Baden-Württemberg
CDU: S-21-Volksabstimmung ist tendenziös
Die Frage lautet „Stimmen Sie der Gesetzesvorlage „Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21” (S21-Kündigungsgesetz) zu?“ Anschließend kommt der Hinweis, mit „Ja“ oder „Nein“ stimme man für oder gegen „die Verpflichtung der Landesregierung, Kündigungsrechte zur Auflösung der vertraglichen Vereinbarungen mit Finanzierungspflichten des Landes bezüglich des Bahnprojekts Stuttgart 21 auszuüben“.
Das erwecke den Anschein, dass die Landesregierung das Recht habe, aus Stuttgart 21 auszusteigen. Allerdings seien die Verträge unkündbar, sagte Mack. Auch dass auf das Land im Falle eines Ausstiegs Schadensersatzforderungen von mindestens 1,5 Milliarden Euro zukommen könnten, werde nicht genannt. „Der Stimmzettel schließt sich den tendenziösen Aussagen der Grünen an. Auf einem amtlichen Stimmzettel haben aber solche Wirrnisse nichts zu suchen“, kritisierte Mack.
Der stellvertretende Parteivorsitzende schlug folgende Frage vor: „Sind Sie für die Kündigung der Verträge zu Stuttgart 21 durch die Landesregierung?“ Danach könnten dann die juristische Hinweise zur verfassungsrechtlichen Qualität der Frage kommen.
(Erschienen: 03.10.2011 17:50)
| Themendossier: Stuttgart 21 |
Die Frage lautet „Stimmen Sie der Gesetzesvorlage „Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21” (S21-Kündigungsgesetz) zu?“ Anschließend kommt der Hinweis, mit „Ja“ oder „Nein“ stimme man für oder gegen „die Verpflichtung der Landesregierung, Kündigungsrechte zur Auflösung der vertraglichen Vereinbarungen mit Finanzierungspflichten des Landes bezüglich des Bahnprojekts Stuttgart 21 auszuüben“.
Das erwecke den Anschein, dass die Landesregierung das Recht habe, aus Stuttgart 21 auszusteigen. Allerdings seien die Verträge unkündbar, sagte Mack. Auch dass auf das Land im Falle eines Ausstiegs Schadensersatzforderungen von mindestens 1,5 Milliarden Euro zukommen könnten, werde nicht genannt. „Der Stimmzettel schließt sich den tendenziösen Aussagen der Grünen an. Auf einem amtlichen Stimmzettel haben aber solche Wirrnisse nichts zu suchen“, kritisierte Mack.
Der stellvertretende Parteivorsitzende schlug folgende Frage vor: „Sind Sie für die Kündigung der Verträge zu Stuttgart 21 durch die Landesregierung?“ Danach könnten dann die juristische Hinweise zur verfassungsrechtlichen Qualität der Frage kommen.
(Erschienen: 03.10.2011 17:50)
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