Rund um Sigmaringen
49-Jähriger züchtet daheim Marihuana
„Eigentlich habe ich gar nicht darüber nachgedacht und ich habe den Überblick verloren, wie viel es doch war“, sagt der 49-jährige Angeklagte vor dem Schöffengericht in Sigmaringen. Am 20. April 2010 hat die Polizei bei dem Angeklagten 40 Marihuana-Pflanzen im Haus gefunden sowie nicht unerhebliche Mengen an Haschisch und Marihuana.
Die Drogen waren rein für den Eigenkonsum gedacht, denn der Angeklagte wollte sich nicht von Drogenhändlern abhängig machen. Seit drei Monaten ist der Angeklagte nun drogenfrei. Da die angebauten Drogen einen relativ hohen Wirkstoffgehalt haben und die aufgefunden Menge nicht unerheblich war, forderte die Staatsanwaltschaft eine Strafe von zwei Jahren mit einer Bewährungszeit von drei Jahren sowie eine Geldauflage in Höhe von 2000 Euro.
Die Verteidigung hingegen hielt eine Strafe unter zwei Jahren für angemessen. Nach kurzer Beratung verurteilte das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Jürgen Dorner den 49-jährigen Angeklagten zu zwei Jahren mit einer Bewährungszeit von drei Jahren und einer Geldauflage in Höhe von 2000 Euro. „Wir meinen, dass dies ein einmaliger Ausrutscher war“, sagt Richter Dorner und gab dem Angeklagten mit auf den Weg, dass er auch nur bei der kleinsten Sache ins Gefängnis muss.
(Erschienen: 30.09.2010 13:00)
„Eigentlich habe ich gar nicht darüber nachgedacht und ich habe den Überblick verloren, wie viel es doch war“, sagt der 49-jährige Angeklagte vor dem Schöffengericht in Sigmaringen. Am 20. April 2010 hat die Polizei bei dem Angeklagten 40 Marihuana-Pflanzen im Haus gefunden sowie nicht unerhebliche Mengen an Haschisch und Marihuana.
Die Drogen waren rein für den Eigenkonsum gedacht, denn der Angeklagte wollte sich nicht von Drogenhändlern abhängig machen. Seit drei Monaten ist der Angeklagte nun drogenfrei. Da die angebauten Drogen einen relativ hohen Wirkstoffgehalt haben und die aufgefunden Menge nicht unerheblich war, forderte die Staatsanwaltschaft eine Strafe von zwei Jahren mit einer Bewährungszeit von drei Jahren sowie eine Geldauflage in Höhe von 2000 Euro.
Die Verteidigung hingegen hielt eine Strafe unter zwei Jahren für angemessen. Nach kurzer Beratung verurteilte das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Jürgen Dorner den 49-jährigen Angeklagten zu zwei Jahren mit einer Bewährungszeit von drei Jahren und einer Geldauflage in Höhe von 2000 Euro. „Wir meinen, dass dies ein einmaliger Ausrutscher war“, sagt Richter Dorner und gab dem Angeklagten mit auf den Weg, dass er auch nur bei der kleinsten Sache ins Gefängnis muss.
(Erschienen: 30.09.2010 13:00)


































