Nachrichten Abtsgmünd
Nach Urteil rastet 44-Jähriger erneut aus
Nach Angaben der Polizeidirektion Aalen ist am Dienstagabend ein Notruf eingegangen. Der Mann habe gedroht, das Haus, in dem sich seine Ex-Lebensgefährtin und seine Tochter befanden, anzuzünden. Er wolle die beiden töten und im Anschluss Selbstmord begehen. Polizeibeamte sind mit Hilfe der Feuerwehr dann gegen 22 Uhr in die von dem 44-Jährigen bewohnte Hälfte eines Doppelhauses in Hohenstadt eingedrungen. „Zu seinem eigenen Schutz ist der Mann dann in Gewahrsam genommen worden“, sagt John Brauer, Sprecher der PD. Er habe keinen Widerstand geleistet, ein ebenfalls vor Ort befindlicher Polizeihund habe nicht eingesetzt werden müssen.
Im Anschluss ist der alkoholkranke Mann, der laut Brauer am Dienstagabend keine nennenswerten Blutalkoholwerte hatte, zu einer Ärztin gebracht worden, die eine Einweisung in die Psychiatrie angewiesen hat. „Der Mann hat ein ernsthaftes Problem“, so Brauer. „Die Entscheidung, die der Richter am Dienstag getroffen hat, finde ich richtig.“ Der Mann war zu einmal einem Jahr und zehn Monaten und einmal zu einem Jahr und sechs Monaten Haft wegen mehrere Delikte wie Sachbeschädigung, Körperverletzung und Brandstiftung verurteilt worden. Im Anschluss an die ersten neun Monate Haft ist eine Therapie angeordnet worden. Der 44-Jährige hatte seine ehemalige Freundin und Nachbarn jahrelang terrorisiert.
Sache der Staatsanwaltschaft
Ob die Bedrohung (strafbar nach Paragraf 241 des Strafgesetzbuchs) noch in einem gesonderten Verfahren behandelt wird, ist noch nicht klar. „Das ist jetzt Sache der Staatsanwaltschaft“, sagt Michael Lang, Direktor des Aalener Amtsgerichts. In das jetzt zum Abschluss geführte Verfahren gegen den arbeitslosen Maler und Lackierer werde sie nicht mehr einfließen. „Man muss jetzt abwarten, wie sich das entwickelt“, so Lang. Die Psychiatrie in Winnenden, in die der Mann gebracht worden sei, müsse jetzt über eine sogenannte „Fürsorgliche Aufnahme“ entscheiden und diese innerhalb von drei Tagen beim Amtsgericht Waiblingen beantragen. Falls dies nicht kommt, werde der Mann wieder auf freien Fuß gesetzt. Allerdings nicht für lange, seine Strafe wartet ja auf ihn.
(Erschienen: 08.02.2012 17:05)
Nach Angaben der Polizeidirektion Aalen ist am Dienstagabend ein Notruf eingegangen. Der Mann habe gedroht, das Haus, in dem sich seine Ex-Lebensgefährtin und seine Tochter befanden, anzuzünden. Er wolle die beiden töten und im Anschluss Selbstmord begehen. Polizeibeamte sind mit Hilfe der Feuerwehr dann gegen 22 Uhr in die von dem 44-Jährigen bewohnte Hälfte eines Doppelhauses in Hohenstadt eingedrungen. „Zu seinem eigenen Schutz ist der Mann dann in Gewahrsam genommen worden“, sagt John Brauer, Sprecher der PD. Er habe keinen Widerstand geleistet, ein ebenfalls vor Ort befindlicher Polizeihund habe nicht eingesetzt werden müssen.
Im Anschluss ist der alkoholkranke Mann, der laut Brauer am Dienstagabend keine nennenswerten Blutalkoholwerte hatte, zu einer Ärztin gebracht worden, die eine Einweisung in die Psychiatrie angewiesen hat. „Der Mann hat ein ernsthaftes Problem“, so Brauer. „Die Entscheidung, die der Richter am Dienstag getroffen hat, finde ich richtig.“ Der Mann war zu einmal einem Jahr und zehn Monaten und einmal zu einem Jahr und sechs Monaten Haft wegen mehrere Delikte wie Sachbeschädigung, Körperverletzung und Brandstiftung verurteilt worden. Im Anschluss an die ersten neun Monate Haft ist eine Therapie angeordnet worden. Der 44-Jährige hatte seine ehemalige Freundin und Nachbarn jahrelang terrorisiert.
Sache der Staatsanwaltschaft
Ob die Bedrohung (strafbar nach Paragraf 241 des Strafgesetzbuchs) noch in einem gesonderten Verfahren behandelt wird, ist noch nicht klar. „Das ist jetzt Sache der Staatsanwaltschaft“, sagt Michael Lang, Direktor des Aalener Amtsgerichts. In das jetzt zum Abschluss geführte Verfahren gegen den arbeitslosen Maler und Lackierer werde sie nicht mehr einfließen. „Man muss jetzt abwarten, wie sich das entwickelt“, so Lang. Die Psychiatrie in Winnenden, in die der Mann gebracht worden sei, müsse jetzt über eine sogenannte „Fürsorgliche Aufnahme“ entscheiden und diese innerhalb von drei Tagen beim Amtsgericht Waiblingen beantragen. Falls dies nicht kommt, werde der Mann wieder auf freien Fuß gesetzt. Allerdings nicht für lange, seine Strafe wartet ja auf ihn.
(Erschienen: 08.02.2012 17:05)



































