Stadtnachrichten Sigmaringen
Kirchenaustritt: Sigmaringer darf dennoch Katholik bleiben
Wer bislang auf dem Standesamt seiner Gemeinde den Austritt aus der katholischen Kirche beantragt hat, der wurde im Gegenzug als „Tatstrafe“ ohne weitere Überprüfung unverzüglich durch die Kirche exkommuniziert, aus der Gemeinschaft ausgeschlossen. Das bedeutet auch den Verlust des Seelenheils und des ewigen Lebens. Dagegen wehren sich Katholiken, die ihren Glauben auch weiterhin praktizieren wollen, der Amtskirche aber kritisch gegenüberstehen.
Der Sigmaringer Dieter Kiene gehört zu diesen Christen: „Ich habe ein Problem mit der Amtskirche“, sagt der frühere Oberstleutnant. Sie sei nach seinem Empfinden zuweilen zu hart im Umgang mit Menschen. Zudem zeige die Amtskirche aus seiner Sicht nicht klar genug auf, was sei eigentlich genau mit den Steuereinnahmen mache – und ob das Geld vor allem Bedürftigen zugutekomme. Kiene betont aber zugleich bei aller kritischen Distanz sein Dilemma: „Ich bin ein gläubiger Mensch – und möchte weiterhin zur Gemeinschaft der Katholiken gehören.“
Austritt mit Einzelfallprüfung
Damit folgt er der Linie des emeritierten Freiburger Professors für Kirchenrecht, Hartmut Zapp, der seit Jahren im Rechtsstreit mit dem Erzbistum Freiburg liegt. Nachdem er 2007 seinen Austritt erklärt hatte, wurde er postwendend exkommuniziert, obwohl er betont hatte, Mitglied der Kirche bleiben zu wollen. Derzeit liegt seine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Kiene hat einen anderen Weg gefunden. „Der ,Päpstliche Rat für Gesetzestexte‘ hat am 13. März 2006 eine Weisung herausgegeben, deren Kerninhalt lautet, dass beim Kirchenaustritt jeder Einzelfall durch eine kirchliche Autorität, zum Beispiel den Pfarrer, eingehend überprüft wird, ob ein Abfall vom Glauben vorliegt. In meinem Fall hat die Seelsorgeeinheit Sigmaringen schriftlich bestätigt, dass bei mir kein Glaubensabfall vorliegt. Daraufhin habe ich mich entschlossen, bei meinem Antrag zum Austritt aus der Amtskirche diese Bestätigung beizulegen und zu beantragen, dass ich nicht exkommuniziert werde“, sagt Kiene.
Der Leiter der Seelsorgeeinheit Sigmaringen, Pfarrer Karl-Heinz Berger, möchte sich zu den Umständen von Kienes Kirchenaustritt nicht äußern und verweist auf den Offizial des Erzbistums Freiburg, Stephan Burger. Burger stellt auch die Verbindung zwischen dem Fall Zapp und dem Austritt Kienes her. Eine zentrale Rolle spielt hier der Begriff „modifizierter Kirchenaustritt“, den das Ordinariat Freiburg im Falle Zapps für ungültig hält. Dem folgte auch das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg in seinem Urteil. „Was ein ,modifizierter Kirchenaustritt‘ ist, bedarf noch der Klärung durch die Deutsche Bischofskonferenz und die päpstlichen Stellen“, sagt Burger. Darum wolle er dazu keine endgültige Aussage machen.
Kiene will wohltätig sein
„Ich war sehr positiv überrascht, als mir der Offizial des Ordinariats Freiburg mitgeteilt hat, dass bei mir ein modifizierter Kirchenaustritt vorliege und ich nicht exkommuniziert werde. Nach meinem Kenntnistand ist dies der erste Fall in Deutschland, bei dem auf einen Kirchenaustritt kein Ausschluss folgte“, sagt Dieter Kiene. „Das erlaubt den Schluss, dass die Deutsche Bischofskonferenz seit 2006 ungehorsam gegenüber einer päpstlichen Weisung, der Einzelprüfung des Glaubensabfalls, gewesen ist. Das könnte zur Folge haben, dass zahllose Fälle von Exkommunikation im Nachhinein als Einzelfälle überprüft werden müssen“, meint Dieter Kiene.
Unter Berufung auf den Fall Kiene könnten daher womöglich künftig Gläubige, die ihre Treue zum katholischen Glauben bestätigen, ohne zwangsläufige Exkommunikation aus der katholischen Amtskirche austreten. Schlicht die Kirchensteuer sparen, das möchte zumindest Dieter Kiene übrigens nicht: Der Sigmaringer spendet die gleiche Summe für wohltätige Zwecke.
