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Trinkwasser: Bauaufsicht kontrolliert zu lasch

Sägewerk am Andelsbach hält Auflagen wegen Trinkwasserbrunnens in der Wasserschutzzone II augenscheinlich nicht ein
Da hat die Pfullendorfer Bauaufsicht eindeutig ein Auge zuviel zugedrückt: Der rechte Holzstapel liegt nur wenige meter von einem Trinkwasserbrunnen entfernt. Die Aufnahme entstand am Donnerstag vergangener Woche .
Da hat die Pfullendorfer Bauaufsicht eindeutig ein Auge zuviel zugedrückt: Der rechte Holzstapel liegt nur wenige meter von einem Trinkwasserbrunnen entfernt. Die Aufnahme entstand am Donnerstag vergangener Woche . (Foto: Volker Knab)

Von Volker Knab

Pfullendorf Das Sägewerk am Andelsbach verstößt mit mehreren Holzlagern eindeutig gegen Auflagen, die den Wasserschutz betreffen. Die riesigen, direkt an der Grenzlinie zur Wasserschutzzone aufgehäuften – und von der Straße leicht einzusehenden Holzlager bestehen seit Anfang vergangener Woche. Aber das Sägewerk darf dort nicht so große Mengen an Rindenholz lagern. Das regelt eindeutig eine Baugenehmigung, weil die an das Sägewerk angrenzende Wiese zum Wasserschutzgebiet Zone II zählt, von der im Übrigen offenbar nur das Sägewerk ausgeschlossen ist. Direkt an der Grenzlinie speist aber zudem ein Brunnen die Trinkwasserversorgung zweier Anwesen. Die des Sägewerkbesitzers und eines Nachbarn. Nun schreibt die Bauvorschrift eindeutig vor, dass im Umkreis des Brunnens von 15 Metern kein Holz lagern darf, weil es die Gesundheit der Menschen aus dem Brunnen beeinträchtigen kann.

Und da liegt der Knackpunkt. Das Verhältnis der beiden Anwohner ist nicht gerade einvernehmlich – seit Jahrzehnten. Die bizarre Züge annehmende Auseinandersetzung hatte wegen der möglichen NPD-Ansiedlung im Raum Pfullendorf für Schlagzeilen gesorgt. Die Holzlager um den gemeinsamen Brunnen sieht der betroffene Nachbar aber nicht nur als Retourkutsche, sondern als weitere Stufe an, ihn aus seinem Haus und Anwesen zu mobben und zudem als Beleg, dass die Gegenseite sich grundsätzlich nicht darum schert, was die Pfullendorfer Bauaufsicht für Auflagen erteilt – inklusive der Kontrollen der Bauaufsicht.

Baurechtsamtsleiter Josef Waldschütz zeigte sich gestern auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“ entsetzt und nicht gerade amüsiert über eine Kontrolle aus seinem Haus, die zum Wochenbeginn stattgefunden habe: „Wir werden da heute noch jemanden hinschicken. Unverzüglich“, sagte er.

Beim Trinkwasser höre der Spaß auf. Und eigentlich müsste man davon ausgehen, dass die jemand, der aus dieser Quellfassung des Brunnens selbst sein Trinkwasser beziehe, sich an die Auflagen halte. Ob sich die Lagerung auf das Grundwasser in der Zone II auswirke – aus der zum Teil auch Pfullendorf sein Trinkwasser bezieht – wollte Waldschütz auf eine entsprechende Frage zumindest nicht ausschließen.

(Erschienen: 09.10.2011 22:45)

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