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Rund um Tuttlingen

Gebiet „Bitze“ soll schnelles Internet bekommen

Seitingen-Oberflacht / sz Mit der so genannten „gesplitteten Abwassergebühr“ und dem Thema „schnelles Internet“ hat sich der Gemeinderat Seitingen-Oberflacht in seiner jüngsten Sitzung beschäftigt. Die Abwassergebühr muss zukünftig in Schmutzwasser und Niederschlagswasser aufgeteilt werden.

Ein großes Thema in der Sitzung war das schnelle Internet. Hier entschied sich der Gemeinderat, bis auf weiteres auf das Netz der Kabel BW zurück zu greifen und den Ausbau des Telekom-Netzes derzeitig nicht zu unterstützen. Als besonders wichtig wird der Anschluss des Gewerbegebiets „Bitze“ an das Kabel BW-Netz angesehen. Kostenpunkt: 76 000 Euro. Dazu soll ein Zuschuss aus dem Entwicklungsprogramm „Ländlicher Raum“ beantragt werden.

Das Gemeindegebiet von Seitingen-Oberflacht wurde Anfang bis Mitte der 1990er Jahre verkabelt. Alle Haushalte und Gewerbetreibenden hatten damals die Möglichkeit, ihre Grundstücke an das Breitbandnetz anschließen zu lassen. Dieses Breitbandnetz wird zwischenzeitlich von der Kabel BW betrieben. Zum 1. August 2010 waren rund 80 Prozent der Haushalte an das Kabelnetz der Kabel BW und somit an die Datenautobahn angeschlossen. Einschränkungen gibt es noch im Gewerbebereich. Während das Gewerbegebiet „Brühl“ im Zuge der Erschließungsmaßnahme im Jahr 2010 mit schnellem Internet versorgt werden konnte, haben große Teile des Gewerbegebiets „Bitze“ bis heute keinen Zugriff auf das Netz der Kabel BW. Jetzt hat das Telekommunikations-Unternehmen folgendes Angebot abgegeben: Die Kabel BW übernimmt die Planung der Breitbandanlage sowie die Lieferung des erforderlichen Materials auf die Baustelle sowie die Montage der Bauteile. Gemeinde und Nutzer müssen dafür die Tiefbauarbeiten übernehmen. Die Leistungen der Kabel BW werden mit 16155 Euro beziffert, die Tiefbauarbeiten können mit rund 60 000 Euro veranschlagt werden.

Ein weiteres großes Thema war die „gesplittete Abwassergebühr“. Eine neue Gebühr bedeutet sie für die Bürger nicht. Die Kosten für die Abwasserbeseitigung sollen damit nur verursachergerechter verteilt werden. Die Schmutzwassergebühr wird weiterhin nach der bezogenen Frischwassermenge berechnet. Für die Niederschlagswassergebühr müssen die Flächen eines Grundstücks herangezogen werden. Entscheidend sind dabei die überbauten und befestigten Flächen, auf denen Niederschlagswasser nicht versickern kann und direkt über die Grundstücks-Entwässerungsanlage in die gemeindeeigene Kanalisation fließt.

Der Gemeinderat lernte in der Sitzung mehrere Methoden kennen, wie die „abflusswirksamen Flächen“ eines Grundstückes ermittelt werden können. Ein Großteil der Gemeinden favorisiert eine Methode, bei der das Gemeindegebiet überfolgen und fotografiert wird. Diese Methode, auf die beispielsweise auch Trossingen zurück greifen möchte, ermöglicht es, die Beschaffenheit der Oberflächen auf den Grundstücken auszuwerten. Aufwendig und kostenintensiv allerdings alle Methoden.

Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur „gesplitteten Abwassergebühr“ zur Kenntnis und wird sich in den nächsten Wochen weiter mit diesem Thema beschäftigen.

(Erschienen: 21.09.2010 13:15)

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