(Erschienen: 18.12.2010 11:00)
Wer bislang auf dem Standesamt seiner Gemeinde den Austritt aus der katholischen Kirche beantragt hat, der wurde im Gegenzug als „Tatstrafe“ ohne weitere Überprüfung unverzüglich durch die Kirche exkommuniziert, aus der Gemeinschaft ausgeschlossen. Das bedeutet auch den Verlust des Seelenheils und des ewigen Lebens. Dagegen wehren sich Katholiken, die ihren Glauben auch weiterhin praktizieren wollen, der Amtskirche aber kritisch gegenüberstehen.
Der Sigmaringer Dieter Kiene gehört zu diesen Christen: „Ich habe ein Problem mit der Amtskirche“, sagt der frühere Oberstleutnant. Sie sei nach seinem Empfinden zuweilen zu hart im Umgang mit Menschen. Zudem zeige die Amtskirche aus seiner Sicht nicht klar genug auf, was sei eigentlich genau mit den Steuereinnahmen mache – und ob das Geld vor allem Bedürftigen zugutekomme. Kiene betont aber zugleich bei aller kritischen Distanz sein Dilemma: „Ich bin ein gläubiger Mensch – und möchte weiterhin zur Gemeinschaft der Katholiken gehören.“
Austritt mit Einzelfallprüfung
Damit folgt er der Linie des emeritierten Freiburger Professors für Kirchenrecht, Hartmut Zapp, der seit Jahren im Rechtsstreit mit dem Erzbistum Freiburg liegt. Nachdem er 2007 seinen Austritt erklärt hatte, wurde er postwendend exkommuniziert, obwohl er betont hatte, Mitglied der Kirche bleiben zu wollen. Derzeit liegt seine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Kiene hat einen anderen Weg gefunden. „Der ,Päpstliche Rat für Gesetzestexte‘ hat am 13. März 2006 eine Weisung herausgegeben, deren Kerninhalt lautet, dass beim Kirchenaustritt jeder Einzelfall durch eine kirchliche Autorität, zum Beispiel den Pfarrer, eingehend überprüft wird, ob ein Abfall vom Glauben vorliegt. In meinem Fall hat die Seelsorgeeinheit Sigmaringen schriftlich bestätigt, dass bei mir kein Glaubensabfall vorliegt. Daraufhin habe ich mich entschlossen, bei meinem Antrag zum Austritt aus der Amtskirche diese Bestätigung beizulegen und zu beantragen, dass ich nicht exkommuniziert werde“, sagt Kiene.
Der Leiter der Seelsorgeeinheit Sigmaringen, Pfarrer Karl-Heinz Berger, möchte sich zu den Umständen von Kienes Kirchenaustritt nicht äußern und verweist auf den Offizial des Erzbistums Freiburg, Stephan Burger. Burger stellt auch die Verbindung zwischen dem Fall Zapp und dem Austritt Kienes her. Eine zentrale Rolle spielt hier der Begriff „modifizierter Kirchenaustritt“, den das Ordinariat Freiburg im Falle Zapps für ungültig hält. Dem folgte auch das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg in seinem Urteil. „Was ein ,modifizierter Kirchenaustritt‘ ist, bedarf noch der Klärung durch die Deutsche Bischofskonferenz und die päpstlichen Stellen“, sagt Burger. Darum wolle er dazu keine endgültige Aussage machen.
Kiene will wohltätig sein
„Ich war sehr positiv überrascht, als mir der Offizial des Ordinariats Freiburg mitgeteilt hat, dass bei mir ein modifizierter Kirchenaustritt vorliege und ich nicht exkommuniziert werde. Nach meinem Kenntnistand ist dies der erste Fall in Deutschland, bei dem auf einen Kirchenaustritt kein Ausschluss folgte“, sagt Dieter Kiene. „Das erlaubt den Schluss, dass die Deutsche Bischofskonferenz seit 2006 ungehorsam gegenüber einer päpstlichen Weisung, der Einzelprüfung des Glaubensabfalls, gewesen ist. Das könnte zur Folge haben, dass zahllose Fälle von Exkommunikation im Nachhinein als Einzelfälle überprüft werden müssen“, meint Dieter Kiene.
Unter Berufung auf den Fall Kiene könnten daher womöglich künftig Gläubige, die ihre Treue zum katholischen Glauben bestätigen, ohne zwangsläufige Exkommunikation aus der katholischen Amtskirche austreten. Schlicht die Kirchensteuer sparen, das möchte zumindest Dieter Kiene übrigens nicht: Der Sigmaringer spendet die gleiche Summe für wohltätige Zwecke.
(Erschienen: 18.12.2010 11:00)


































