Ravensburg Stadtnachrichten
Ministerium weist Vorwürfe zur Gentechnik zurück
„Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland keine einheitlich festgelegten Regeln zur labortechnischen Untersuchung von eventuell gentechnisch verändertem Saatgut“, so Rittmann. Nachdem nicht zu erwarten sei, dass die EU-Kommission einen eigenen Vorschlag zum Verwaltungsvollzug der Nulltoleranz für Saatgut vorlegt, hätten die Amtschefs der Agrarressorts einiger Bundesländer die Bundesregierung gebeten, die angekündigte Allgemeine Verwaltungsvorschrift mit bundeseinheitlicher Regelung für den Saatgutbereich unter Beteiligung der Länder baldmöglichst zu erlassen. Die Forderung nach einem Grenz- oder Toleranzwert, wie behauptet, sei in dem Antrag nicht enthalten.
„Vielmehr geht es dem Land darum, zuverlässige und rechtsverbindliche Labormethoden und eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise bei der Beprobung, Untersuchung und Interpretation der Ergebnisse festzulegen“, so Rittmann weiter. „Dies hat nichts mit einer Aufhebung der Nulltoleranz zu tun, sondern mit dem Bemühen, die praktischen Schwierigkeiten, die bei der Feststellung von GVO-Verunreinigungen bestehen, zu lösen. Die Nulltoleranz ist im Gentechnikrecht festgeschrieben.“ Saatgut, das GVO-Verunreinigungen enthält, dürfe nicht in den Verkehr gebracht werden.
(Erschienen: 13.03.2011 15:00)
„Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland keine einheitlich festgelegten Regeln zur labortechnischen Untersuchung von eventuell gentechnisch verändertem Saatgut“, so Rittmann. Nachdem nicht zu erwarten sei, dass die EU-Kommission einen eigenen Vorschlag zum Verwaltungsvollzug der Nulltoleranz für Saatgut vorlegt, hätten die Amtschefs der Agrarressorts einiger Bundesländer die Bundesregierung gebeten, die angekündigte Allgemeine Verwaltungsvorschrift mit bundeseinheitlicher Regelung für den Saatgutbereich unter Beteiligung der Länder baldmöglichst zu erlassen. Die Forderung nach einem Grenz- oder Toleranzwert, wie behauptet, sei in dem Antrag nicht enthalten.
„Vielmehr geht es dem Land darum, zuverlässige und rechtsverbindliche Labormethoden und eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise bei der Beprobung, Untersuchung und Interpretation der Ergebnisse festzulegen“, so Rittmann weiter. „Dies hat nichts mit einer Aufhebung der Nulltoleranz zu tun, sondern mit dem Bemühen, die praktischen Schwierigkeiten, die bei der Feststellung von GVO-Verunreinigungen bestehen, zu lösen. Die Nulltoleranz ist im Gentechnikrecht festgeschrieben.“ Saatgut, das GVO-Verunreinigungen enthält, dürfe nicht in den Verkehr gebracht werden.
(Erschienen: 13.03.2011 15:00)






































