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Land verzichtet auf Klage gegen Mappus

Stuttgart / Lesedauer: 1 min

Land verzichtet auf Klage gegen Mappus
Veröffentlicht:31.03.2014, 21:00

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Die grün-rote Landesregierung verzichtet wegen des Rückkaufs der EnBW-Aktien vom französischen EdF-Konzern auf eine Zivilklage gegen den früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU). Diese hätte spätestens am 31. März eingereicht werden müssen. Das erfuhr die „Schwäbische Zeitung“ am Dienstag aus Regierungskreisen.

Grün-Rot vertritt den Standpunkt, Mappus habe im Dezember 2010 rund 834 Millionen Euro zu viel bezahlt. Deshalb wurde eine Schiedsklage vor der internationalen Handelskammer eingereicht. In einem Gutachten, das im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart angefertigt worden ist, wurde ein überhöhter Preis von 778 Millionen Euro ermittelt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Mappus wegen des Verdachts der Untreue.

Andere Experten halten den damals gezahlten Kaufpreis von 4,7 Milliarden Euro für angemessen. Der Untersuchungsausschuss des Landtages wird voraussichtlich Ende April seinen Abschlussbericht vorlegen – mit unterschiedlichen Voten von Grün-Rot auf der einen und CDU und FDP auf der anderen Seite.

Die Regierung wiederum geht davon aus, dass sich eine Klage gegen Mappus erübrigt, falls sie sich vor der Handelskammer durchsetzt. Außerdem hat sich wohl die Erkenntnis durchgesetzt, so ein hoher Betrag sei bei Mappus gar nicht einzutreiben.

Offen ist sowohl, wann das Urteil in dem Schiedsverfahren fällt und ob die Staatsanwaltschaft Mappus tatsächlich vor Gericht stellt. Dieser hatte zuletzt vor dem Untersuchungsausschuss erneut betont, der Preis sei von seinen Beratern nach seiner Einschätzung sorgfältig ermittelt worden – trotz der Kürze der Verhandlungen. Innerhalb weniger Wochen war der Handel perfekt gemacht worden. Strittig ist auch, ob die EdF tatsächlich die Aktien verkaufen wollte.