Pfullendorf Sport
Schneck und der SCP einigen sich vor Gericht

Der SCP wollte Schneck deshalb lieber heute als morgen loswerden und zeigte sich auch wenig zimperlich, als er dem Fußballehrer im Zuge gewisser Differenzen bei der Abrechnung der Einnahmen aus dem Soccer-Campus kurz vor Weihnachten die Kündigung zustellte.
SCP-Anwalt Patrick Ehret von der Heidelberger Sozietät Bornheim& Partner hatte Schneck und dessen Rechtsbeistand Martin Mussgnug (Tuttlingen) zu Beginn der gestrigen Verhandlung angeboten, das Gehalt bis zum 31. März zuzüglich der ausstehenden 2011-Gehälter zu bezahlen und den Vertrag dann mit sofortiger Wirkung aufzulösen. An einer Weiterbeschäftigung war der Verein nicht interessiert. Steigers großzügiges „Abschiedsgeschenk“ an Schneck stellte für Sportclub bis inklusive der Saison 2013/2014 schließlich eine enorme wirtschaftliche Belastung dar. Mussgnug lehnte dies jedoch ab, forderte die Nachzahlung der ausstehenden Gehälter sowie die Fortzahlung des Lohns bis zum 30. Juni 2012. Dafür sei man im Gegenzug bereit, auf die für die beiden Folgejahre per Option zugesicherten Vertragsverlängerungen zu verzichten.
Richter Dr. Fabian Pulz unterbreitete daraufhin einen Vergleichsvorschlag, dem die Streitparteien nach eingehender gemeinsamer Beratung im Wesentlichen folgten. Demnach bekommt Schneck für die Lohnrückstände zwischen September und Dezember 2011 nun 8800 Euro nachgezahlt. Sein Bruttogehalt in Höhe von 2500 Euro fließt noch bis zum 30. Juni 2012. Sollte Schneck bis dahin eine neue Anstellung als Trainer finden, reduzieren sich die SCP-Zahlungen auf 1250 Euro monatlich. Schneck ist zudem seit gestern von allen Aufgaben beim SCP freigestellt. Kommentar
(Erschienen: 12.01.2012 16:10)

Der SCP wollte Schneck deshalb lieber heute als morgen loswerden und zeigte sich auch wenig zimperlich, als er dem Fußballehrer im Zuge gewisser Differenzen bei der Abrechnung der Einnahmen aus dem Soccer-Campus kurz vor Weihnachten die Kündigung zustellte.
SCP-Anwalt Patrick Ehret von der Heidelberger Sozietät Bornheim& Partner hatte Schneck und dessen Rechtsbeistand Martin Mussgnug (Tuttlingen) zu Beginn der gestrigen Verhandlung angeboten, das Gehalt bis zum 31. März zuzüglich der ausstehenden 2011-Gehälter zu bezahlen und den Vertrag dann mit sofortiger Wirkung aufzulösen. An einer Weiterbeschäftigung war der Verein nicht interessiert. Steigers großzügiges „Abschiedsgeschenk“ an Schneck stellte für Sportclub bis inklusive der Saison 2013/2014 schließlich eine enorme wirtschaftliche Belastung dar. Mussgnug lehnte dies jedoch ab, forderte die Nachzahlung der ausstehenden Gehälter sowie die Fortzahlung des Lohns bis zum 30. Juni 2012. Dafür sei man im Gegenzug bereit, auf die für die beiden Folgejahre per Option zugesicherten Vertragsverlängerungen zu verzichten.
Richter Dr. Fabian Pulz unterbreitete daraufhin einen Vergleichsvorschlag, dem die Streitparteien nach eingehender gemeinsamer Beratung im Wesentlichen folgten. Demnach bekommt Schneck für die Lohnrückstände zwischen September und Dezember 2011 nun 8800 Euro nachgezahlt. Sein Bruttogehalt in Höhe von 2500 Euro fließt noch bis zum 30. Juni 2012. Sollte Schneck bis dahin eine neue Anstellung als Trainer finden, reduzieren sich die SCP-Zahlungen auf 1250 Euro monatlich. Schneck ist zudem seit gestern von allen Aufgaben beim SCP freigestellt. Kommentar
(Erschienen: 12.01.2012 16:10)

































