Südfinder
Südfinder JOB
Südfinder AUTO
Südfinder IMMO
Südfinder TICKET
Südfinder HANDWERK
bodensee
Lakeparty
Regio-TV
inserieren
abo
e-paper
Schwäbisch.Media

Stadtnachrichten Sigmaringen

Richter: „Der Wagen ist schon weit im Dreck“

Rettungsdienstleiter des DRK soll seinen Stuhl nach 26 Jahren räumen – Beide Seiten verhandeln nunüber die Höhe der Abfindung
Richter: „Der Wagen ist schon weit im Dreck“
Richter: „Der Wagen ist schon weit im Dreck“

Von Michael Hescheler

Sigmaringen In den Zuschauerreihen nickt ein Beobachter, als Richter Fabian Pulz seine Einschätzung vorträgt: „Der Wagen ist schon weit im Dreck. Der zwischen den Parteien liegende Graben ist tief.“ Im Sigmaringer Amtsgericht sitzen sich gestern der Rettungsdienstleiter des Deutschen Roten Kreuzes und sein Chef, der Geschäftsführer des DRK-Kreisverbands, gegenüber. Anwälte begleiten sie.

Aus Sicht des Rettungsdienstleiters ist die ausgesprochene Änderungskündigung unberechtigt. Das DRK kündigte seiner langjährigen Führungskraft zum Jahresende und bot ihm stattdessen eine Stelle als Rettungsassistent an. Als Grund gab das Rote Kreuz die neue Organisationsstruktur an. Wegen der wirtschaftlich angespannten Situation würde die Führungsposition gestrichen und die Aufgaben auf andere Mitarbeiter verteilt. Der Geschäftsführer, die Personalabteilung und die Leiter der Rettungswachen sollten die Aufgaben übernehmen.

Zweifel an Rechtmäßigkeit der Kündigung

Als Argument führen der Betroffene und sein Anwalt Martin Fischer die fast 26-jährige Betriebszugehörigkeit und einen Tarifvertrag an, nach dem eine Kündigung unzulässig ist. Der Arbeitsrichter bestätigte diese Einschätzung – auf ordentlichem Weg könnte dem Mitarbeiter nicht gekündigt werden. Wegen der Veränderungen in der Organisationsstruktur, kündigte das DRK jedoch außerordentlich. Auch hier meldete der Richter Zweifel an.

Statt diese rechtlichen Interpretationen zu vertiefen, lenkte der Richter den Blick nach vorn. Es gebe zwei Möglichkeiten: sich zu trennen oder zu überlegen, wie beide Seiten das Arbeitsverhältnis fortsetzen wollten. Das angespannte Verhältnis über eine Moderation zu reparieren, traue er sich nur bedingt zu, sagte der Richter. Vielmehr forderte er dazu auf, die Verhandlungen über eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses und eine Abfindung wieder aufzunehmen. Die Vorstellungen über die Höhe der Abfindung waren bisher sehr weit auseinander gelegen. Der Anwalt des Rettungsdienstleiters forderte eine Summe im höheren sechsstelligen Bereich, das Angebot des Roten Kreuzes lag im mittleren fünfstelligen Bereich. „Spätestens Ende 2013 befinde ich mich auf Hartz IV, wenn ich das Angebot annehme“, sagt der 48-Jährige, der Bedenken hat eine adäquate Anstellung zu finden.

Parallel ist ein weiteres Verfahren vor dem Arbeitsgericht anhängig. Wegen Mobbings hat der Rettungsdienstleiter ebenfalls Klage eingereicht (die SZ berichtete). Er befindet sich seither in psychologischer Betreuung und ist krankgeschrieben. Nach einem ergebnislosen Gütetermin im Juli soll sich das Gericht nun in einer Hauptverhandlung mit den Mobbingvorwürfen befassen. Dieser Termin könnte sich erübrigen.

Falls sich beide Seiten auf eine Abfindung einigen, müsste der Kläger die Mobbingvorwürfe fallen lassen, so der Vorschlag des Richters. Laut Pulz wäre ein Betrag in sechsstelliger Höhe gerechtfertigt. Auf dieser Basis soll weiterverhandelt werden. Bis zum 7. Oktober haben sie Zeit, sich zu einigen.

(Erschienen: 20.09.2011 19:20)

- Anzeige -
Artikelfunktionen
drucken
Bewertungen
0.0
0,0 (0 Stimmen)
Das könnte Sie auch interessieren
- Anzeige -
Festliches
Trauer
FESTLICHES





Das Wetter in Sigmaringen
Vormittags
15 °
Nachmittags
20 °
Abends
17 °
Nachts
6 °
- Anzeige -
Facebook
Alle Facebook-Seiten von Schwäbische.de finden Sie hier


- Anzeige -