zuständig

Hauk spricht von einem „Kompetenz-Wirrwarr“ zwischen Land und Kommunen und vermisst konkrete Vorgaben des Ministeriums für ländlichen Raum in Sachen Artenschutz und Naturschutz. Problematisch sei beispielsweise, dass für die Umsetzung der Energiewende im Land letztlich drei Ministerien verantwortlich seien: Das Umweltministerium , zusätzlich das Ministerium für ländlichen Raum für den Arten- und Naturschutz und das Verkehrsministerium für die Bauleitplanung mit den Bebauungsplänen. Die Kritik der SPD an den Landratsämtern, sie würden den Ausbau der Windkraft verschleppen, wies er zurück. Die Behörden könnten nur das umsetzen, was ihnen von oben vorgegeben werde, sagte Hauk. „Der Fisch stinkt vom Kopf her.“

Die CDU verlangt, dass die Planungshoheit wieder bei den Regionalverbänden liegt und nicht mehr bei den Kommunen. Die Landesregierung hatte im vergangenen Jahr das Landesplanungsgesetz überarbeitet, um so den Ausbau der Windkraft voranzutreiben. Seither sind die Kommunen zuständig, Standorte für Windkraftanlagen auszuweisen. Außerdem gibt es im Gegensatz zu früher keine Ausschlussgebiete mehr für Windräder.

Bayern als Vorbild

Bei aller Kritik muss Hauk allerdings auch eingestehen, dass er und seine Fraktionskollegen zu Regierungszeiten keine „Windkraft-Fetischisten“ gewesen seien. Schließlich kam der Ausbau unter den früheren schwarz-gelben Landesregierungen kaum voran. So bezeichnete Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) die Aussagen der CDU am Montag auch als „netten Versuch, die Tatsachen zu verdrehen“. Die CDU nannte gestern Bayern als Vorbild beim Ausbau der Windkraft. Untersteller wies darauf hin, dass Bayern „die Weichen für den Ausbau der Windkraft schon vor Jahren gestellt hat, als die CDU im Land sie noch als Teufelswerk verdammte“.

Auch beim Ministerium für ländlichen Raum heißt es, dass zunächst aufgearbeitet werden müsse, was die CDU versäumt habe. So erstellt derzeit die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Übersichten, wo die sensiblen Vogelarten Rotmilan und Schwarzmilan im Land leben. Diese Kartierungen sollen den Kommunen als Orientierung für den Bau von Windrädern dienen. Nichtsdestotrotz muss jede Gemeinde in einem Gutachten auch die Auswirkungen für Umwelt und Natur überprüfen. Die Pflicht, jeden Einzelfall zu überprüfen, leitet sich allerdings laut Umweltministerium vom Bundesnaturschutzgesetz ab – und ist keine Idee des Landes.

Der Gemeindetag Baden-Württemberg wünscht sich unterdessen konkretere Vorgaben für Landschaftsschutzgebiete. „Die Kommunen haben die Vorgaben des Natur- und Artenschutzes zu beachten, aber wir brauchen Ausnahmen, um die Landschaftsschutzgebiete zu öffnen“, sagt Dietmar Ruf, Referent für Planen und Bauen beim Gemeindetag. Hierfür brauche es Vorgaben vom Ministerium für ländlichen Raum. Landwirtschaftsminister Alexander Bonde (Grüne) hatte vergangene Woche in einem Brief an die Landratsämter darauf hingewiesen, dass Landschaftsschutzgebiete grundsätzlich mögliche Standorte für Windräder böten, allerdings immer der Einzelfall geprüft werden müsse.