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Immobilien verlieren an Wert

Rechtsanwältin Dr. Barbara Wachsmuth.
Rechtsanwältin Dr. Barbara Wachsmuth.

Laiz / khb In Laiz hat der neue Funkmast mitten im Ort für viel Diskussionsstoff gesorgt und einige Fragen hinsichtlich des Vertrages aufgeworfen. Die Meßkircher Rechtsanwältin Dr. Barbara Wachsmuth ist seit Jahren eine gefragte Ansprechpartnerin, wenn es um das Mobilfunkrecht geht. Ihre Kanzlei berät die Laizer Bürgerinitiative.

Von unserer Mitarbeiterin Ute Korn-Amann

„Ich hätte da erhebliche Zweifel mich zu verpflichten“, sagte Rechtsanwältin Dr. Barbara Wachsmuth, die auf die lange Vertragszeiten anspricht. Die Betreiber schließen für neue Funkmaststandorte oftmals einen Vertrag mit Laufzeiten von 15 bis 20 Jahren ab, so auch der Laizer Bürger, dessen Vertrag über 20 Jahre laufen soll. Während die Betreiber meistens für sich eine sehr kurze Kündigungsfrist vorbehält, ist es den Hauseigentümern in vielen Fällen erst nach zehn Jahren möglich den Vertrag zu verlängern oder eben zu kündigen.

„Auch angesichts des Haftungsrisikos kann ich einen Abschluss eines solchen Vertrages nicht empfehlen“, sagte Dr. Barbara Wachsmuth. Da die Betreiber als GmbH abgesichert sind, müsste im Falle eines Falles der Hauseigentümer selbst haften, buchstäblich mit Haus und Hof.

Dr. Barbara Wachsmuth verwies auch zum Thema Werteverlust einer Immobilie durch solch einen Funkmast einen Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 30. März 2006 an, in dem es im Absatz 23 heißt: „Die Anzahl der erlaubten Funkfeststationen auf dem Dach des gemeinschaftlichen Gebäudes ist nämlich für sämtliche Beteiligte von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Dabei stehen sich die Interessen des jeweiligen Berechtigten und der übrigen Wohnungseigentümer gegenüber. Während der Berechtigte bei Errichtung mehrerer Anlagen höhere Mieteinnahmen von den Mobilfunkbetreibern erzielen wird, kann dies bei den Wohnungen der anderen Eigentümer zu einem gravierenden Wertverlust führen.”

Immer mehr Masten innerorts

„Auffällig ist, dass bestimmte Betreiber seit einigen Jahren verstärkt Innerortslagen suchen“, sagte Dr. Barbara Wachsmuth und fügte hinzu: „Es geht darum gebietsverträglich zu steuern.“ Die Laizer Bürgerinitiative sowie auch die Rechtsanwältin betonen, dass man keineswegs gegen Mobilfunk sei, sondern geeignete Standorte außerhalb von Ortschaften gesucht werden müssten. Mit in der Pflicht seien hierbei auch die Kommunen. „Da müssten dann eindeutige Signale kommen“, sagte Dr. Barbara Wachsmuth, die seit 25 Jahren als Anwältin tätig ist und seit acht Jahren Mobilfunkrecht, Baurecht und Immissionsschutz und Umweltrecht mit zu ihren Schwerpunkten zählt.

(Erschienen: 26.01.2010 16:40)

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