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Juristen sehen Kachelmanns U-Haft kritisch

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Juristen sehen Kachelmanns U-Haft kritisch

RAVENSBURG / sz Frei erfunden oder tatsächlich geschehen? Seit Deutschlands bis dahin populärster Fernseh-Wetterfrosch am 20. März auf dem Frankfurter Flughafen wegen des Verdachts der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall verhaftet wurde, sorgt der „Fall Kachelmann“ für öffentliche Diskussionen. Viele verstehen nicht, warum der 51-Jährige über so viele Monate hinweg hinter Gittern schmoren muss, ohne dass seine Schuld erwiesen ist. Was meinen Ravensburger Juristen zu diesem Fall? Wir haben nachgefragt.

Von unserem Mitarbeiter   Johann Melzner

„Wenn ein Gericht über so viele Wochen hinweg jemanden in Untersuchungshaft hält, muss es sich seiner Sache ziemlich sicher sein“, sagt der frühere Präsident des Landgerichts Ravensburg, Hans-Dieter Georgii. „Ich kann mir das nur so erklären, dass bei einer Haftentlassung vor Eröffnung des Prozesses von einer erheblichen Verdunklungsgefahr ausgegangen wird in dem Sinne, dass Kachelmann versuchen könnte, Zeugen zu anderen Aussagen zu bewegen, meint der Richter a.D. Und: Es seien für die Rechtssprechung immer die schwierigsten Fälle, wenn es bei einer Straftat nur zwei Beteiligte (Opfer und Täter) gibt. Ein Glaubwürdigkeitsgutachten könne insofern schon hilfreich sein. Bei einem solch „emotional extrem aufgeladenen Geschehen“ wie einer Vergewaltigung sei die Erinnerung der Beteiligten an die Details oft schlecht, könnten daher auch durchaus Widersprüche auftreten, sowohl beim Opfer als auch beim angeblichen Täter. Generell ist für Georgii jede U-Haft ein Verstoß gegen den Rechtsgrundsatz der Unschuldsvermutung und sollte daher stets mit großer Zurückhaltung gehandhabt werden.

Der bei der Kanzlei Zimmermann in Ravensburg tätige Nico Rogg, Fachanwalt für Strafrecht, teilt Georgiis Auffassung, dass in solchen Fällen die Wahrheitsfindung extrem schwierig ist. Häufiger als bei anderen Straftaten würden die Opfer unwahre Behauptungen aufstellen. Rogg verweist darauf, dass ein externes Glaubwürdigkeitsgutachten auch im Fall Kachelmann Ungereimtheiten in der Darstellung des Opfers festgestellt hat. Rogg hatte als Verteidiger eines Beschuldigten selbst schon mit ähnlich gelagerten Fällen zu tun. Zum Beispiel, als ein minderjähriges Mädchen ihren von der Mutter getrennten lebenden Vater des sexuellen Missbrauchs bezichtigte. Nach der im Auto begangenen Tat, so hatte das Mädchen behauptet, habe man eine gemeinsame Radtour an den Bodensee unternommen und dort gebadet. Rogg ließ ein Wettergutachter erstellen, wobei sich herausstellte, dass es am angeblichen Tattag in Strömen geregnet und der Bodensee eine Wassertemperatur von gerade mal elf Grad hatte. Der Mann wurde freigesprochen. Nach Roggs Überzeugung werden in Deutschland einer Straftat Verdächtigte generell zu oft und zu schnell inhaftiert und zu lange in Untersuchungshaft gehalten, anstatt von der Möglichkeit einer „Außerkraftsetzung“ gegen Auflagen Gebrauch zu machen, zum Beispiel gegen Hinterlegung einer Kaution.

Wenig Verständnis für das Vorgehen der Mannheimer Justiz und die lange Haftdauer für Wetterfrosch Jörg Kachelmann äußert auch Roggs Ravensburger Anwaltskollege Berthold Traub. „Vor dem Hintergrund, dass in der Justizgeschichte Tausende von Fällen bekannt geworden sind, bei denen aus den verschiedensten Gründen solche Anschuldigungen frei erfunden wurden, ist der vorliegende Fall mit besonderer Vorsicht zu genießen“, sagt Traub. Ohnehin sieht er angesichts der zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen gelangten Glaubwürdigkeitsgutachten „keine tragfähige Grundlage für die Untersuchungshaft“. In seiner persönlichen Einschätzung schließt er sowohl Flucht- als auch Wiederholungsgefahr als Rechtfertigung für die lange Haftzeit des Beschuldigten aus. Und in Deutschland geboren, werde Kachelmann wegen dieser Anklage wohl kaum jahrzehntelang im südamerikanischen Urwald verschwinden, um sich damit der „angeblichen oder tatsächlichen“ menschlichen Gerechtigkeit zu entziehen. Sollten die in einigen Medien verbreiteten angeblichen Lügen des Kachelmann-Opfers stimmen, wären Inhaftierung und öffentliche Vorverurteilung jedenfalls ein Skandal und die gesamte Existenz des Fernsehmoderators damit möglicherweise vernichtet.

Weit zurückhaltender als Traub äußert sich Richter Axel Müller, Sprecher des Landgerichts Ravensburg, zum Fall Kachelmann. Es sei sehr schwer, sich ohne Kenntnis der Akten zu äußern, sagt Müller und fügt an, dass er sich eine persönliche Meinung zu der schlagzeilenträchtigen Angelegenheit noch gar nicht gebildet habe. Zwar sei eine Freiheitsentziehung nach Paragraf zwei des Grundgesetzes immer ein gravierender Eingriff in die Freiheit der Person. Rein formaljuristisch müsse die Inhaftierung des Medienmannes aber vor dem dringenden Verdacht auf Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall gesehen werden. Und dieser dringende Tatverdacht liegt nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Mannheim vor. Sie initiiere das Strafverfahren – ohne ihren Antrag kein Haftbefehl, so Müller. Nun sei es „ureigenste Aufgabe“ des Gerichts, in einer Hauptverhandlung zu einem Urteil zu kommen.

Noch zurückhaltender als Müller ist man bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg. Pressesprecher Karl-Josef Diehl hat sich zu dem Fall Kachelmann zwar längst seine ganz persönliche Meinung gebildet, zu einer Stellungnahme gegenüber der Öffentlichkeit ist er allerdings nicht bereit. Nein, der ist heute nicht zu sprechen, lässt die Sekretärin wissen, als wir bei Diehls Chef der Ravensburger Anklagebehörde, Herbert Heister, nachfragen wollen. Vielleicht hat er mit der gerade laufenden „Woche der Justiz“ genug um die Ohren.

Info: Bekanntlich wird Jörg Kachelmann von seiner Ex-Freundin beschuldigt, sie vergewaltigt und dabei mit einem Messer mit dem Tode bedroht zu haben. Gutachten zum Wahrheitsgehalt des Vorwurfs der 37-jährigen Frau kommen zu unterschiedlichen Einschätzungen. Die Anklagebehörde beharrt jedoch darauf, dass die Vorwürfe erdrückend seien. Die Hauptverhandlung beim Landgericht Mannheim ist nun auf den 6. September festgelegt. Sollte Jörg Kachelmann schuldig gesprochen werden, droht ihm eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.

(Erschienen: 16.07.2010 19:50)

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