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Schneck und der SCP einigen sich vor Gericht

Güteverhandlung im Streit um Arbeitsvertrag des Jugendkoordinators endet mit Vergleich
Anspruch durchgesetzt: Walter Schneck bekommt sein Gehalt als Jugendkoordinator des SC Pfullendorf  noch bis zum 30. Juni 2012:
Anspruch durchgesetzt: Walter Schneck bekommt sein Gehalt als Jugendkoordinator des SC Pfullendorf noch bis zum 30. Juni 2012:

Von Oliver Kothmann

SIGMARINGEN PFULLENDORF – Vor dem Gerichtstag Sigmaringen des Arbeitsgerichts Ulm trafen sich gestern Vormittag Jugendkoordinator Walter Schneck und das durch den 2. Vorsitzenden Martin Fritz vertretene sowie von Ex-Präsident und Hauptsponsor Hermann Schwelling („HSM“-Bürotechnik) flankierte Präsidium des Fußball-Regionalligisten SC Pfullendorf. Schneck hatte sich gezwungen gesehen, gerichtlich auf die Gültigkeit seines Arbeitsvertrages mit dem SCP als Jugendkoordinator, C-Jugendtrainer und Betreiber des Nachwuchsförderzentrums „Soccer Campus“ zu pochen. Der SC Pfullendorf bestritt nämlich die Wirksamkeit des noch vom letzten Vorstand SCP-Sascha Steiger am 6.. September quasi via ultimative Amtshandlung unterzeichneten Ein-Jahres-Kontrakts (plus einseitiger Verlängerungsoption für Schneck 2012 und 2013) und war Schneck die Gehälter (2500 Euro pro Monat plus Übungsleiterpauschale von knapp 300 Euro plus die Beteiligungen am Soccer-Campus) von Beginn an schuldig geblieben. Begründung: Aus Sicht des neuen Präsidiums sei Ex-Vorstand Steiger als kommissarisches Vereinsoberhaupt nicht berechtigt gewesen, noch einen Vertrag, der den größten Kostenpunkt im Jahresbudget des chronisch klammen Sportclubs darstellt, für die neue Legislaturperiode zu unterzeichnen.

Der SCP wollte Schneck deshalb lieber heute als morgen loswerden und zeigte sich auch wenig zimperlich, als er dem Fußballehrer im Zuge gewisser Differenzen bei der Abrechnung der Einnahmen aus dem Soccer-Campus kurz vor Weihnachten die Kündigung zustellte.

SCP-Anwalt Patrick Ehret von der Heidelberger Sozietät Bornheim& Partner hatte Schneck und dessen Rechtsbeistand Martin Mussgnug (Tuttlingen) zu Beginn der gestrigen Verhandlung angeboten, das Gehalt bis zum 31. März zuzüglich der ausstehenden 2011-Gehälter zu bezahlen und den Vertrag dann mit sofortiger Wirkung aufzulösen. An einer Weiterbeschäftigung war der Verein nicht interessiert. Steigers großzügiges „Abschiedsgeschenk“ an Schneck stellte für Sportclub bis inklusive der Saison 2013/2014 schließlich eine enorme wirtschaftliche Belastung dar. Mussgnug lehnte dies jedoch ab, forderte die Nachzahlung der ausstehenden Gehälter sowie die Fortzahlung des Lohns bis zum 30. Juni 2012. Dafür sei man im Gegenzug bereit, auf die für die beiden Folgejahre per Option zugesicherten Vertragsverlängerungen zu verzichten.

Richter Dr. Fabian Pulz unterbreitete daraufhin einen Vergleichsvorschlag, dem die Streitparteien nach eingehender gemeinsamer Beratung im Wesentlichen folgten. Demnach bekommt Schneck für die Lohnrückstände zwischen September und Dezember 2011 nun 8800 Euro nachgezahlt. Sein Bruttogehalt in Höhe von 2500 Euro fließt noch bis zum 30. Juni 2012. Sollte Schneck bis dahin eine neue Anstellung als Trainer finden, reduzieren sich die SCP-Zahlungen auf 1250 Euro monatlich. Schneck ist zudem seit gestern von allen Aufgaben beim SCP freigestellt. Kommentar

(Erschienen: 12.01.2012 16:10)

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