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Stadtnachrichten Spaichingen

Einwohnerwerte sind nicht Einwohnerzahlen

Kleinere Planung würde voraussichtlich nur zwei Prozent sparen
Bis zu sieben Millionen Euro wird, so die Prognosen, die Sanierung der Kläranlage kosten. An den Einwohner-Messwerten anzusetzen würde die Kosten aber nur wenig drücken, so das Wasserwirtschaftsamt.
Bis zu sieben Millionen Euro wird, so die Prognosen, die Sanierung der Kläranlage kosten. An den Einwohner-Messwerten anzusetzen würde die Kosten aber nur wenig drücken, so das Wasserwirtschaftsamt. (Foto: Archiv/Plessing FlugBild)

Von Regina Braungart

Spaichingen In verschiedenen Statements der Lokalpolitiker zum Jahresbeginn gab es allerlei Diskussionswürdiges. So zum Beispiel die Frage der Entwicklung der Personalkosten – ist sie wirklich so gravierend, wie von der CDU behauptet? Die Umlagen an übergeordnete Stellen wie Kreis und Land – ist Spaichingen wirklich der Zahlmeister der Nation? Ein weiteres Feld ist die alarmierende Aussage der FDP, die nicht müde wird davor zu warnen, dass die Planungen zur Kläranlage zu groß dimensioniert sind. In loser Folge werden wir den Fakten nachspüren. Heute: Die Dimensionen der Kläranlagensanierung.

Schlüssig hatte Leo Grimm, Vorsitzender der FDP-Fraktion in seiner Haushaltsrede 2012 dargelegt, das die neue Anlage mit einem zusätzlichen Flächenverbrauch von rund 25 Prozent der bereits versiegelten Flächen sowie einem „Einwohneranstieg von fast 2500 Personen zusätzlich“ ausgehe, wobei Spaichingen zwischen 2000 und 2010 nur um 73 Menschen gewachsen sei.

Wie kann das sein? Das fragten wir beim Wasserwirtschaftsamt nach. Wichtig sei, so die Auskunft des Landratsamts, die Unterscheidung von Wassermenge und „Frachtkomponente“. Das bedeutet, die im Flächennutzungsplan als künftig mögliche versiegelte Fläche angesetzte Größe spielt nur für die Behandlung von Regenwasser eine Rolle, also etwa auch bei der Kanalisation.

Demgegenüber zähle für die teuren Belebungsbecken nur der Anteil an Schmutz, der in der Kläranlage ankomme.. „Für die Dimensionierung der Belebungsbecken sind die Schmutzfrachten, also die Einwohner ausschlaggebend,“ so die Auskunft aus dem Wasserwirtschaftsamt. Gemessen werde dabei Kohlestoff – Chemischer Sauerstoffbedarf, Phosphor und Stickstoff. Dass Spaichingen im Schnitt bei knapp 20 000 sogenannten Einwohnergleichwerten eingeordnet werde, liegt daran, dass in dieses Raster auch die Industrie- und Gewerbeabwässer umgerechnet werden. Höchstwerte seien bereits bei 28 000 Einwohnergleichwerten gemessen worden. Die richtige Größe einer Kläranlage richte sich aber nicht nach den Mittelwerten des Schmutzes, sondern nach dem 85-Prozent-Wert, das heißt „maßgeblich ist der an 85 Prozent aller Tage unterschrittene Wert“. Zwar wohnen im Bereich der Kläranlage rund 14000 Einwohner (Balgheim und Spaichingen), mit Gewerbe bleibt 2010 bei den drei maßgeblichen Stoffen der 85-Prozent-Wert bei 18500 Einwohnern, Stickstoff hatte sogar einen 85-Prozent-Wert von 20500 Einwohnerwerten. Die neue Kläranlage soll nun auf 23000 Einwohner-Werte ausgerichtet werden. Was wäre, wenn diese Zahl auf 21000 Einwohner reduziert würde? Kostenersparnis von zwei Prozent 150 000 Euro, so das Wasserwirtschaftsamt. Angesichts dessen sei ein Puffer ratsam.

Die bestehende Kläranlage habe in den vergangenen Jahren keineswegs hervorragende Bewertungen erhalten, wie Leo Grimm gesagt hatte. Denn im Hinblick auf die künftiger restriktiven Anforderungen (Jahresmittelwert von 0,5 Milligramm Ammoniumstickstoff), wäre die Kläranlage im Berichtsjahr 2010 mit einem Jahresmittelwert von 2,6 Milligramm glatt durchgefallen. Er lag deshalb gut, weil die heutigen Grenzwerte bei fünf Milligramm liegt.

Eine Entwarnung an die Adresse von CDU-Fraktionsvorsitzenden Tobias Schumacher kann das Wasserwirtschfaftsamt zudem geben. Die Kläranlage arbeitet derzeit nicht „sozusagen im „rechtsfreien“ Raum“. Sondern „unter fachlicher Begleitung und rechtlicher Absicherung durch das Landratsamt“. Das Landratsamt habe die Einleitungserlaubnis bis zur Erteilung der beantragten wasserrechtlichen Entscheidung stattgegeben, längstens aber bis 30. Juni 2012.

(Erschienen: 07.02.2012 15:40)

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