Stadtnachrichten Ellwangen
Bundeshaushaltsrecht bremst Garnisonen aus

Ebenso unklar ist, wer für die Kosten von Konversionskonzepten aufkommt, die von den Standortgemeinden für die neue Nutzung der Gelände in Auftrag gegeben hat. Wobei die Frage ist, ob diese Konzepte überhaupt zum Tragen kommen.
Denn die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) ist an die Bundeshaushaltsordnung gebunden. Das heißt: Sie muss die betroffenen Bundeswehrareale in einem Wettbewerb ausschreiben und an den Höchstbietenden verkaufen. Ob europaweit oder nur national ausgeschrieben wird, hängt von der Größe des Objekts ab, sagte gestern eine Sprecherin der Anstalt. Unabhängig davon bedeutet das, welche Entwicklungen Kommunen und Regionen für wünschenswert und sinnvoll halten, spielt keine Rolle, wenn sie den Bieterwettstreit nicht gewinnen. Das ist angesichts der kommunalen Finanzen eher unwahrscheinlich.
„Wenn wir ein schlüssiges Konzept haben, dann muss die Stadt ein bevorzugtes Recht bekommen, das Gelände zu kaufen“, sagt Hilsenbek. Aber nicht zu astronomischen Summen. „Dass ein Investor den Zuschlag bekommt und dann macht, was er will, das kann nicht sein.“ Und jetzt? „Das ist eine hochpolitische Entscheidung beim Bund“, sagt Hilsenbek.
(Erschienen: 08.02.2012 16:25)
| Themendossier: Strukturreform der Bundeswehr |

Ebenso unklar ist, wer für die Kosten von Konversionskonzepten aufkommt, die von den Standortgemeinden für die neue Nutzung der Gelände in Auftrag gegeben hat. Wobei die Frage ist, ob diese Konzepte überhaupt zum Tragen kommen.
Denn die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) ist an die Bundeshaushaltsordnung gebunden. Das heißt: Sie muss die betroffenen Bundeswehrareale in einem Wettbewerb ausschreiben und an den Höchstbietenden verkaufen. Ob europaweit oder nur national ausgeschrieben wird, hängt von der Größe des Objekts ab, sagte gestern eine Sprecherin der Anstalt. Unabhängig davon bedeutet das, welche Entwicklungen Kommunen und Regionen für wünschenswert und sinnvoll halten, spielt keine Rolle, wenn sie den Bieterwettstreit nicht gewinnen. Das ist angesichts der kommunalen Finanzen eher unwahrscheinlich.
„Wenn wir ein schlüssiges Konzept haben, dann muss die Stadt ein bevorzugtes Recht bekommen, das Gelände zu kaufen“, sagt Hilsenbek. Aber nicht zu astronomischen Summen. „Dass ein Investor den Zuschlag bekommt und dann macht, was er will, das kann nicht sein.“ Und jetzt? „Das ist eine hochpolitische Entscheidung beim Bund“, sagt Hilsenbek.
(Erschienen: 08.02.2012 16:25)
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